arbeitsmedizininsche_Organe_und_Gesetze_Brainscape Flashcards
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Betriebsartzt
- Voraussetzung (2)
- Aufgaben (nach arbeitssicherheitsgesetz) (5)
- Allgemeines (3)
Voraussetzung
- Facharzt für Arbeitsmedizin
- oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betreibsmedizin
Aufgaben (nach arbeitssicherheitsgesetz)
- Beratung & Aufklärung des Arbeitgebers und Arberitsnehmers bezüglich gesundheitlicher Aspekte des Arbeitsplatzes
- Regelmäßige Arbeitsplatzbegehung, Überprüfung der korrekten Schutzanwendung
- Ermittlung von Ursachen Arbeitsbedingter Erkrankungen
- Organisation der Ersten Hilfe
- Untersuchung der Arbeitnehmer (siehe gesonderte Lernkarte)
Allgemeines
- Betriegsärzte sind weisungsfei d.h. unabhängig in derAnwendung ihrer Fachknde
- alle Betriebe müssen Betreibsärzte bzw einen arbeitsmedizinischen Dienst bestellen (z.b auch eine Arztpraxis!)
- Freigestellt: Privathaushalte und Betriebe ohne jegliche Gefährdung
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Berufsgenossenschaften
- Def: (2)
- Art und Zahl (2)
- Aufgabe (5)
Def:
- selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Träger der GUV
Art und Zahl
- sind gesetzlich festgelegt
- finanzieren sich im Wesentlichen aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen
Aufgabe
- Erlassen Unfallverhütungsverordnungen –> rechtsverbindlich für den Arbeitgeber
- “mit allen geeigneten Mitteln”
- Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert
- Während unfall- oder krankheitsbedingten AU unterstützen die BGs die Versicherten finanziell–> Verletztengeld zahlen
- wenn dauerhaft und erheblich in ihrer Gesundheit geschädigt–> erhalten sie von der Berufsgenossenschaft eine einkommensabhängige Rente (§ 56 SGB VII). Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Betriebsartzt: Aufgaben (nach arbeitssicherheitsgesetz): Untersuchung der Arbeitnehmer (5)
Einstellungsuntersuchung auch durch jeden anderen Arzt möglich
Wunschuntersuchungen sind zu ermöglichen
Pflichtuntersuchungen bei hoher Gefährung –> zwingend
Angebotsuntersuchungen sind bei gefährdenden Tätigkeiten zu empfeheln
darf nicht die AU eines Mitarbeites übrerprüfen!
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: allgemein Arbeitsschutzgesezt (3)
dient dazu sicherheit und gesunheitsschutzt der beschäftigten bei der arbeit durch maßnahmen ds arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern
$3 –> Arbeitgeber für einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich
§5 –> hat der arbeitgeber zu ermitteln, welche maßnhamen des Arbeitsschutzes erforderlich sind
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Kündigungsschutz
- §1 Die kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtsUNwirksam, (1)
- §2 nur unters strengen auflagen zulässig bei (3)
§1 Die kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtsUNwirksam, : wenn sie sozial ungerechtfertigt ist und der angestellte länger als sechsts monate in demselben berteib ohne unterbrechung gearbeitet hat
§2 nur unters strengen auflagen zulässig bei
- personenbedingter Kündigung (krankheitsfälle mit negativer Gesundheitsprognose des Angestellen + erhebliche wirtsch. interessensbeeinträchtigung des arbeitsgeber und stattgehabter interessensabwägung zwischen sozialen und wirtschaflichen Interessen) –> Krankheit schützt nicht vor küdigung!
- verhaltensbedinte Kündigug (z.b alkoholkonsum am arbeitsplatz)
- betreibsbedinter Kündigung (objektive nachvollziehbare Gründe - z.b schwere wirtschaftliche Lage)
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Jugensarbeitsschutz
- Def (1)
- Inhalte (3)
- Verbot (5)
Def: regelt gesetzliche Hintergründe für Arbeitnehmer und Azubis Mitteilung derErgebnssse an eltern
- Bescheinigung mit Nennung von gefährlichen Tätigkeiten muss ausgestellt werden
Verbot
- Akkordarbeit (=Bezahlung nach Arbeitsleistung)
- Untertagearbeit
- Umgang mit Gefahrensottfen
- außergewöhnliche Belastungen (hitze, Kälte)
- Arbeitszeit > 40h pro woche & außerhalb 7-20hr (außnahmen!)
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Lärmschutz und Vibrationsschutz
- ab Tageslämexpositionspegel von 80dB oder spitzenpegel von 135dB (2)
- ab Tageslämexpositionspegel von 85dB oder spitzenpegel von 137dB (1)
ab Tageslämexpositionspegel von 80dB oder spitzenpegel von 135dB
- gehörschutz tragen ermöglicht
- maßnahmen zur Reduktion und aufklärung
ab Tageslämexpositionspegel von 85dB oder spitzenpegel von 137dB : tragen von Gehörschutz muss durchgeführt werden
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Bildschrimarbeitsplatzverordnung (2)
arbeitgeber muss mögliche psychische und physische Probleme durch den arbeitspaltz ermitteln
vor aufnahme der tätigkeit oder bei Sehbeschwerden muss arbeitgebervorsorgeuntersuchung anbieten
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Muttscherschutztgesetz
- allgemeines (5)
- §3,4,8 beschäftigungsverbote bei (9)
allgemeines
- schutzmaßnhamen müssen ergriffen werden
- auf verlangen muss per Attest belegt werden
- für Dauer derBeschäftigungsverbote gilt eine entgeltfortzahlungspflicht
- letzen 6 we vor entbindung ist ein Weiterarbeiten freiwillig erlaub aber NICHT verpflichtend
- bis 8 we nach Entbindung –> generelle BESCHÄFTIGUNGSVERBOT (früh und mehrlinge sogar 12 we!)
§3,4,8 beschäftigungsverbote bei
- gefährdung der gesudnheit von mutter oder kind
- arbeitseit von > 8,5h pro Tag
- Akkordarbeit bzw. Fließbandarbeit mi tvorgeschreibenen arbeitstempo
- Bedienung von Geräten und Maschinen mit hoher Fußbeanspruchung
- Schälen von Holz
- schweres Heben und Tragen
- Schadstoffe
- ab 3. Schwangerschaftsmonat –> Arbeit auf Befröderungmitteln (taxi)
- ab 5. Schwangerschaftsmoat -> Steharbeit >4h/d
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Verodnungen
- Gefahrensotffverodnung (3)
- Gefährungsbeurteilung (siehe gesonderte Lernkarte)
- biostoffverordnung (1)
Gefahrensotffverodnung
- schutzmaßnahmen für chemische stoffe
- aufteilung nach gefährlichkeit und höhe der expo in vier schutzstufen
- –> Angabe in Arbeitplatzgrenwert (füher MAK maximale Arbeitplatzkonzentration)
biostoffverordnung: regelung umgang mitgefählrichen bilgosichen material
arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Verodnungen: Gefährungsbeurteilung
- ziel (1)
- Berücksichtigugn der beriche (4)
- gesetzlich vorgeschrieben (3)
ziel: analyse der tätigkeit, Gefährdung und risikohöhe –> festlegung durchfühung überürfung von arbeitsschutnahmen
Berücksichtigugn der beriche
- technisch
- organisatorisch
- persönlich
- –> STOP prinzip substiztion, technisch organisation, persönlich
gesetzlich vorgeschrieben
- Aufklärung über die Gefahren
- Befolgung von Sicherheitsmaßnahmen
- –> besondere regelungen für SS und jugendliche