Band I Flashcards

1
Q

Was ist ein Kaufvertrag und wie kommt er zustande?

A

Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges verbindliches Rechtsgeschäft. Er kommt durch Einigung (übereinstimmende Willenserklärung) zwischen dem Anbietenden (“Verkäufer”) und dem Nachfragenden (“Käufer”) über Ware und Preis zustande.

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2
Q

Worüber werden Kaufverträge im weiteren Sinne abgeschlossen?

A

-> Gekauft bzw. verkauft werden können folgende Produkte:
Sachgüter (Waren im engeren Sinn)
Sachgüter sind körperliche Produkte, d.h., man kann sie „angreifen“.

-> Dienstleistungen
Sie wissen bereits, dass es sich bei Dienstleistungen eigentlich um „Werkverträge“ handelt. Dienstleistungen können im Gegensatz zu Waren nicht „angegriffen“ werden. Weitere Merkmale von Dienstleistungen sind:
• Sie können in der Regel nicht gelagert werden.
• Die Erstellung und der Verbrauch durch den Käufer erfolgen häufig gleichzeitig (z.B. Haarschnitt, Reparatur des Autos, Moderation einer Fernsehshow).

  • > Digitale Produkte (Informationen)
    Z.B. Musik, Computerprogramme
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3
Q

Wir werden Kaufverträge abgeschlossen?

A

Kaufverträge können abgeschlossen werden:
• Offline (z.B. Einkauf im Supermarkt)
• Online (z.B. über das Internet – Einkauf in einem Onlineshop)

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4
Q

Was ist E-Commerce?

A

Werden Waren (Dienstleistungen, digitale Produkte) online gekauft bzw. verkauft, spricht man von E-commerce (elektronischer Geschäftsverkehr). Die wichtigsten Geschäftsbeziehungen im E-Commerce sind
• B2B (Business to Business) – Käufer und Verkäufer sind Unternehmer
• B2C (Business to Consumer) – Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater („Konsument“)

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5
Q

Was bedeutet M-Commerce?

A

Von Mobile Commerce wird gesprochen, wenn die Waren (Dienstleistungen, digitale Produkte) online mithilfe des Mobiltelefons gekauft bzw. verkauft werden.

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6
Q

Welche Gesetzlichen Regelungen (Rechtlichen Grundlagen) des KVs gibt es?

A

Die Vorschriften des ABGB gelten grundsätzlich für alle Kaufverträge. Sie werden jedoch durch die Vorschriften des UGB, des ECG und des Konsumentenschutzgesetzes ergänzt und teilweise abgeändert.
Das ECG gilt in allen Ländern der EU, da Kaufverträge im Internet sehr leicht mit ausländischen Unternehmen abgeschlossenen werden können (z.B. Kauf in einem englischen Onlineshop).

Das UGB gilt bei KV zwischen Unternehmen und Unternehmen.

Das KSchG gilt wenn Verkäufer Unternehmer oder Privater ist und Käufer Privater ist.

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7
Q

Wie können gesetzliche Regelungen sein=

A
  • nachgiebig (d.h., die Vertragspartner können sie einvernehmlich abändern) oder
  • zwingend (d.h. sie können vertraglich abgeändert werden).
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8
Q

Die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen des Kaufvertrages?

A
  • übereinstimmende Willenserklärung zwischen Verkäufer und Käufer
  • Verkäufer und Käufer sind geschäftsfähig
  • Geschäft ist möglich
  • Geschäft ist erlaubt
  • Geschäft wird freiwillig abgeschlossen
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9
Q

Die übereinstimmende Willenserklärung kann in verschiedenen Formen zustande kommen

A
  • Mündlich
    Zwischen Privaten und Unternehmen o. Unternehmen und Unternehmen
    z.B. Einkäufe, bei denen die Ware sofort mitgenommen und bezahlt werden (z.B. Reparaturmaterial, Treibstoff an der Tankstelle)
  • schriftlich; Damit man über einen Beleg verfügt
    Schriftlich abgeschlossen werden müssen
    • Ratengeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
    • Kaufverträge über Liegenschaften, damit sich der Käufer in das Grundbuch eintragen lassen kann
  • Durch Schlüssige Handlung
    Aus dem Verhalten von Käufer und Verkäufer ist ihr Wille eindeutig erkennbar.
    z.B. Sie nehmen beim Zeitungsstand eine Zeitung und geben dem Käufer einen 5-Euro-Schein. Der gibt Ihnen wortlos das Wechselgeld.
  • Elektronischer Kaufabschluss
    Der Anteil der elektronischen Kaufabschlüsse nimmt ständig zu, vor allem im B2B z.B.
    • Sie kaufen über Ihr Handy eine Zugkarte (M-Commerce)
    • Sie klicken die „Bestellten-Schaltfläche“ in einem Onlineshop an und erhalten eine Bestätigung bzw. Lieferung (E-Commerce)
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10
Q

Was ist Geschäftsfähigkeit?

A

Ist eine Fähigkeit, verbindliche Willenserklärungen abgeben zu können. Selbstständige und eigenverantwortliche Teilnahme am Rechtsverkehr (kaufen u. verkaufen, Darlehen aufnehmen, …)

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11
Q

Personen im Alter bis zu 7 Jahren sind …

A

Personen im Alter bis zu 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig.
. Geringfügige, alterstypische Kleinigkeiten darf das Kind abschließen. Es wird gültig, sobald es vonseiten des Kindes erfüllt wird (z.B. beim Kauf sofort bezahlt) -> Taschenfeldparagraph

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12
Q

Was ist der Taschengeldparagraph?

A

Hat der Unmündige ohne Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters eines Geschäfts geschlossen, das ihn verpflichten würde, so ist es nicht schlechthin nichtig (wie beim Kind), sondern lediglich noch nicht voll gültig („hinkendes oder schwebendes Rechtsgeschäft). Durch die nachträgliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erlangt es volle Gültigkeit. Bis zu dieser Zustimmung ist der andere Vertragspartner an seine Erklärung gebunden. Er kann jedoch verlangen, dass sich der Vertreter innerhalb einer angemessenen Frist äußert, andernfalls wird das Geschäft als von Anfang an ungültig angesehen.

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13
Q

Personen vom 7. bis zum 18. Lebensjahr sind …

A

in eingeschränkten Ausmaß geschäftsfähig

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14
Q

Personen vom 7, bis zum 14. Lebensjahr …

A

Personen sind noch nicht mündig („Unmündig“). Können selbstständig Geschäfte tätigen, bei denen die nur berechtigt, aber nicht verpflichtet werden. Wenn ein Vertrag den Unmündigen auch verpflichten soll, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

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15
Q

Personen vom 14. bis zum 18. Lebensjahr …

A

Die mündigen Minderjährigen benötigen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, damit Willenserklärung gültig ist.
Ausnahmen; der Minderjährige kann selbstständig
• Über Sachen bestimmen, die ihm zur freien Verfügung überlassen wurden (Taschenfeld, Geschenke, nicht über Schulsachen und Kleidung)
• Dienstverträge schließen (Ausnahme: Lehr- und Ausbildungsverträge -> umfassen auch Erziehung) Des gesetzliche Vertreter kann wegen Gefährdung der Gesundheit oder Sittlichkeit ein vom Minderjährigen selbstständig eingegangenes Dienstverhältnis vorzeitig lösen. Hat der gesetzliche Vertreter dem Minderjährigen eine Ermächtigung zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes erteilt, so liegt für alle Rechtsgeschäftes, die sich im Rahmen des Betriebes halten, unbeschränkte Geschäftsfähigkeit vor (wichtig für die Geschäftspartner des Minderjährigen)
• Über sein Einkommen aus Dienstverträgen o. Erwerbsgeschäften verfügen, solange er seinen Lebensunterhalt nicht gefährdet.
Rechtsgeschäfts von großer (wirtschaftlicher) Tragweite müssen immer vom gesetzlichen Vertreter zugestimmt werden.

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16
Q

Minderjährige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind …

A

volljährig (eigenberechtigt). Außer bei: geistiger Behinderung, Spielsucht, Kaufsucht, …
Wenn der Eigenberechtigte nicht die in seinem Alter erforderlichen Einsichts- u. Urteilsfähigkeit hat, ist ein Sachwalter zu bestellen. Deren Unterhaltspflichten bleiben jedoch unter Umständen bis zu Erlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit des Eigenberechtigten aufrecht.

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17
Q

Was sind die wichtigsten Bestandteile des KVs?

A
Wer verkauft? Verkäufer
Wer kauft? Käufer
Was wird gekauft? Warenart, Qualität
Wie viel wird gekauft? Menge
Zu welchem Preis wird gekauft?Preis
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18
Q

Was sind weitere regelmäßige Bestandteile eines KVs?

A

Lieferbedingungen: Wann wird geliefert? Lieferzeit
Wo wird geliefert? Lieferort
Wer trägt die Kosten der Lieferung? Kostenübergang
Wer trägt das Risiko der Lieferung (z.B. für Transportschäden)? Risikoübergang

Zahlungsbedingungen: Wann wird gezahlt? Zahlungszeit
Wo wird gezahlt? Zahlungsort
Eventuell auch: Wie wird gezahlt (z.B. mit Überweisungen, bar etc.)? Art der Zahlung

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19
Q

Qualitätsfeststellung im KV bei nicht vertretbaren Waren (“nicht fungibel”) wird erreicht durch:

A

Besichtigung, Beschreibung und Abbildung, Muster und Proben

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20
Q

Qualitätsfeststellung im KV bei vertretbare Waren (“fungibel”) durch:

A

Muster, Proben und Marken, Typen, Normen, Handelsklassen

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21
Q

Was ist Kauf auf Probe?

A

Der Kauf wird abgeschlossen, jedoch ist der Käufer berechtigt, die Ware zurückzugeben, wenn sie seinen Qualitätsforderungen nicht entspricht („bedingter Kauf“)

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22
Q

Was ist Kauf in Bausch und Borgen (“Tel-Quel-Kauf”)?

A

Der Käufer übernimmt die Ware ohne Rücksicht auf etwaige Fehler. Der Verkäufer haftet für keine bestimmte Qualität (die Ware darf jedoch nicht verdorben – z.B. verfault – sein).

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23
Q

Was ist Spezifikationskauf?

A

Es wird im Kaufvertrag zunächst nur die Gattung der zu liefernden Ware festgelegt.
Dem Käufer steht das Recht zu, innerhalb vertraglich vereinbarter oder usancenüblicher Fristen die Qualitäten näher zu bestimmten („zu spezifizieren“). Der Spezifikationskauf wird häufig verbunden mit einer „Sukzessivlieferung“. D.h., es können vom Käufer Teillieferungen abgerufen und dabei die Qualität näher spezifiziert werden.

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24
Q

Welche Möglichkeiten der Mengenabgaben gibt es im KV?

A

• Verträge mit genauer Mengenangabe
Die bestellte Menge muss mit der gelieferten Menge übereinstimmen. Eine Abweichung bedarf der Zustimmung beider Partner.
• Verträge mit ungefährer Mengenangabe
„Circa-Verträge“ berechtigen den Verkäufer, einen bestimmten Prozentsatz mehr oder weniger zu liefern. Die mögliche Abweichung wird entweder im Vertrag festgelegt (z.B. „2 % mehr oder weniger“) oder ist durch Usancen geregelt.
Sie werden angewendet:
o Wenn der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht weiß, welche Menge ihm selbst geliefert werden wird
o Zur besseren Ausnützung der Transportkapazitäten (Schiffsladeraum, Waggonfrachten etc.)
o Zur Vermeidung von Restbeständen
• Verträge ohne Mengenangabe
Der Käufer hat in der Regel die Ware vorher besichtigt und besitzt einen ungefähren Überblick über die Gesamtmenge.

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25
Q

Was ist Nettogewicht, Tara und was bedeutet Brutto?gewicht?

A

Nettogewicht („Nto.“, „Reingewicht“) = Gewicht der Ware ohne Verpackung
+ Tara („Ta“, „Verpackungsgewicht“) = Gewicht der Verpackung
= Bruttogewicht („Bto.“, „Rohgewicht“) = Gewicht samt der Verpackung

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26
Q

Auf verpackten Waren finden sich meist Angaben des Nettogewichts. Es gibt folgende Lösungsmöglichkeiten um das Gewicht zu kontrollieren da es bei verpackter Ware oft nicht möglich ist, die gesamte Sendung auszupacken (aus technischen Gründen - z.B. Konserven, aus wirtschaftlichen Gründen - z.B. weil die Ware in der gleichen Verpackung weiterverkauft werden soll)

A

Auf verpackten Waren finden sich meist Angaben des Nettogewichtes (z.B. bei Konserven, Marmelade etc.)
Es gibt folgende Lösungsmöglichkeiten:
• Es wird „brutto für netto“ gerechnet, d.h., kontrolliert und berechnet wird das Bruttogewicht. (Großhandel von Kartoffeln in Säcken)
• Es wird mit Erfahrungssätzen gearbeitet (z.B. 1,5 kg pro Sack, 8 % des Gesamtgewichtes für die Tara etc.)
• Es wird eine kleine Stichprobe ausgepackt und abgewogen. Der Durchschnitt dieser Stichprobe wird dann für die gesamte Sendung verrechnet („Durchschnittstara“).

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27
Q

Welche Art von Gewichtsabzügen gibt es?

A
  • Draufgabe: zur vertraglich zu liefernden und zu zahlenden Menge wird eine nicht berechnete Zugabe gegeben. (z.B. 10 Stück bestellt und bezahlt – geliefert werden 11 Stück).
  • Dreingabe: Geliefert wird die vertraglich vereinbarte Menge. In Rechnung gestellt wird jedoch eine geringe Menge. (z.B. 10 Stück bestellt – geliefert werden 10 – bezahlt werden nur 9.)
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28
Q

Welche Möglichkeiten der Preisfestsetzung im KV gibt es?

A

• Verträge mit festem Preis
Der Preis wird pro gesetzliche Mengeneinheit genau angegeben. Zu diesem Preis muss auch geliefert werden und abgerechnet werden.
• Verträge mit freibleibenden Preis
(Basiskauf, Kostenschwankungsklausel, Indexklausel)

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29
Q

Was bedeutet “Basiskauf”?

A

Der Preis wird aufgrund einer bestimmten Basisqualität festgelegt (z.B. Ausbeuteverhältnis, Qualitätsgewicht). Weicht die Qualität der tatsächlich gelieferten Ware von der Basisqualität ab, so werden vertraglich vereinbarte Zu- oder Abschläge verrechnet. Diese Vorgangsweise wird in der Regel auch bei Spezifikationskäufen eingehalten. Es wird z.B. für einzelne Modelle ein Basispreis vereinbart. Je nach Farbe, Design, Ausstattung etc. werden bei Spezifikation Zu- oder Abschläge verrechnet.

30
Q

Was bedeutet “Kostenschwankungsklausel”?

A

Kostenschwankungsklauseln ermöglichen es, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn einzelne Kosten steigen (z.B. steigende Löhne, steigende Rohstoffpreise). Bei Kostenschwankungsklauseln ist es notwendig, den Anteil der einzelnen Kosten am Gesamtpreis zu vereinbaren.
Allgemeine Vereinbarungen genügen nicht. Grundlage einer Kostenschwankungsklausel muss daher eine detaillierte Kostenaufstellung sein. Eine solche Vereinbarung ist daher ziemlich aufwendig.

31
Q

Was bedeutet “Indexklausel”?

A

Ein Index gibt an, wie sich die Preise in einem bestimmten Bereich verändern (Verbraucherpreisindex, Baukostenindex etc.)
Wird ein Preis mit einem Index gesichert, so muss man kein detailliertes Berechnungsschema angeben, sondern kann die Preise an die Indexentwicklung anpassen.

32
Q

Was ist Skonto?

A

Der Skonto ist ein Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin.

33
Q

Warum gewährt ein Verkäufer Skonto?

A

o Zinsvergütung: der Verkäufer erhält sein Geld früher als vereinbart. Er erspart sich Kreditzinsen oder er kann sein Geld gewinnbringend anders verwenden.
o Risikoprämie: Zahlt der Käufer sofort, ist keine Gefahr gegeben, dass später nicht oder nur schleppend gezahlt wird „Dubiosenrisiko“. Ferner wird das „Geldwertrisiko“ vermeidet (Risiko, dass infolge der Geldentwertung - „Inflation“ – um den später eingehenden Geldbertrag weniger Ware nachgekauft werden kann).
o Verwaltungsaufwandvergütung: Zahlt der Käufer früher, so erspart sich der Verkäufer die Überwachung des Geldeingangs und etwaige Mahnungen.
Für den Käufer bedeutet der Skonto in der Regel eine hohe Jahresverzinsung.

34
Q

Was ist ein Rabatt?

A

Rabatte sind Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus verschiedenen Gründen gewährt werden.

35
Q

Warum wird ein Rabatt gewährt?

A

• Einkauf größerer Mengen
o Mengenrabatt: wird häufig als Staffelrabatt gewährt (zum Mengenrabatt gehören auch Drauf- und Dreingabe
o Schlussrabatt: wird gewährt für den Abschluss über größere Mengen, die jedoch nicht auf einmal, sondern in Teillieferungen abgenommen werden.
o Umsatzbonus: Wird im Nachhinein (meist am Jahresende) gewährt, wenn der Umsatz eine bestimmte Grenze überstiegen hat.
• Regelmäßiger oder ausschließender Einkauf
o Treuerabatt: Wird gewährt für Kunden, die eine bestimmte Ware nur bei einem Lieferanten beziehen oder die schon mehrere Jahre überwiegend bei diesem Lieferanten Kaufen.
• Besondere Anlässe
o Einführungsrabatt: wenn eine neue Ware am Markt eingeführt werden soll
o Ausverkaufsrabatt: bei Ausverkäufen und Geschäftsauflösungen
o Mängelrabatt: für schadhafte, aber brauchbare Ware (z.B. bei kleinen Webfehler, Lackierungsfehlern etc.)

36
Q

Progressive Kalkulation

A

Der Einkaufspreis ist am Beschaffungsmarkt vorgegeben. Der Unternehmer rechnet progressiv vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis und kontrollier, ob der ermittelte Verkaufspreis am Absatzmarkt zu erzielen ist.

37
Q

Retrograde Kalkulation

A

Der Verkaufspreis ist am Absatzmarkt vorgegeben. Der Unternehmer geht vom erzielbaren Verkaufspreis aus und ermittelt „rückschreitend“ den zulässigen Einkaufspreis. Sodann untersucht er, ob er um diesen Preis einkaufen kann.

38
Q

Differenzkalkulation

A

Sowohl Einkaufspreis als auch Verkaufspreis sind am Markt vorgegeben. Der Unternehmer rechnet progressiv vom Einkaufspreis zum Selbstkostenpreis und retrograd vom Bruttoverkaufspreis (einschließlich USt) bis zum Nettoverkaufspreis (ohne USt). Die Differenz zwischen Selbstkostenpreis und Nettoverkaufspreis ist der verbleibende Gewinn.

39
Q

Erfüllungszeit der Lieferung kann genau oder nur ungefähr angeben werden. Welche genauen Liefertermine in KV?

A
  • keine Vereinbarung
  • sofortige Lieferung (“Promptgeschäft”)
  • mögliche Vereinbarungen
    spätere Lieferung (“Termingeschäft”)
40
Q

Erläutere Promptgeschäft:

A

Die Erfüllung muss sofort innerhalb weniger Tage erfolgen (Höchstdauer wird in einzelnen Branchen durch Usancen geregelt).

41
Q

Was ist ein Gewöhnliches Termingeschäft?

A

Die Erfüllungszeit wird nur ungefähr angegeben (z.B. in der 30. Kalenderwoche)
Der Kauf auf Abruf ist ein Sonderfall des Termingeschäftes. Der Liefertermin wird im Kaufvertrag nicht genau festgelegt. Der Käufer erhält das Recht, die Ware innerhalb einer bestimmten Frist abzurufen.
Manchmal wird dem Kunden auch gestattet, in Teilmengen abzurufen: „Sukzessivlieferung auf Abruf“.

42
Q

Was ist ein Fixgeschäft?

A

Ist die Lieferung an einen ganz bestimmten Tag wesentlich, so muss der Zusatz „Fix“ erfolgen.
Manchmal ist schon aus der Art des Geschäftes ersichtlich, dass ein Fixgeschäft vorliegt. Eine besondere Vereinbarung ist dann nicht Erforderlich.

43
Q

Gibt es eine Sonderregelung für Warenzusendung an Konsumenten?

A

Ja, Innerhalb von höchstens 30 Tagen müssen zugesendet werden:
• In einem Onlineshop bestellte Waren (B2C) und
• Im traditionellen Versandhandel bestellte Waren.
Die Frist kann vertraglich abgeändert werden.

44
Q

Was ist der Erfüllungsort der Lieferung und auf welche unterschiedlichen Weisen kann die Übergabe erfolgen?

A
  • Körperlich: Die Ware wird dem Käufer (oder dessen Bevollmächtigtem) tatsächlich übergeben.
  • Elektronisch: Downloadable Goods (das sind digitale Produkte und Informationen) werden durch den Download direkt über das Internet übergeben (z.B. Software, Bilder, Musik, Filme, Inhalte aus Datenbanken usw.). Sie gelten mit der erfolgreichen Beendigung des Downloads auf den PC des Käufers als übergeben.
  • Symbolisch: Es werden nur die Papiere übergeben, die den Käufer berechtigen, über die Ware zu verfügen (z.B. Lagerschein, Frachtpapiere)
45
Q

Was geht am Erfüllungsort auf den Käufer über?

A

Am Erfüllungsort gehen vom Verkäufer auf den Käufer über:
o Eigentum und damit auch
o Alle Gefahren (z.B. Beschädigung durch Transport, Diebstahl, Verderben der Ware bei Lagerung etc.)

Meist ist der Erfüllungsort auch Gerichtsstand, d.h., am Erfüllungsort kann im Streitfall geklagt werden und es gilt auch das Recht des Erfüllungsortes.

46
Q

Wo erfolgt der Kostenübergang?

A

Wird der Kostenübergang nicht gesondert vereinbart, so trägt der Verkäufer alle Kosten (Transportkosten, Lagerkosten, Versicherungskosten etc.) bis zur Übergabe am Erfüllungsort.
Der Ort des Kostenübergangs kann jedoch gesondert vereinbart werden.

47
Q

Was sind Kaufvertragsklauseln?

A

Kaufvertragsklauseln sind Kurzformulierungen zur Regelung der Lieferbedingungen.
Sie betreffen vor allem den Eigentums- (Risiko-) und den Kostenübergang. Die Bedeutung ist durch Usancen geregelt.

48
Q

Was geschieht beim Erfüllungsort der Zahlung?

A

Der Erfüllungsort der Zahlung ist jener Ort, an welchem der Käufer Zahlung zu leisten hat.

Nach österreichischem Gesetz gilt: Zahlungsort ist der Wohnort bzw. der Geschäftsbesitz des Käufers.
Beachten sie jedoch: Geldschulden sind Bringschulden (Wenn ich sage, das Geld muss am 3. Nov. Am Konto sein, muss Käufer Geld auf die Bank bringen) S. 66 ganz unten

Daraus ergibt sich:
• Zahlt der Schuldner am Fälligkeitstag den Betrag
• An seinem Ort (am Ort seines Geschäftssitzes)
• Zugunsten des Verkäufers ein (z.B. bei der Post, auf der Bank etc.)
• Muss am Fälligkeitstag Geld am Konto haben

Diese Regelung kann jedoch vertraglich geändert werden.

49
Q

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Erfüllungszeit der Zahlung?

A
  • Vorauszahlung (vor der Lieferung)
  • Prompte Zahlung (ei Lieferung, bei Rechnungserhalt)
  • spätere Zahlung “Kauf auf Ziel” (nach der Lieferung)
50
Q

Prompte Zahlung - welche Arten?

A

Prompte Zahlung kann der Verkäufer verlangen, wenn der Zahlungszeitpunkt vertraglich nicht vereinbart wurde.
In der Wirtschaftspraxis werden Geschäfte gegen prompte Zahlung (Kassageschäfte) auf zwei Arten abgewickelt:

 Zahlung Zug um Zug bei Übergabe der Ware
z.B.
• Barkauf im Geschäft des Verkäufers
• Zustellung durch den Verkäufer oder dessen Personal mit sofortigem Inkasso
• Zustellung durch einen Dritten (Post, Transportunternehmer, Bundesbahn) gegen Nachnahme, d.h., die Ware wird nur ausgefolgt, wenn der „Nachnahmebetrag“ bezahlt wird.

Vorteile für den Verkäufer:
 Kein Dubiosenrisiko (Risiko, dass der Käufer nicht zahlt)
 Kein Geldwertrisiko (Risiko, dass der Betrag am Tag der Zahlung weniger Wert ist als am Tag der Warenlieferung
 Kein Zinsverlust
 Kein Verwaltungsaufwand (für Kundenbuchhaltung, Mahnung etc.)

Nachteile für den Käufer:
 Etwaige Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind schwer durchzusetzen
 Keine zusätzliche Finanzierung durch Lieferantenkredite
 Prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura
Es handelt sich in diesem Fall nicht mehr um ein Kassageschäft im engeren Sinn, da bei Lieferung nicht bezahlt wird. Die Faktura langt entweder mit der Sendung beim Käufer ein oder sie kommt (oft erheblich) später.
Sie trägt dann den Vermerk „zahlbar sofort nach Erhalt“, „zahlbar innerhalb von 8 Tagen“ oder ähnlich.

51
Q

Spätere Zahlung (Zielkauf)

A

Vereinbart werden Zielfristen wie „zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung“. Manchmal auch „zahlbar innerhalb von … Tagen ab Rechnungsdatum“.
Der Verkäufer trägt Dubiosen- und Geldwertrisiko, Zinsaufwand und Verwaltungsaufwand.
Der Käufer erhält zusätzlich Fremdfinanzierung.

52
Q

Kassarespiro (Kassafrist)?

A

Häufig wird die Zahlung auf Ziel mit der Angabe eines Kassarespiros (Kassafrist) verknüpft. Innerhalb der Kassafrist (meist 8 oder 14 Tage) kann der Käufer mit Skontoabzug (meist 2 oder 3 %) zahlen.

53
Q

Vorauszahlung und Anzahlung?

A

Vorauszahlung
Volle Vorauszahlung des Kaufpreises kommt z.B. im Onlineshopping vor.

Anzahlung
Der Kaufpreis wird teilweise im Voraus bezahlt.

54
Q

Vorteile bei der Anzahlung/Vorauszahlung

A

Vorteile für den Verkäufer:
 Teilweise Finanzierung durch den Käufer
 Gewisse Sicherheit, dass der Käufer die Ware übernehmen wird.
Wird der Vertrag aus Verschulden des Verkäufers nicht erfüllt, muss er die Anzahlung zurückgeben. Übernimmt der Käufer die Ware aus seinem Verschulden nicht, so hat es der Verkäufer leichter, Schadenersetz zu bekommen. Der Verkäufer muss jedoch jenen Teil der Anzahlung zurückgeben, der den nachgewiesenen Schaden übersteigt.

55
Q

Angeld?

A

Wird eine teilweise Vorauszahlung des Kaufpreises ausdrücklich als Angeld bezeichnet, so hat dies folgende Rechtswirkung:
 Übernimmt der Käufer aus seinem Verschulden die Ware nicht, so verbleibt das Angeld dem Verkäufer.
 Liefert der Verkäufer aus seinem Verschulden nicht, so muss er dem Käufer den doppelten Betrag des Angeldes zurückerstatten.

56
Q

Teilzahlung, Ratenzahlung

A

In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, den Kaufpreis in Teilbeträgen, in Raten zu bezahlen (z.B. im Versandhandel, beim Möbelkauf etc.). Damit soll es auch Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses nicht über ausreichend Geld verfügen, wie bei einem Kredit ermöglicht werden, den Kaufvertrag abzuschließen.

57
Q

Funktion der Verpackung

A

Schutz der Ware
 Gegen Einwirkung von außen (Druck, Schlag, Stoß, Feuchtigkeit)
 Gegen Verlust (z.B. durch Ausrinnen)

Erhöhung der Transport- und Lagerfähigkeit
 Durch Verpackungen, die ohne Umpacken von Haus zu Haus geliefert werden können
 Durch Verpackungen, die platzsparend gelagert werden können

Erhöhung der Verkaufsfähigkeit („Aufmachung“)
z.B. durch Geschenkverpackungen, Klarsichtverpackungen, Mehrzweckverpackungen (Verpackung kann auch für andere Zwecke verwendet werden – z.B. Geschenkkorb).

58
Q

Regelung der Verpackung im KV

A

Art der Verpackung
Oft ist die Verpackung ein wesentlicher Bestandteil für eine ordnungsgemäße Lieferung

Wurde im Kaufvertrag nichts vereinbart, so hat der Käufer die Verpackung „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers“ auszuwählen. D.h., er darf nicht eine beliebige Verpackung wählen, sondern eine solche, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreichenden Schutz bietet.

Kosten der Verpackung
Rechtlich muss der Käufer die Verpackung immer dann bezahlen, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.
In der Praxis ist die Verpackung meist im Preis inbegriffen.

Gelegentlich wird in Kaufverträgen „neutrale Verpackung“ verlangt. D.h., die Verpackung darf keinen Hinweis auf den Lieferanten enthalten. Der Käufer will die Ware weiterverkaufen und vermeiden, dass seine Käufer erfahren, bei wem er die Ware bezogen hat.

59
Q

Die Entwicklungstendenzen bei der Verpackung

A

Technische Entwicklung
• Übergang auf Kunststoffe
Kunststoffe können leichter verarbeitet werden. Sie können daher genauer der Form der Ware angepasst. Die Verpackungen werden daher kleiner und handlicher.
Kunststoffe sind leichter als Holz- oder Metallbehälter und sparen daher Transportkosten.

Kunststoffe verrotten jedoch nicht oder schlecht bzw. sie geben beim Verrotten giftige chemische Stoffe ab. Das Verbot einiger Kunststoffe wird daher diskutiert.

• Verpackungstechnik
In vielen Branchen erfolgt die gesamte Verpackung bereits völlig automatisch (z.B. Süßwarenindustrie, Arzneimittelindustrie.
Vorteile:
o Schnellere Verpackung größere Stückzahlen
o Hygienische einwandfreie Behandlung der Ware
o Verminderung der Gefahr schlampiger Verpackung
o Ersatz monotoner, unqualifizierter Arbeit durch Maschinen
Nacheile:
o Verpackungsmaschinen sind erst bei großen Stückzahlen rentabel.
o Umstellung auf neue Produkte und neue Verpackungsarten ist aufwendig.

Wirtschaftliche Entwicklung
 Übergang zu fabriksverpackter Ware statt Verpackung durch den Einzelhändler (Lebensmittel)
 Verstärkung der Aufmachungsfunktion
Die Verpackung wird vor allem im Einzelhandel (Absatz an den Konsumenten) immer aufwendiger, um die Absatzfähigkeit der Waren zu erhöhen (z.B. Badesalz in Kristallflaschen)
 Diskussion über Einweg- und Mehrwegverpackungen
Einwegverpackungen sind häufig leichter und ersparen den Rücktransport und die Reinigung der leeren Verpackung. Mehrwegverpackungen sparen Rohstoff und verringern den Abfall. (z.B. recycelbare Plastikfalschen, Pfandflaschen)
Nachteile von Einwegverpackungen:
o Rohstoffverschwendung
o Trotz Automatisierung oft teurer als herkömmliche, wiederverwendbare Verpackungen
o Probleme bei der Abfallbeseitigung
 Übergang zu Verpackungsformen, die einen Haus-zu-Haus-Transport ermöglichen
Sperrige oder schwere Güter mussten früher auf dem Weg vom Produzenten zum Letztverbraucher mehrmals umgeladen werden (z.B. Ziegel). Heute werden sie auf Ladeplatten, sogenannten Platten, gestellt, die es ermöglichen, ganze Sendungen ohne Umpacken und Umschichten mehrmals mit mechanischen Hilfen (Hubstapler, Kran) umzuladen.

Beachten Sie: Je teurer die menschliche Arbeitskraft wird, desto mehr kommen Einwegverpackungen zum Einsatz. Das Erzeugen und Füllen von Verpackungen kann völlig automatisiert werden, Rücktransport und Reinigen sind jedoch arbeitsintensiv.

60
Q

Verpackungsverordnung

A

Die Verpackungsverordnung verpflichtet Verpackungshersteller und -vertreiber, gerbraute Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und zu 80 % des Gewichtes wiederzuverwerten.

61
Q

AGB?

A

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB müssen ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden.
AGB finden sich häufig „klein gedruckt“ auf der Rückseite von Bestellscheinen, Rechnungen oder in der Beilage v. Verträgen.
Beim Onlineshopping muss der Käufer auf die AGB besonders hingewiesen werden
Die AGB können
Direkt im Bestellformular stehen (der Käufer kann dann durch den Text durchscrollen) oder
Durch Anklicken eines entsprechenden Links im Bestellformular am Bildschirm erscheinen.

Die AGB sind häufig so abgefasst, dass dem Vertragspartner möglichst viele Pflichten aufgebürdet werden und dem eigenen Unternehmen möglichst viele Rechte bleiben. Sie müssen sich aber im „Rahmen des Üblichen“ halten. Klauseln, die der Vertragspartner nicht vermuten kann, sind ungültig.

62
Q

Was bedeutet “Eigentumsvorbehalt”?

A

Wird eine Ware mit „Eigentumsvorbehalt“ verkauft, so kann sie der Käufer zwar benützen, sie bleibt jedoch weiterhin Eigentum des Verkäufers.
Formulierung für Eigentumsvorbehalt: „Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentums des Verkäufers.“

Der „Eigentumsvorbehalt“ dient zur Sicherung der Forderung bei Zielverkäufen.
Der Eigentumsvorbehalt erlischt,
 wenn die Ware vom Käufer weiterverkauft wird,
 wenn die Ware verarbeitet wird (z.B. Stoffe zu Kleidern, Holz zu Möbeln).

63
Q

Besteht ein Umtauschrecht?

A

Grundsätzlich besteht kein Umtauschrecht, d.h., ein Umtauschrecht muss vereinbart werden.
Bei Geschäten mit Konsumenten wird jedoch meist in „Kulanzweg“ (sozusagen Kundendienst) umgetauscht.
Manchmal wird der Umtausch ausdrücklich ausgeschlossen (z.B. bei Ausverkausware).

64
Q

Was bedeutet Konventionalstrafen (Pönale)

A

Ist die genaue Einhaltung des Vertrags für den Käufer (Auftraggeber) besonders wichtig, so wird ein Pönale vereinbart (z.B. wenn eine Geschäftseinrichtung rechtzeitig geliefert werden soll, wenn Bauarbeiten pünktlich fertiggestellt werden sollen).
Der Verkäufer (Leistende) muss das Pönale bezahlen und den Vertrag trotzdem erfüllen.
Das Pönale ist ein pauschalierter Schadenersatz. D.h., der Käufer muss nicht nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist, er erhält auf jeden Fall das Pönale, wenn der Verkäufer (der Leistungsverpflichtete) nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgerecht liefert.

65
Q

Was ist Reuegeld?

A

Manchmal wird in Verträgen vereinbart, dass die Vertragspartner gegen Zahlung eines Reuegeldes („Stornogebühr“) vom Vertrag zurücktreten können. D.h., es ist nur das Reuegeld zu bezahlen, der Vertrag muss jedoch nicht mehr erfüllt werden.
Erscheint dem Verkäufer das vereinbarte Pönale o. das Reuegeld zu hoch, so kann er bei Gericht „Mäßigung“ beantragen.

66
Q

Was ist ein Haustürgeschäft laut KSchG?

A

Haustürgeschäfte sind Geschäfte außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers, wobei der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Konsument ist. Zu den Haustürgeschäften zählen auch die „Werbefahrten“ und wenn der Konsument auf der Straße angesprochen und ins Geschäft gebracht wird.

67
Q

Wann hat der Käufer ein Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften?

A

Der Käufer kann bei Haustürgeschäften zurücktreten, auch wenn er die Ware bereits übernommen, bezahlt und teilweise verbraucht oder benützt hat.
Der Käufer kann jedoch nicht zurücktreten, wenn er einen Vertreter selbst zu sich bestellt hat oder es sich um ein sogenanntes Bagatellgeschäft mit geringem Warenwert (an der Hautür unter 15 €, bei Geschäften außer Haus, z. B. Taxifahrten, unt er 40 €) handelt.

68
Q

Wie lange kann der Käufer zurücktreten („Rücktrittsfristen“) bei Haustürgeschäften und in welcher Form muss der Rücktritt erfolgen?

A

2 Wochen Rücktrittsfrist

Ohne Rücktrittsbelehrung: 1 Jahr + 2 Wochen; schriftlich

69
Q

Was geschieht nach dem (rechtzeitigen) Rücktritt bei Haustürgeschäften?

A

Hat der Käufer bereits bezahlt, dann muss der Verkäufer den Betrag zurückerstatten. Wurde die Ware bereits übergeben, dann kann sie der Käufer auf Kosten des Verkäufers zurücksenden.
Wurde die Ware teilweise verbraucht oder bereits benützt (z. B. Mixer), so kann der Verkäufer eine „angemessene“ Wertminderung abziehen. Diese kann natürlich umstritten sein.

70
Q

Welche Rücktrittsfristen gelten bei Bestellungen im Onlineshopping und im Versandhandel (“Fernabsatz”)?

A

Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Werktagen ab Erhalt der Ware vom Kaufvertrag zurückzutreten. Informiert der Lieferant den Kunden nicht spätestens bei Zusendung der Ware über dieses Rücktrittsrecht, so verlängert sich die Frist auf 3 Monate.

Bei Rücktrittsbelehrung: 1 Jahr + 14 Tage mit Ausfolgung der Vertragsurkunde

71
Q

Wann hat der Käufer kein Rücktrittsrecht beim Onlineshopping und im Versandhandel ?

A

Von diesem Rücktrittsrecht bestehen einige Ausnehmen. Die wichtigsten sind:
• Hauslieferung von Lebensmitteln
• Zeitungen und Zeitschriften (bei Abonnements gilt jedoch des Rücktrittsrecht)
• Freizeitdienstleistungen (Kino- und Theaterkarten, Hotelbestellungen)
• CDs, DVDs, Videos usw. Software, sofern die Versieglung vom Verbraucher aufgebrochen wurde
• Wertpapiere und Wett- und Lotteriedienstleistungen

72
Q

Was geschieht nach dem (rechtzeitigen) Rücktritt Onlineshopping und im Versandhandel?

A

Der Käufer muss die Ware auf seine Kosten zurücksenden. Der Verkäufermuss bereits geleistete Zahlungen (z. B. bei sofortiger Bezahlung mit Kreditkarte im Onlineshopping) rückerstatten. Viele Onlineshops übernehmen jedoch freiwillig die Kosten für die Rücksendung.