BGB Flashcards

1
Q

Wer kann Träger von Rechten und Pflichten sein?

A

Natürliche und juristische Personen, §§ 1, 21 BGB

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2
Q

Was versteht man unter einer natürlichen Person?

A

Jeder Mensch ist eine natürliche Person, § 1 BGB

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3
Q

Was ist eine juristische Person?

A

Juristische Personen können unter ihrem Namen verklagen und verklagt werden. Sie sind AG aber keine AN, §§ 21 ff BGB

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4
Q

Wann beginnt die Rechtsfähigkeit?

A

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB

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5
Q

Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit?

A

Geschäftsfähigkeit = die Fähigkeit, in eigenem Namen für sich oder einen Dritten (wirksam) Rechtsgeschäfte eingehen zu können. Volle Geschäftsfähigkeit mit Vollendung des 18.Lebensjahres
> §§ 1,104 BGB

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6
Q

Wer ist geschäftsunfähig?

A

§ 104 BGB
Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

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7
Q

Welche Rechtsfolgen hat die Geschäftsunfähigkeit?

A

§ 105
Nichtigkeit der Willenserklärung
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
Des weiteren § 105 a

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8
Q

Was versteht man unter einer beschränkten Geschäftsfähigkeit?
Welche Rechtsfolgen hat die beschränkte Geschäftsfähigkeit?

A

§ 106 BGB
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 107 BGB
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

siehe auch: § 113 BGB

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9
Q

Was versteht man unter dem sog. „Taschengeldparagraf?“

A

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

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10
Q

Welche Formen der Kundgabe des Willens gibt es?

A

Die Kundgabe des Willens kann entweder ausdrücklich, (mündlich oder schriftlich) geäußert sein oder konkludent erfolgen (durch schlüssiges Verhalten)

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11
Q

Ist Schweigen eine Willenserklärung?

A

Schweigen ist üblicherweise keine Form der Kundgabe. Ausnahmen:

  1. HGB: Das Schweigen des Kaufmanns auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt als Zustimmung = Handelsbrauch
  2. Wenn Schweigen als Zustimmung ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde
  3. In den Fällen von § 516 II S. 2 BGB (bei Schenkung) und § 1943 BGB (Annahme Erbschaft)

Schweigen als Ablehnung ist gesetzlich geregelt:
§§ 108 Abs. II S.2 BGB; 177 II S. 2 BGB; 415 II S. 2 BGB

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12
Q

Wann (also zu welchem Zeitpunkt) werden Willenserklärungen grundsätzlich wirksam?

A

Wirksamkeit der Willenserklärung hängt davon ab, ob sie empfangs-bedürftig oder nicht empfangsbedürftig ist = § 130 Abs. 1 BGB; also entweder mit dem Zugang oder bei der Abgabe der Willenserklärung.

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13
Q

Welche Willenserklärungen sind nichtig?

A

Nichtige WE: §§ 117, 118 BGB (zum Schein oder nicht ernst gemeint)

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14
Q

Welche Gründe gibt es zur Anfechtung von Willenserklärungen?
Erläutern Sie die einzelnen Gründe für einen Irrtum!
Ist dafür eine Frist zu beachten?

A

Anfechtungsgründe: §§ 119, 120, 123 ff BGB
Anfechtungsfrist: § 124 BGB

-Inhaltsirrtum: Der Bayer bestellt in Köln einen „halben Hahn“ und erhält ein Käsebrötchen statt einem halben Grillhähnchen. Der Erklärende hat eine falsche Vorstellung über den Begriff des „halben Hahns“ und irrt über den Inhalt seiner Bedeutung.
-Erklärungsirrtum: Der Bäcker bestellt 30 Sack Mehl. Er verschreibt sich und bestellt stattdessen 300 Sack Mehl.
-Eigenschaftsirrtum: Der Handwerker mietet einen Werkstattraum zum Lagern von empfindlichen Waren. Später stellt sich heraus, dass dies wegen Feuchtigkeit des Raums nicht möglich ist.
In allen drei Fällen ist Anfechtung möglich > § 119 Abs. 1 BGB.

§ 120 BGB Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung (z.B. durch Boten oder per Fax an falschen Adressat)

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15
Q

Was versteht man unter einer Duldungsvollmacht?

Was versteht man unter einer Anscheinsvollmacht?

A

a) Duldungs- und b) Anscheinsvollmacht
- a) wenn der Vertretene weiß, dass ein anderer als sein Vertreter auftritt, er aber nichts dagegen unternimmt
- b) wenn er infolge mangelnder Aufmerksamkeit nicht weiß, dass er vertreten wird. Rechtsfolge: §173 BGB

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16
Q

Was bedeutet Formfreiheit im BGB?

Welche Folgen hat die Nichtbeachtung gesetzlicher Formvorschriften?

A

Formfreiheit bedeutet: grundsätzlich kann ein Rechtsgeschäft mündlich oder in beliebiger Form, so wie zwischen den Vertragspartnern vereinbart geschlossen werden > §§ 126 ff BGB. Ausnahme: sofern Schriftform gesetzlich vorgeschrieben: z.B. notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf, §§ 128, 925 BGB; bei Kündigungen, z.B. §§ 623, 568, 766 BGB (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Bürgschaft) Rechtsfolge: Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts bzw. nicht rechtswirksam

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17
Q

Welche drei Vertragsfreiheiten kennen Sie?

A

Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit und Formfreiheit

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18
Q

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

A

AGBs = für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Partei bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (Vertrags) einseitig auferlegt. > §§ 305 ff BGB (Individualabreden gehen vor!)

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19
Q

Was bedeutet Verzug und welche Rechtsfolge ergibt sich daraus?

A

Verzug: wenn ein Schuldner nicht rechtzeitig (später als vereinbart) leistet. Rechtsfolge: Ersatz des dem Gläubiger hieraus entstandenen Schadens > §§ 280, 286 BGB, gesetzlicher Zinssatz > § 288 BGB. Voraussetzungen für den Verzug: Forderung muss fällig sein, § 271 BGB; keine Einwende, Mahnung

20
Q

Wie lange ist die allgemeine Verjährungsfrist?

A

Allgemeine Verjährungsfrist > § 195 BGB = 3 Jahre; > §§ 197, 438 BGB

21
Q

Was versteht man unter einer Abtretung?

A

Abtretung > § 398 BGB = die Möglichkeit (Zahlungs-) Ansprüche aus einem Vertrag abzutreten. Die Forderung geht dann auf einen neuen Gläubiger über. Gilt als Sicherungsmittel z.B. für Kredit, Unterhaltsschuld etc.

22
Q

Wie kommt ein Vertrag zustande?

A

Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (WE): Angebot und Annahme

23
Q

Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Stellvertretung vorliegen?

A

Wirksamkeitsvoraussetzungen für Stellvertretung:
> muss zulässig sein
> Abgabe einer eigenen WE
> Vertreter handelt nicht in eigenem, sondern im Namen des Vertretenen
> mit Vertretungsmacht (= Vollmacht) ausgestattet > §164 BGB

24
Q

Worauf kann die Vertretungsmacht beruhen?

A

mündlich oder schriftlich erteilter Vollmachtsurkunde, §§ 167,170, 172, 175 BGB, kraft Gesetz oder Rechtsgeschäft

25
Q

Nennen Sie Beispiele für gesetzliche und für rechtsgeschäftliche Stellvertretung

A

Gesetzliche Vertretung: § 1629 BGB (Eltern für minderj. Kinder); § 26 II BGB (Vorstand für Verein); § 35 GmbHG (Geschäftsführer) Rechtsgeschäftliche Vertretung: Vollmacht, §§ 164 BGB; Prokura § 48 HGB, Handlungsvollmacht, § 54 HGB

26
Q

Welche Rechtsfolge hat die Vertretung ohne Vertretungsmacht?

A

Haftung nach § 179 BGB; nachträgliche Genehmigung § 177 BGB oder Widerruf § 178 BGB

27
Q

Was ist ein sog. „Insichgeschäft“?

A

> § 181 BGB: Ein Rechtsgeschäft, dass eine Person gegenüber sich selbst vornimmt.
Zwei Arten:
-Selbstkontrahieren = ein Vertreter nimmt im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft vor
-Mehrvertretung = ein Vertreter nimmt im Namen des Vertretenen mit sich im Namen eines Dritten ein Rechtsgeschäft vor

Grundsätzlich verboten, sofern nicht ausdrücklich gestattet (> § 182 BGB) und Rechtsgeschäft ausschließlich in Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht!

28
Q

Was versteht man unter einer Bürgschaft?

A

Bürgschaft > §§ 765 ff BGB: Durch eine solche verpflichtet sich der Bürge für die Verbindlichkeiten eines anderen (Schuldner) gegenüber dessen Gläubiger einzustehen. Schriftform erforderlich! Besonders gefährlich: selbstschuldnerische Bürgschaft > § 773 I S.1 BGB

29
Q

Welche Sicherungsrechte (an beweglichen und unbeweglichen Sachen) kennen Sie?

A

Sicherungsrechte:

  • Eigentumsvorbehalt (Kaufrecht, § 449 BGB) bei beweglichen Sachen;
  • Sicherungsabtretung z.B. Außenstände des Schuldners werden an Gläubiger abgetreten zur Sicherung einer Schuld; Sicherungsübereignung > § 930 BGB z.B. finanzierende Bank erhält Fahrzeugbrief bis zur Tilgung Autokredit
  • Grundpfandrechte > Hypothek § 1113 ff BGB oder Grundschuld § 11191 ff BGB
30
Q

Nennen Sie die Vertragspartner (gesetzlichen Bezeichnungen) und wesentlichen Inhalte von
> Kaufvertrag, §§ 433 ff BGB
> Werkvertrag, §§ 631 ff BGB
> Mietvertrag, §§ 535 ff BGB

A

Parteien des Kaufvertrags: Verkäufer und Käufer
> zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme
> Austausch von beweglicher oder unbeweglicher Ware gegen Geld

Parteien des Werkvertrags: Unternehmer (= Auftragnehmer, Handwerker) und Besteller (= Auftraggeber, Kunde)
> erfolgreiche Arbeit (Herstellung eines Werks) wird geschuldet und ist Grundlage für
> Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung

Parteien des Mietvertrags: Vermieter und Mieter
> Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache
> Zahlung der vereinbarten Miete

31
Q

Was versteht man unter dem Abstraktionsprinzip beim Kaufvertrag?

A

Abstraktionsprinzip: Der Kaufvertrag besteht aus zwei Elementen: Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft Verkäufer obliegt die Pflicht, dem Käufer den gekauften Gegenstand frei von Rechtsmängeln zu übergeben und zu übereignen;
Käufer muss dem Verkäufer den gekauften Gegenstand abnehmen und bezahlen. Erst mit „Erledigung dieser vier Schritte“ ist der Kaufvertrag abgeschlossen.

32
Q

Wann geht bei einem Kaufvertrag die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware (des gekauften Gegenstandes) auf den Käufer über?

A

Mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer > §§ 446, 447 BGB

33
Q

Wann liegt bei einem Kaufvertrag ein Sachmangel bzw. ein Rechtsmangel vor?

A

-Sachmangel § 434 BGB = gekaufter Gegenstand verfügt nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte (üblicherweise zu erwartende) Verwendung
-Rechtsmangel § 435 BGB = wenn Besitz oder Eigentum an einer Sache durch Rechte von Dritten beeinträchtigt ist (Miete, Hypothek, Dienstbarkeit etc.
Führt zur Haftung des Verkäufers!

34
Q

Welche Gewährleistungsansprüche hat der Käufer?

A

Gewährleistungsansprüche des Käufers > §§ 437 ff BGB = Nacherfüllung (Nachbesserung), Minderung Kaufpreis, Schadensersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag

35
Q

Wie lange können diese Ansprüche geltend gemacht werden?

A

Zur Verjährung von Ansprüchen des Käufers > § 438 BGB

36
Q

Welche Besonderheiten bestehen beim Internetkauf?

A

Internetkauf: § 312 BGB = Vertragsabschluss mittels Fernkommunikation; besondere Unterrichtungs- und Informationspflichten des Verkäufers, zweiwöchiges Umtauschrecht

37
Q

Erklären Sie die beiden Begriffe Vorkaufsrecht und Kauf auf Probe!

A

Vorkaufsrecht > §§ 463 ff BGB ; Kauf auf Probe > §§ 454, 455 BGB

38
Q

Welche Art von Sachen kennt das BGB?

A

Bewegliche Sachen, §§ 90 ff BGB (körperliche Gegenstände) und unbewegliche Gegenstände, z.B.: Grundstücke, Immobilien

39
Q

Erklären Sie den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum

A

Besitz > § 854 BGB = die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (Miete, Fund, Ausleihe etc.)
Eigentum > § 903 BGB = das rechtliche Herrschaft an einer Sache (Eigentümer der vermieteten Wohnung, Eigentümer des verlorenen Gegenstandes, Verleiher einer Sache etc.

40
Q

Wie könnte man unmittelbaren und mittelbaren Besitz an einer Sache kurz beschreiben?

A
  • Unmittelbarer Besitz = tatsächliche Gewalt über eine Sache (Mieter)
  • Mittelbarer Besitz = rechtliche Herrschaft an einer Sache (Vermieter)
41
Q

Wie überträgt man das Eigentum an beweglichen Sachen?

A

Übertragung beweglicher Sachen > § 929 BGB = Einigung und Übergabe. Übereinstimmung, dass Eigentum an der beweglichen Sache auf den Erwerber über-gehen soll.

42
Q

Welche Form ist erforderlich bei der Übertragung von Eigentum an Grundstücken, Immobilien?

A

Übertragung von Grundstücken > § 925 BGB durch Auflassung / notarielle Beurkundung des Eigentumsübergangs

43
Q

Wie kann sich der Erwerber eines Grundstücks bis zur Eintragung in das Grundbuch absichern?

A

Absicherung im Grundbuch durch Eintragung einer Vormerkung > § 883 BGB

44
Q

Was ist der Unterschied zwischen herrenlosen und verlorenen beweglichen Sachen?

A
  • Herrenlose Sache § 958 BGB = Aufgabe des Besitzwillens, kein Interesse mehr an dem Eigentum;
  • bei der verlorenen Sache > § 965 BGB = Wille zum Besitz bzw. Eigentum bleibt bestehen (kann nur durch Verlust der Sache (vorübergehend) nicht ausgeübt werden
45
Q

Wie kann man sein Recht an einer Forderung / einem Anspruch im Grundbuch sichern?

A

Absicherung im Grundbuch durch Eintragung einer Hypothek > § 1113 BGB; Grundschuld > § 1191 BGB, Nießbrauch und Wohnrecht > §§ 1030,1093 BGB