Baurecht Flashcards
VSS für Baubewilligung?
1) RPG 22 I; PBG 136: Bewilligungspflicht
2) RPG 22 II lit.a: Zonenkonformität
-> p.m.: Zonen = PBG 12-22
-> p.m. Planungszone (“prov. Massnahme”) = PBG 42 ff.
3) RPG 22 II lit.b; PBG 66: Baureife
4) RPG 22 III; PBG 146: keine entgegenstehenden öff. Interessen
= konkretisiert in Bauvorschriften iSv PBG 73-113
Ist jede Baute & Anlage bewilligungspflichtig?
- Nein; PBG 136 II: Ausnahmekatalog für Bewilligungspflicht
– lit. i; RPG 18a: Solaranlagen
– lit. a: unbeheizte Kleinbauten
– lit. b: Brunnen, Teiche etc.
- ABER ggf. trotzdem bewilligungspflichtig, FALLS die Konsequenzen der raumwirksamen Tätigkeit (RPV 1 I) so gross, dass öff. Interesse an Überprüfung
Welche Solaranlagen sind genau ausgenommen von der Bewilligungspflicht?
RPG 18a: bewilligungsfreie weil “genügend angepasste” Solaranlagen
RPV 34a ff.: “genügend angepasst”
-> genaue Masse etc. sind geregelt!
Prüfschema Zonenkonformität?
RPG 22 II lit.a: Zonenkonformität
2.1. abstrakte Kategoriesierung
–> zB passt Schreinerei in Wohn-Gewerbe-Zone? Ja
2.2. Konkrete Beurteilung
–> zB wie viele MA hat Schreinerei? Wie viel Verkehr generiert sie? Anlieferung mit LKWs den ganzen Tag, vllt auch nachts? –> ggf. nicht zonenkonform
2.3. p.m. RPG 24-24e: in Landwirtschaftszone alternativ auch Ausnahmebewilligung möglich
Darf in Arbeitszone iSv PBG 14 gewohnt werden?
PBG 14 II: nur Betriebsinhaber ODER Personal, das rund um die Uhr anwesend sein muss
-> CAVE entgegen Wortlaut!
VSS für Bauten ausserhalb Bauzone?
1) Alternativ
1.1. RPG 16-16a: Zonenkonforme Bauten
1.2. RPG 24-24e: Ausnahmebewilligung
2) RPV 34 IV
2.1. lit. a: Bedürfnisnachweis
= Führanlage wirklich für Rösslizügs nötig
2.2. lit.b: keine entgegenstehenden überwiegenden Interessen
2.3. lit.c: Betrieb wird voraussichltich länger bestehen
RF bei nicht mehr zonenkonformen Bauten ausserhalb Bauzone?
p.m.: Ausserhalb Bauzone = Bundesrecht
- RPG 16b GRDS: NICHT mehr zonenkonforme Bauten
– Abs.1: Benutzungsverbot
– Abs.2: ggf. Beseitigungspflicht, FALLS in Bewilligung so festgehalten
- RPG 24c: geschützt, sofern bestimmungsgemäss verwendet
-> massvolle Erweiterung zulässig
Was ist zu prüfen, wenn eine Baute oder Anlage
1) gewerblich genutzt wird; und
2) vor 1980 gebaut wurde?
RPG 37a; RPV 43
-> ggf. Zweckänderung und Erweiterung zulässig
Was sind ideelle Immissionen und wann können sie relevant sein?
Ideelle Immissionen
-> implizieren ggf., dass Baute nicht zonenkonform ist
-> zB:
- Schlachtbetrieb in Siedlung
–> man sieht, hört und riecht es - Kita-Kinder, die in Nachbarschaft spielen
- die Friedhofmauer war unmittelbar verbunden mit einer nachbarlichen Hauswand/ der Friedhofsbetreiber suchte Platz für Urnenbestattungen/ eine Lösung war, dass die Urnen in diese Wand eingebaut werden/ Anwohner wehrte sich
Welche drei Arten Baureifen müssen gegeben sein für die Erteilung einer Baubewilligung und in welcher kant. Norm sind sie geregelt?
PBG 66: Baureife
- lit.a: Baurechtliche Baureife
= hinreichende Erschliessung - lit.b: planungsrechtliche Baureife
= raumplanerisch ok - lit.c: baupolizeiliche Baureife
= insb. keine drohenden Naturgefahren
Aus welchen zwei Teilen besteht die baurechtliche Baureife?
1) PBG 67 f.: Erschliessung
2) PBG 69 ff.: Ausstattung (Parkplätze; Spielplätze)
Welche sind die VSS für die baurechtliche Baureife?
RPG 22 II lit.b; PBG 66 ff.: Baurechtliche Baureife
1) Erschliessung
1.1. PBG 67 I lit.a: “hinreichende” Zu- und Wegfahrt
1.1.1. Tatsächlich
1.1.2. Rechtlich
1.2. PBG 67 I lit.b: “genügende” Ent- und Versorgung
–> Trinkwasser
–> Energie
–> Abwasser
–> Abfall
2) Ausstattung
–> PBG 69 f.: grds. Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen
–> PBG 71 f.: grds. Pflicht zur Erstellung von Spielplätzen
Ratio für “hinreichende” Zu- und Wegfahrt iSv PBG 67 lit.a?
Ratio “hinreichende” Zu- und Wegfahrt iSv PBG 67 lit.a:
1) Gewährleistung Verkehrsanschluss
2) Gesundheits- und
3) Feuerschutz
VSS für “hinreichende” Zu- und Wegfahrt iSv PBG 67 lit.a?
1) Tatsächlich
-> Massstab: Zweck der konkreten Baute UND Berücksichtigung Baumöglichkeiten im umliegenden Gebiet
–> ggf. Ausweichstellen; Kreuzungsmöglichkeiten; Sichtweiten; etc.
–> VSS (Verband Strassenfachleute) Normen!
2) Rechtlich sichergestellt entweder durch öff. Eigentum oder Dienstbarkeit zG Öffentlichkeit
2.1. öff. Strasse im Gemeingebrauch
–> idR ab 3 WEH: mind. 3. Klasse
–> ab 10 WEH: 2. Klasse
2.2. ODER begünstigende Dienstbarkeit
Besteht für den Grundeigentümer ein Anspruch auf Erschliessung (+ Norm)?
Erschliessungspflicht in EINGEZONTEM GEBIET
- RPG 19 II; RPV 31
- PBG 11
–> RPG 19 III; PBG 11 II:
ggf. durch Grundeigentümer auf Rechnung Gemeinwesen
+ ggf. Kostenvorschuss
ABER PBG 11 III: ggf. keine Erschliessungspflicht für Zweitwohnungen
Was ist wichtig für die Erschliessung: das um Genehmigung ersuchende Bauprojekt oder die gesamte Zone?
Erschliessung: immer ganzheitliche Betrachtung!
-> das erste Haus einer Wohnzone muss bereits mit einer Strasse erschlossen sein, dass für die gesamte Zone reicht;
-> dito für Wasserver- und -entsorgung etc.: zumindest die Möglichkeit, das gesamte Gebiet zu erschliessen, muss im Ansatz bereits gegeben sein (zB weitere Wasseranschlüsse)
Ab wann braucht es eine Erschliessung mit einer öff. Strasse / bis wo reicht die Eintragung einer Dienstbarkeit?
Ab 2 WEH -> öffentliche Strasse; für nur 1 WEH reicht Dienstbarkeit
Welche Ausstattungen sind in SG vorgesehen für die Erstellung, Erweiterung und Zweckänderung von Bauten und Anlagen? Was ist abgabenrechtlich zu beachten?
PBG 69 f.: Abstellplätze für Mfz
–> PBG 69 I: grds. Erstellungspflicht
–> PBG 69 II: VSS Befreiungsmöglichkeit für Gde (Ermessen)
—-> CAVE: KEINE Ersatzabgabe, PBG 70 III
–> PBG 70 I: Befreiungspflicht für Gde + ggf. Ersatzabgabe
PBG 71 f.: Spiel- und Begegnungsbereiche
–> PBG 71 I: grds. Erstellungspflicht FALLS mind. 6 WEH
–> PBG 72: U.U. darf Gde Ersatzabgabe verlangen
Was ist die planungsrechtliche Baureife?
PBG 66 lit.b: Planungsrechtliche Baureife
- -> insb. keine Planungszone iSv PBG 42 ff. (p.m. = vorsorgliche Massnahme)
- -> insb. keine Pflicht zur Erstellung eines Sondernutzungsplans
–> PBG 23: Zweck
–> PBG 104: Hochhäuser;
–> PBG 107: B&A mit bes. Auswirkung auf Raum und Umwelt
Was ist die baupolizeiliche Baureife?
PBG 66 lit.c Baupolizeiliche Baureife
= keine drohenden Naturgefahren
-> Gefahrenkarten !
Was ist eine Baute, was eine Anlage? Weshalb ist die Unterscheidung wichtig?
Baute = Gebäude / gebäudeähnliche Objekte / Fahrnisbauten /bewegliche Unterkünfte
Anlage = was nicht Baute ist
-> zB NICHT überdachter Parkplatz
Relevanz:
Anlagen müssen Grenzabstände NICHT beachten!
4 + 3 VSS für Baute oder Anlage?
1) künstlich geschaffen
2) auf Dauer angelegt
3) bestimmte, feste Beziehung zum Erdboden
4) Eignung der Einrichtung, für die Nutzungsordnung bedeutsam zu sein
= alternativ:
4.1. erhebliche äussere Veränderung des Raumes
4.2. Belastung der Erschliessung
4.3. Beeinträchtigung der Umwelt
Wo sind die Begriffe im PBG geregelt?
PBG 73-78
Wo sind die Abstände von B&A geregelt? (5 Erlasse)
StrG: Abstände zur Strasse
-> gem. h.L. + Rspr. geht StrG vor
PBG 90; GeschG; GeschV: Gewässerraum / Gewässerabstand
PBG 91; WaldG: Waldabstand
PBG 92: Grenzabstand
PBG 93: Gebäudeanbstand
PBG 94: Abstand Klein- und Anbauten
PBG 95: Abstandsfreies Gebäude und Gebäudeteile
Wo ist der Grenzabstand geregelt und welche Objekte sind von seinem Geltungsbereich erfasst?
PBG 92: Grenzabstand
Abs. 1: “Als Grenzabstand von GEBÄUDEN”
-> Gilt nur für Bauten und Gebäudeteile!
-> NICHT für Anlagen
Ratio vom Grenzabstand iSv PBG 92 UND vom Gebäudeabstand iSv
Ratio Grenz- / Gebäudeabstand = identisch:
- Gestaltung
- Rhytmisierung von Siedlungen
- Nachbarschutz
- Feuer- und Gesundheitspolizei
Geltungsbereich von Gebäudeabständen - auch innnerhalb derselben Parzelle/Grdstck?
Ja, Gebäudeabstände gelten zwischen Gebäuden, egal, ob diese sich auf demselben Grdstck befinden oder nicht
–> evtl. werden Parzellen später geändert
Was ist zum behindertengerechten Bauen im PBG geregelt?
PBG 102: Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung
- Abs.1: Pflicht ab 4 WEH, die neu erstellt oder erneuert werden
- Abs.2: Verweis auf BehiG
–> Rechtsansprüche
–> ideelle Verbandsklage - Abs.3: Befreiung, falls verhältnismässig
–> v.a. bei denkmalgeschützten B&A, insb. wenn auch Innenraum geschützt
–> Befreiung ggf. mit Auflage, dass zu einem späteren Zeitpunkt behindertengerecht umgebaut werden können muss
Was ist zu Naturgefahren im ZH mit Baubewilligungen zu sagen?
PBG 103: Naturgefahren
= direkt anwendbar!
-> p.m. PBG 66 lit.c: Sicherheit vor Naturgefahren = baupolizeiliche Baureife
Gefahrenkarten
- PBG 103 III lit.a: in roten Gebieten
– NUR gem. Abs. 2 (= im Prinzip: keine neuen B&A)
– ODER mit Schutzmassnahmen
– NUR mit Zustimmung Kanton!
- PBG 103 III lit.b: blaue Gebiete
– grds. möglich mit geeigneten Schutzmassnahmen - PBG 103 III lit.c: gelbe Gebiete
– NUR Beschränkung für B&A für grosse Menschenansammlungen oder hohe Sachwerte
Welche 2 Arten von Schutzmassnahmen gibt es und was ist zu beachten?
Arten
1) öff. Bauten
2) private Bauten -> Check auf Stufe Baubewilligung
CAVE: Schutzmassnahmen dürfen nicht neue Gefahren für Personen und Sachen schaffen (zB ungünstige Wasserverdrängung durch Erhöhung Gebäude)
Ist die Zuweisung eines Grdstcks zu einer Gefahrenzone statisch oder dynamisch? Was bedeutet das für Grundeigentümer?
DYNAMISCH
-> Grundeigentümer kann Neuzuweisung verlangen
-> Beweislast: Grundeigentümer (ZGB 8)
Definition, Ratio und VSS Ausnahmebewilligung?
Zuständigkeit?
PBG 108 I-III: Definition, Ratio und VSS
PBG 108 IV: Zuständigkeit
–> grds. Gde, ggf. Kanton
Welche Rolle spielen wirtschaftliche Interessen bei der Ausnahmebewilligung?
Wirtschaftliche Interessen sind IRRELEVANT bei Ausnahmbewilligung
-> dito bei der VSS iSv PBG 108 II lit.c (“keine unzumutbare Benachteiligung der Nachbarschaft”)
–> wenn ein Kleingewerbe zumachen muss mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn ein Coop nebenan einzieht ≠ unzumutbare Benachteiligung
Kann der Wiederaufbau iSv PBG 110 mit Umbauten, Zweckänderungen und Erweiterungen kombiniert werden?
ja!
-> entgegegen dem Wortlaut
Rechtsgrundlage für B&A ausserhalb der Bauzone?
RPG 23; PBG 111 I: grds. Bundesrecht
PBG 111 II: Kant. & Gde können ergänzende Bestimmungen erlassen
–> Landschaftsschutz
–> Bauvorschriften (zB Abstände)
–> etc.
Welche zentrale Unterscheidung bei den Bauten ausserhalb der Bauzone gibt es?
Welche Bauten sind grds. wo zulässig?
1) Bauten, die im ZH stehen mit einer bodenabhängigen Bewirtschaftung als dominierende Produktionsart
–> grds. immer zulässig, RPG 16a I, auch wenn Baute selbst bodenUNabhängig
–> dito für innere Aufstockung, RPG 16a II
2) Bauten OHNE ZH mit einem Betrieb, dessen dominierende Produktionsart die Bodenbewirtschaftung ist
-> in best. Szenarien zulässig:
–> RPG 16a III: Intensivlandwirtschaft (PBG 21 III: kommunale Regeln!!)
–> Nebenbetriebe eines Landwirts:
—-> RPG 16a Ibis; RPV 34a: Energieproduktion aus Biomasse
—-> RPG 16abis; RPV 34b: Rösslizügs
Ist die “innere Aufstockung” bodenabhängig?
RPG 16a II: Innere Aufstockung
RPV 36 f.: bodenUNabhängige B&A
ABER: in ZH mit dominierend bodenabhängiger Produktionsart
Wo ist die Intensivlandwirtschaftszone geregelt?
PBG 21 III: Kommune regelt das
p.m.: Kanton entscheidet, RPG 25 II
Welche zonenkonforme und nicht zonenkonforme Bauten ausserhalb der Bauzone gibt es?
Zonenkonform:
= RPG 16-16abis
- RPG 16a I: Bauten in direktem ZH mit Bodenbewirtschaftung grds. zulässig
- RPG 16a Ibis: Energieproduktion aus Biomasse
- RPG 16a II: Innere Aufstockung
- RPG 16a III; PBG 21 III: Intensivlandwirtschaftszone (= grosse innere Aufstockung)
- RPG 16abis: Rösslizügs
Gemeinsame VSS für zonenkonforme UND nicht zonenkonforme Bauten ausserhalb der Bauzone ?
RPV 34 III:
1) lit.a: Bedürfnisnachweise
= zB Fuhranlage tatsächlich nötig für Rösslihaltung
2) lit.b: keine entgegenstehenden überwiegenden Interessen
3) lit.c: voraussichtlich längerfristiger Betrieb
Welche Fristen gelten im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren für Behörden? Können Fristen verlängert werden? Was passiert bei Säumnis?
PBV 16-19; Anhang 1: Fristen im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren
= Ordnungsfristen
PBG 131 II: begründete Verlängerung möglich
Ratio der Verfahrenskoordination (3)?
Ratio der Verfahrenskoordination:
1) Beschleunigung des Verfahrens
2) Vermeidung von Widersprüchen
3) Vermeidung zersplitterter Zuständigkeiten und Spaltung Rechtsweg
Wie ist das Baubewilligungsverfahren in groben Zügen, wenn die Mitwirkung von kant. Stellen nötig ist?
PBG 134: politische Gde
- prüft Vollständigkeit der Unterlagen
- weist ab bei offensichtlich fehlender Bewilligungsfähigkeit
- leitet Unterlagen an Kanton weiter
UND - macht das Bewilligungsverfahren im eigenen Zuständigkeitsbereich inkl. öff. Auflage, Entgegennahme Einsprachen und materielle Beurteilung
PBG 133: der Kanton
- nimmt ggf. eine formelle Koordination vor (= wenn mehrere kant. Stellen mitwirkungspflichtig)
- federführende kant. Stelle entscheidet materiell; parallel dazu ggf. auch weitere kant. Stelle
- materielle Koordination: sammelt alle materiellen Vfg. und Gebührenforderungen und bereinigt sie auf Widersprüche
- leitet Gesamtbeurteilung an Gde weiter
PBG 134 lit. f: schliesslich eröffnet Gde Gesamtentscheid
PBG 152 ff.: Einsprache möglich
Wann ist der frühestmögliche Zeitpunkt für den Baubeginn?
PBG 155 III: Baubeginn frühestens nach Rechtskraft übriger privatrechtl. Einsprachen
Wenn eine Einsprache in übrigen privatrechtlichen Angelegenheiten iSv PBG 155 gemacht wird, müssen dann alle Vorbringen bereits vor Behörde gemacht werden, die unter 30 T-Fristansetzung auf den Zivilrechtsweg verwiesen hat?
Rspr.:
Es ist jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich, wenn vor Zivilbehörden neue Vorbringen getätigt werden.
Können vor dem Verwaltungsgericht neue Gründe gegen das Bauprojekt vorgebracht werden?
- VerwGer in B.2023.50: Ja
- Ratio: BGG 110 verlangt, dass letzte kant. Instanz freie Kognition betr. Sachverhalt & Recht
Ablauf Baubewilligungsverfahren inkl. Koordination mit Kanton und RM?
Mach e Chartä
Ablauf Verfahren Verwaltungszwang iSv PBG 158-161?
Mach e Chartä
2 VSS für Anordnung Verwaltungszwang?
1) formelle Rechtswidrigkeit
2) materielle Rechtswidrigkeit
Rechtsmittel gg Verwaltungszwang?
PBG 158 ff.: Verwaltungszwang
- PBG 152: VRP anwendbar
- VRP 43bis I: Rekurs an Dpt.
RM-Frist gg Verwaltungszwang?
Verjährt der behördliche Wiederherstellungsanspruch iSv PBG 159 I lit. d; II; III?
INNERHALB Bauzone
-> 30 J. Verjährungsfrist
AUSSERHALB Bauzone
-> KEINE Befristung
Hat die Gde Spielraum beim Anordnen eines Baustopps iSv PBG 159 I lit. a; b?
nein
VSS vereinfachtes Verfahren?
VSS Meldeverfahren?
Wo ist jedes Baugesuch und jede Einsprache dagegen einzureichen?
Baugesuch und Einsprachen gehen IMMER an Gde!
-> Gde leitet diejenigen Gesuche an federführende kant. Stelle weiter, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich (= automatisch im Zuständigkeitsbereich Kanton)
Was, wenn die Visierung des Bauprojekts nicht stimmt (+ Normen)?
PBG 138 und PBV 22: Visierung
- Massgebend sind die Pläne
-> Visierung zeigt an, dass Gebaut werden soll –> umfassende Pflicht für Einspracheberechtigte, die Pläne einschauen zu gehen
–> Fazit: wenn Visierung nicht korrekt, wohl nie ein Problem
Was, wenn sich nachträglich zeigt, dass VSS fehlte für vereinfachtes Baubewilligungsverfahren oder Meldeverfahren?
-> falsche Verfahrensart
–> Verletzung rechtl. Gehör
—> Erneute Einsprachemöglichkeit; ggf. Wiederherstellungsverfahren
Praxis:
- VSS für vereinfachtes oder Meldeverfahren schwierig festzustellen (“schutzwürdige Interesse” ist ein schwammiger Begriff)
-> man kann nie wissen, ob nicht nachträglich doch ordentliches Verfahren nötig gewesen wäre
-> am besten IMMER ordentliches Verfahren verlangen (Investitionsschutz)
Welche 3 Gruppen von Rechtsgrundlagen gibt es für B&A ausserhalb der Bauzone? Inkl. Normen RPG und RPV.
Bauten ausserhalb der Bauzone
1) müssen grds. zonenkonform sein, RPG 22 I lit. a
-> RPG 16-16abis = zonenkonforme Bauten
–> RPG 16a I; RPV 34: nötig für bodenabhängige Landwirtschaft oder produzierender Gartenbau
–> RPG 16a Ibis; RPV 34a: Energiegewinnung aus Biomasse
–> RPG 16a II + III; RPV 36-38: innere Aufstockung (= bodenabhängig oder bodenUNabhängig; zB Tierhaltung iSv RPV 36)
–> RPG 16abis; RPV 34b: Rösslizügs
2) RPG 24a-24e: Ausnahmebewilligungen für nicht zonenkonforme Bauten ausserhalb der Bauzone iSv RPG 16-16abis
- RPG 24c; RPV 41 f.; 43a: Bestandesgarantie
= vor 1972 rechtmässig gebaute B&A ausserhalb der Bauzone (RPV 41 I)
-> Abs. 2; RPV 42: können unter Wahrung der Identität wenn Identität gewahrt wird (RPV 42 I) erweitert werden; d.h. u.a. bis 30% oder 100m2 (RPV 42 III lit. b)
3) RPG 37a; RPV 43; 43a: Übergangsrecht
= alle vor 1980 rechtmässig erstellten GEWERBLICHEN Bauten ausserhalb der Bauzone
= Ausprägung Bestandesgarantie; daher dogmatisch wohl eine Ausnahmebewilligung
FAZIT
–> GEWERBLICHE Bauten ausserhalb der Bauzone können für Landwirtschaft und Wohnen umgenutzt werden, wenn sie vor 1980 rechtmässig erstellt wurden
–> B&A JEDER ART ausserhalb der Bauzone dürfen nur in gewerbliche Bauten und landwirtschaftsfremde Wohnnutzung umgenutzt werden, die in RPG 16-16abis und RPG 24-24e detailliert sind
Was, wenn eine Gde wie Wartau den kommunalen Rahmennutzungsplan noch auf das BauG stützt?
- PBG 173: Baugesuche sind nach demjenigen Recht zu beurteilen, das im Entscheidzeitpunkt in Kraft ist -> also grds. PBG
- ABER PBG 175a: Letzte Fassung des BauG wird sachgemäss angewendet, wenn sich der kommunale Rahmennutzungsplan vor dem PBG erlassen wurde
–> zB wenn Baureglement noch eine “Ausnützungsziffer” kennt -> BauG
- p.m. PBG 175: die Gden müssen Zonenplan und Baureglement bis 2027 an PBG angepasst haben
- p.m. PBG 176: ggf. Schutzinventar (Baudenkmäler) bzw. Schutzverordnung (PBG 128 I lit.b, Natur & Landschaft) EX LEGE
-> VSS: noch KEIN Schutzinventar iSv PBG 118 ff.; ODER
Schutzverordnung, die älter als 15 J.