Barrierefreies Bauen Flashcards
1
Q
Planungsgrundlage barrierefreies Bauen
A
Planungsgrundlage: DIN 18040
- Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude
- Teil 2: Wohnungen
- Teil 3: öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
2
Q
Barrierefreiheit: Neigungen
A
- Rampen: nicht länger als 6m, höchstens 6% Steigung -> bei mehr als 6m Länge ist ein Zwischenpodest von mind. 1,5m Länge und 1,2m Breite erforderlich (Rampenbreite auch 1,2m
- Flure und sonstige Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3% geneigt sein, bei einer Länge von bis zu 10m gehen auch 4%
3
Q
Barrierefreiheit: Leuchtdichtekontraste
A
Boden/Wand, Tür/Wand müssen einen ausreichend großen Leuchtdichtekontrast haben (grundsätzlich K>= 0,4 bzw. K>=0,7 bei Warnungen und schriftlichen Informationen geeignet)
4
Q
Barrierefreiheit in Wohnungen
A
Unterscheidung zwischen:
- Barrierefrei nutzbaren Wohnungen (Bewegungsflächen 1,2 x 1,2m)
- Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen (Kennzeichnung R; Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m)