Bereicherungsrecht Flashcards
Übersicht Kondiktionsansprüche
Leistungskondiktionen
- § 812 I 1 Alt. 1
Fehlen des Rechtsgrunds
condictio indebiti - § 812 I 2 Alt. 1
Wegfall d. RG
“condictio ob causam finitam” - § 812 I 2 Alt. 2
Zweckverfehlung
“condictio ob rem@ - § 813 I 1
Erfüllung trotz dauerhafter Einrede - § 817 1
Sitten-/Gesetzenverstoß
“condictio ob turpem vel iniustem causam”
Nicht-Leistungskondiktionen
- § 812 I 1 Alt. 2
Fehlen d. RG
allg. Eingriffskondiktion - § 816 I 1
Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten - § 816 I 2
Unentgeltliche Verfügung eines NB - § 816 II
Leistung an einen NB
§ 812 I 1 Alt. 1
condictio indebiti
- etwas erlangt
- durch Leistung
- ohne RG
“etwas erlangt” i.S.d. 812 ff. BGB
jeder vermögenswerte Vorteil
„Leistung“ i.S.d. § 812 ff.
Jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
Hierbei genügt ein genereller Leistungswille, z.B. der Wille einer Fluggesellschaft, die Passagiere nach NY zu transportieren
812 I 2 Alt. 2 Zweckverfehlung (condictio ob rem)
- etwas erlangt
- durch Leistung
- Fehlen einer Gegenleistungspflicht
- > da allg. Leistungsstörungsrecht vorgeht - Nichteintritt d. bezweckten Erfolgs
- Willensübereinstimmung
- > Empfänger muss den bezweckten Erfolg zumindest erkannt und die Leistung ohne zu widersprechen angenommen haben
Welche sind dauernde Einreden i.S.v. § 813 I 1 BGB?
Solche die
rechtshemmend
= bei rechtshindernden -> 812
und dauernd
-> aufschiebende wie 273, 320 genügen nicht
und nicht verjährt (Wortlaut: § 214 II bleibt unberührt)
sind.
Unterscheidung und Zweck der Varianten des § 816
- § 816 I 1
NB trifft Verfügung die B gegenüber wirksam ist
Beispiele
- gutgläubiger Erwerb
Zweck: Herausgabe des Erlangten vom NB
- § 816 I 2
wie oben, aber unentgeltlich
Zweck: Zurückgewinnung der Sache vom Erwerber
- § 826 II
Gläubiger Leistet schuldbefreiend an NB
Beispiele:
- Zahlung an Zedenten, wenn Abtretung nicht angezeigt (vgl. § 407 I BGB)
- Zahlung an den neuen Firmeninhaber (vgl. § 25 HGB)
Zweck: Herausgabe des Erlöses vom NB
In welchem Fall wird die Durchgriffskondiktion (§ 822) angewandt?
Kondiktionsschuldner ist entreichert, weil er das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zugewandt hat.