Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Normenpyramide

A
  • GG (1,2,3,9, 12, 14)
  • Einfache Gesetze (u.A. BGB, HGB, TVG, MuschG, etc.)
  • Tarifverträge (Tarif zw. Gewerkschaft Arbeitgeberverband)
  • Betriebsvereinbarungen (Vertrag zwischen Betriebsrat Arbeitgeber)
  • Arbeitsvertrag (Vertrag zwischen Arbeitnehmer Arbeitgeber §611a BGB)
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2
Q

Günstigkeitsprinzip

A

d.h. grundsätzlich darf eine rangniedrigere Regelung nicht gegen eine höhere Regelegung verstoßen, es sei denn sie ist für den Arbeitnehmer günstiger

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3
Q
  1. Teil: Begründung des Arbeitsverhältnisses - A. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
A

 Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei einer personellen Maßnahme
o Bsp.: Einstellung eines AN
I. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht (MBR) - §99 BetrVG
a. Mitbestimmungsrecht – starke Ausprägung – Unwirksam wenn Verstoß
b. Mitbewirkungsrecht – selbst bei verstoß wirksam
II. Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern - §99 II Nr. 1-6 BetrVG
III. AG kann das Arbeitsgericht anrufen §99 IV BetrVG

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4
Q
  1. Teil: Begründung des Arbeitsverhältnisses - B. Abschluss des AV
A

I. Vertragsfreiheit – ob, mit wem und mit welchen Inhalt einen Vertrag abschließt steht jedem grundsätzlich frei
II. Ausnahmen:
1. Abschlussgebote – Schwerbehinderte Arbeitnehmer nach dem SGB IX
2. Abschlussverbote – Verbot der Kinderarbeit - §57 JASchG

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5
Q
  1. Teil: C. Mängel aus dem Arbeitsverhältnis
A

a. Anfechtung eines Arbeitsvertrages – Vgl. BGB

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6
Q
  • Zur Treuepflicht - Arbeitnehmer
A

o Schutz von Arbeitsmaterial des AG
o Wahrung des Betriebsfriedens
o Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
o Loyalität ggü. dem Arbeitgeber
o Wettbewerbsverbot (nach vertragliches Wettbewerbsverbot)

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7
Q
  • Zur Führungspflicht - Arbeitgeber
A

o Gewährung des Urlaubs nach dem BurlG

o Erteilung eines Arbeitszeugnis

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8
Q

o Gewährung des Urlaubs nach dem BurlG

A
  • Beachte:
    o Urlaubs-geld
     Zusätzliche freiwillige Leistung des Arbeitgebers
    o Urlaubs-abgeltung
     §7 IV BUrlG
    o Urlaubs-entgeld
     §11 BurlG – Durchschnittlicher Verdienst letzten 13 Wochen vor Urlaub
  • Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall
    o Nach §3 EntgeltfortzahlungsG
    Beachte: §3I EntgeldfortzahlungsG
  • „verschulden der Arbeitsunfähigkeit“
  • Bsp.: Ausübung gefährlicher Sportarten
    o Kampfsportarten
    o Motorsportarten
    o Extremsport
  • BAG sagt „verschuldet, wenn die gefährliche Sportart nicht de lege artis ausgeübt wurde“ – nicht richtig ausgeführt
  • Massensportarten zählen nicht als gefährliche Sportarten (Protektoren müssen angezogen werden)
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9
Q

o Erteilung eines Arbeitszeugnis:

A
  • Sogenanntes einfaches Zeugnis:
    o §630 S. 1 BGB
  • Sogenanntes qualifiziertes Zeugnis
    o Leistung und Verhalten
    o §630 S. 2 BGB
  • Beachte:
    o Richtige Verhaltensbeurteilung
     „das Verhalten von Herrn Wepper gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.“
     Wenn Vorgesetzter am Ende, dann schlecht
    o „sogenanntes beredtes Schweigen“
     Aufgabengebiet und Strichaufzählung
     Rechtlicher Teil mit dem Verhalten und die Leistung
    • Fehlen Adjektive zur Aussage der Tätigkeit,
    ist dies negativ zu bewerten
    o Beweis?
     Wer muss was beweisen
     Notenskala: 1 – 2 - 3 – 4 – 5
     Wohlwollend formuliert (3-er Zeugnis)
     Wenn Arbeitnehmer schlechter, dann muss Arbeitgeber beweisen
     Wenn Arbeitgeber besser, dann muss Arbeitnehmer beweisen
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10
Q
  • Begriff „Lohn ohne Arbeit“
A
  • Grundsätzlich gibt es Lohn erst nach geleisteter Arbeit - §614 BGB
  • Ausnahmsweise gibt es auch Lohn ohne Arbeitsleistung
    o Urlaub
    o Endgeldfortzahlung
    o Betriebsrisiko
     Gezahlt werden nur geleistete Stunden
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11
Q
  1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
A

Einseitige, empfangswillige Willenserklärung

  • Zu A. Anfechtung siehe BGB
  • Zu B. Kündigung (Klausurrelevant):
    • Fristlos
    • Fristgerecht
  • – Verhaltens
  • – Personen
  • – Betriebsbedingt
  • Befristung
  • Aufhebung
  • Sonstiges
    • Todesfall
    • Gerichtsurteil
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12
Q
  1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch B. Kündigung (Klausurrelevant):
A

o I. Fristlose Kündigung §626 BGB
 1. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen
• Bsp.: Diebstahl – Vertrauensbruch mit wiederholungsgefahr / Straftaten etc. / Zeitmanipulation / beharrliche Pflichtverletzungen / u.v.m.
 2. Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers darf dem Arbeitgeber nicht zumutbar sein – wichtigster Punkt
• Pro- und Kontra-Abwägung
 3. Schritt: Der Arbeitgeber muss die sogenannte zwei Wochen-Frist eingehalten haben
• Kündigungserklärungsfrist – innerhalb von zwei Wochen muss die Kündigung erfolgen (Werktage) – weil zwischen Kenntnisnahme und Kündigung zwei Wochen liegen

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13
Q
  1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch B. - Fristgemäße Kündigung §1 II KSG
A

II. 1. Verhaltensbedingte Kündigung
II. 2. Personenbedingte Kündigung
II. 3. Betriebsbedingte Kündigung

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14
Q

II. 1. Verhaltensbedingte Kündigung

A

 Voraussetzungen:
• A) Es muss eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegen
o Pflicht? – Verletzung? – Schuldhaft (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
• B) Muss eine wirksame Abmahnung vorliegen
o Beachte – Kriterien einer wirksamen Kriterien:
 1) Pflichtverletzung muss konkret dargestellt werden (Hinweispflicht)
 2) Aufforderung sind künftig vertragsmäßig zu verhalten
 3) Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall
o Ist ein Kriterium nicht erfüllt, ist die Kündigung unwirksam
- Beachte: weitere oder sonstige Aspekte zur Abmahnung
o Abmahnungsgrund und Kündigungsgrund müssen identisch sein
o Bei Multiplen Abmahnung mit unterschiedlichen Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber wegen „beharrlichen“ Pflichtverletzungen Kündigen
o Eine mündliche Abmahnung reicht grundsätzlich aus, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart (Tarifvertrag) – Beweis des Zugangs der Abmahnung obliegt dem Arbeitgeber
o Wie lange Abmahnung gültig: Verweildauer einer Abmahnung in der Akte hängt von der Schwere der Pflichtverletzung ab – i.d.R. zwei Jahre
o Muss nicht unterschrieben, aber sollte
o Eine Abmahnung verbraucht eine Kündigung (AN kann nicht sofort gekündigt werden – muss nach der Kündigung erstmal Zeit zur Verbesserung haben)

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15
Q

II. 2. Personenbedingte Kündigung

A

 Bsp.:

- Krankheit (häufige kurze oder ewige einzelne Krankheiten), Qualifikationsmangel, Low-Performer

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16
Q

II. 3. Betriebsbedingte Kündigung

A

 Voraussetzungen:
a) Die Kündigung muss aus betrieblichen Gründen dringend erforderlich sein (Beweis des Arbeitgebers – wie vielem müssen gekündigt werden?)
o Der Beschäftigungsbedarf des Arbeitnehmers entfällt
o Umsatzrückgang
o Aber auch Umstrukturierungen und Rationalisierungen
b) Der Arbeitgeber muss die soziale Auswahl ordnungsgemäß durchgeführt haben (wen trifft es):
- Alter
- Dauer Betriebszugehörigkeit
- Schwerbehinderung
- Unterhaltszahlungen
c) Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - § 14 TzBfG
 Befristung:
- Mit Sachlichen Grund § 14 I TzBfG
- Ohne sachlichen Grund § 14 II TzBfG

17
Q

D. Aufhebungsvertrag

A

Genauso wie ein Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme abgeschlossen wird, kann das Arbeitsverhältnis auch durch das Angebot und Annahme aufgehoben werden
Tipp: Unterschriebe niemals einen Aufhebungsvertrag, ohne vorherige rechtliche Überprüfung