Arbeitsrecht Flashcards
Erläutern Sie kurz, welche Aufgabe das Arbeitsrecht hat!
Regelt die unselbständige, abhängige und weisungsgebundene Arbeit und versucht die schwächere Position des Arbeitnehmers durch eine Vielzahl von Schutzregelungen gegenüber dem Arbeitgeber auszugleichen.
Welche Rechtsbeziehungen gibt es im Arbeitsvertragsrecht?
Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Nennen Sie die Rechtsquellen (keine einzelnen Gesetzte) des Arbeitsrechts!
- Grundgesetz / Bundesverfassung
- Arbeitsrechtliche Vorschriften
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag
- Gewohnheitsrecht / Betriebliche Übung
- Weisungsrecht des Arbeitgebers / Direktionsrecht
- Rechtsprechung der Arbeitsgericht insbesondere des Bundesarbeitsgerichts
Wann wurde der Achtstundentag eingeführt?
1918: Einführung des
Achtstundentages für Arbeiter
1919: für Angestellte
Zu welcher Zeit ist der Vorläufer des heutigen Arbeitsgerichtsgesetzes entstanden?
frühes Mittelalter (325 -911):
Treudienstvertrag der fränkischen Zeit
Zu welcher Zeit ist der Vorläufer des heutigen Arbeitsgerichtsgesetzes entstanden?
frühes Mittelalter (325 -911):
Treudienstvertrag der fränkischen Zeit
Wie heißt die oberste Arbeitsbehörde der Bundesrepublik Deutschland?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Nennen Sie die Instanzen besteht die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Und das Gesetz dazu.
ArbGG §§ 2,2a Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit > §§ 14 ff Arbeitsgerichte > §§ 33 ff Landesarbeitsgerichte > §§ 40 ff Bundesarbeitsgericht
Wer sind die vertragsschließenden Parteien
a) beim Arbeitsvertrag?
b) bei einer Betriebsvereinbarung?
c) beim Tarifvertrag?
In welcher gesetzlichen Vorschrift ist der jeweilige Vertrag geregelt?
Arbeitsvertrag: Arbeitgeber, Arbeitnehmer §§ 611, 611a BGB
Betriebsvereinbarung: Betriebsrat und Arbeitgeber § 77 Abs. 2-6 BetrVG
Tarifvertrag: Arbeitgeber und Gewerkschaft § 1 TVG
Was versteht man unter Koalitionsfreiheit und in welcher Vorschrift ist diese geregelt?
Art. 9 Abs. 3 GG
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden
Über welches Arbeitskampfmittel verfügen die Gewerkschaften; welches Arbeitskampfmittel können die Arbeitgeber / der Arbeitgeberverband anwenden zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen?
Streik, Aussperrung
Innerhalb welcher Frist nach Bekanntgabe eines wichtigen Grundes muss die fristlose Kündigung erklärt werden, damit sie rechtswirksam ist?
Zugang der Kündigung an den Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes > § 626 Abs. 2 BGB
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Arbeitnehmer allgemeinen
Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann?
Mehr als 10 Beschäftigte § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG
Personenbedingte Kündigungsgründe
Grund für die Kündigung liegt in der Person des AN, wie die persönlichen Fähigkeiten oder Eigenschaften des Arbeitnehmers.
Beispiele: mangelnde körperliche oder geistige Eignung, häufige Erkrankung, fortgeschrittenes Alter und dadurch verminderte Leistungsfähigkeit, fehlende Anpassungsfähigkeit bei Teamarbeit
Verhaltensbedingte Kündigungsgründe
Grund für die Kündigung liegt im Verhalten des Arbeitnehmers, er verstößt gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht. Vor Ausspruch: Abmahnung erforderlich
Beispiele: mangelhafte Arbeitsleistung, Vorlage falscher Zeugnisse, häufiges Zuspätkommen, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften wie Tragen von Schutzkleidung oder Verstoß gegen das Rauchverbot, unerlaubte Nutzung des Internets zu privaten Zwecken etc.
Betriebsbedingte Kündigungsgründe
> Grund für die Kündigung ist eine unternehmerische Entscheidung,
die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führt:
Beispiele: Rationalisierung, Betriebsteilstilllegung, Umsatzrückgang, Kreditschwierigkeiten, technische oder organisatorische Probleme, Wettbewerbsnachteile
Arbeitgeber muss eine Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nach
sozialen Gesichtspunkten treffen > §§ 1 Abs. 3, 1 a KschG
Als relevante Sozialdaten kommen beispielsweise in Betracht:
◼ Dauer der Betriebszugehörigkeit
◼ Alter des Arbeitnehmers
◼ Soziale und finanzielle Verhältnisse
◼ Unterhaltspflichten gegenüber Familienangehörigen
◼ Chancen auf dem Arbeitsmarkt im Falle einer Kündigung
Mitbestimmung des Betriebsrates ist zwingend erforderlich: §§ 111, 112 BetrVG