AT Flashcards
Anspruch
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder unterlassen zu fordern. (194 I)
Willenserklärung
Private Willensäußerung, die auf die Vornahme eines Rechtsgeschäfts gerichtet ist.
Rechtsgeschäft
TB, an den die Rechtsordnung deshalb und nur deshalb eine Rechtsfolge knüpft, weil diese gewollt ist.
Zugang
Eine WE geht zu, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.
sofort
so schnell wie objektiv möglich
Besitz
tatsächliche Sachherrschaft (854 I) (856I)
Eigentum
rechtliche Herrschaftsmacht über Sache (903)
Sache
körperliche Gegenstände (90) (Sachen und Tiere)
Übereignung von Grundstücken, Paragraphen
dingliche Einigung: Auflassung, Übergabe: Eintragung ins Grundbuch
873 I - 925
Verpflichtungsgeschäft (schuldrechtliches Geschäft)
führt dazu, dass zwischen den Parteien Anspruch / Ansprüche entstehen – lässt Schuldverhältnis i.S.v. 241 I entstehen
Verfügungsgeschäfte
ändern dingliche Güterzuordnung (z.B. Übereignung 929)
Leistung
bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
Eigenschaft von Personen
prägende Merkmale tatsächlicher oder rechtlicher Art, die sich aus der Person selbst ergeben und eine gewisse Dauer haben (nicht vorübergehender Natur sind)
Eigenschaften von Sachen
Alle wert bildenden Faktoren. -nicht nur die au der natürlichen Beschaffenheit beruhenden Merkmale, sondern auch die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Gegenstandes, die infolge ihrer Beschaffenheit und Dauer auf die Brauchbarkeit und dern Wert von Einfluss sind.
Täuschung
Erregung eines Irrtums oder die Aufrechterhaltung eines schon vorhandenen Irrtums.