Auswärtige Gewalt nach dem GG Flashcards
1
Q
Was regelt die Auswärtige Gewalt?
A
- Zuständigkeiten der staatlichen Organe (Vertretung) bei völker- und eroparechtlichem Verkehr
- Kompetenz beim völkerrechtlichen Vertragsschluss
- Beteiligung der inneren Staatsgewalten
- Zuständigkeit des Bundes (Regel)
- Zuständigkeit der Länder (Ausnahme)
2
Q
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
A
- Grundregel: Art. 32 Abs. 1 GG: Bund = Verbandskompetenz,
- aber: Art. 32 Abs. 3 GG = wenn Länder für Gesetz zuständig, dann Möglichkeit Verträge abzuschließen (mit Zustimmung BReg!)
- keine Kompetenz der Länder bei ausschließlicher Bundeskompetenz
- bei konkurrierender Gesetzgebungskompetenz des Bundes