arbeitsmedizininsche_Organe_und_Gesetze_Brainscape Flashcards

1
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Betriebsartzt

  • Voraussetzung (2)
  • Aufgaben (nach arbeitssicherheitsgesetz) (5)
  • Allgemeines (3)
A

Voraussetzung

  • Facharzt für Arbeitsmedizin
  • oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betreibsmedizin

Aufgaben (nach arbeitssicherheitsgesetz)

  • Beratung & Aufklärung des Arbeitgebers und Arberitsnehmers bezüglich gesundheitlicher Aspekte des Arbeitsplatzes
  • Regelmäßige Arbeitsplatzbegehung, Überprüfung der korrekten Schutzanwendung
  • Ermittlung von Ursachen Arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Untersuchung der Arbeitnehmer (siehe gesonderte Lernkarte)

Allgemeines

  • Betriegsärzte sind weisungsfei d.h. unabhängig in derAnwendung ihrer Fachknde
  • alle Betriebe müssen Betreibsärzte bzw einen arbeitsmedizinischen Dienst bestellen (z.b auch eine Arztpraxis!)
  • Freigestellt: Privathaushalte und Betriebe ohne jegliche Gefährdung
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2
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Berufsgenossenschaften

  • Def: (2)
  • Art und Zahl (2)
  • Aufgabe (5)
A

Def:

  • selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Träger der GUV

Art und Zahl

  • sind gesetzlich festgelegt
  • finanzieren sich im Wesentlichen aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen

Aufgabe

  • Erlassen Unfallverhütungsverordnungen –> rechtsverbindlich für den Arbeitgeber
  • “mit allen geeigneten Mitteln”
  • Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert
  • Während unfall- oder krankheitsbedingten AU unterstützen die BGs die Versicherten finanziell–> Verletztengeld zahlen
  • wenn dauerhaft und erheblich in ihrer Gesundheit geschädigt–> erhalten sie von der Berufsgenossenschaft eine einkommensabhängige Rente (§ 56 SGB VII). Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“
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3
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Betriebsartzt: Aufgaben (nach arbeitssicherheitsgesetz): Untersuchung der Arbeitnehmer (5)

A

Einstellungsuntersuchung auch durch jeden anderen Arzt möglich

Wunschuntersuchungen sind zu ermöglichen

Pflichtuntersuchungen bei hoher Gefährung –> zwingend

Angebotsuntersuchungen sind bei gefährdenden Tätigkeiten zu empfeheln

darf nicht die AU eines Mitarbeites übrerprüfen!

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4
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: allgemein Arbeitsschutzgesezt (3)

A

dient dazu sicherheit und gesunheitsschutzt der beschäftigten bei der arbeit durch maßnahmen ds arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern

$3 –> Arbeitgeber für einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich

§5 –> hat der arbeitgeber zu ermitteln, welche maßnhamen des Arbeitsschutzes erforderlich sind

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5
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Kündigungsschutz

  • §1 Die kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtsUNwirksam, (1)
  • §2 nur unters strengen auflagen zulässig bei (3)
A

§1 Die kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtsUNwirksam, : wenn sie sozial ungerechtfertigt ist und der angestellte länger als sechsts monate in demselben berteib ohne unterbrechung gearbeitet hat

§2 nur unters strengen auflagen zulässig bei

  • personenbedingter Kündigung (krankheitsfälle mit negativer Gesundheitsprognose des Angestellen + erhebliche wirtsch. interessensbeeinträchtigung des arbeitsgeber und stattgehabter interessensabwägung zwischen sozialen und wirtschaflichen Interessen) –> Krankheit schützt nicht vor küdigung!
  • verhaltensbedinte Kündigug (z.b alkoholkonsum am arbeitsplatz)
  • betreibsbedinter Kündigung (objektive nachvollziehbare Gründe - z.b schwere wirtschaftliche Lage)
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6
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Jugensarbeitsschutz

  • Def (1)
  • Inhalte (3)
  • Verbot (5)
A

Def: regelt gesetzliche Hintergründe für Arbeitnehmer und Azubis Mitteilung derErgebnssse an eltern
- Bescheinigung mit Nennung von gefährlichen Tätigkeiten muss ausgestellt werden

Verbot

  • Akkordarbeit (=Bezahlung nach Arbeitsleistung)
  • Untertagearbeit
  • Umgang mit Gefahrensottfen
  • außergewöhnliche Belastungen (hitze, Kälte)
  • Arbeitszeit > 40h pro woche & außerhalb 7-20hr (außnahmen!)
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7
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Lärmschutz und Vibrationsschutz

  • ab Tageslämexpositionspegel von 80dB oder spitzenpegel von 135dB (2)
  • ab Tageslämexpositionspegel von 85dB oder spitzenpegel von 137dB (1)
A

ab Tageslämexpositionspegel von 80dB oder spitzenpegel von 135dB

  • gehörschutz tragen ermöglicht
  • maßnahmen zur Reduktion und aufklärung

ab Tageslämexpositionspegel von 85dB oder spitzenpegel von 137dB : tragen von Gehörschutz muss durchgeführt werden

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8
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Bildschrimarbeitsplatzverordnung (2)

A

arbeitgeber muss mögliche psychische und physische Probleme durch den arbeitspaltz ermitteln

vor aufnahme der tätigkeit oder bei Sehbeschwerden muss arbeitgebervorsorgeuntersuchung anbieten

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9
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Muttscherschutztgesetz

  • allgemeines (5)
  • §3,4,8 beschäftigungsverbote bei (9)
A

allgemeines

  • schutzmaßnhamen müssen ergriffen werden
  • auf verlangen muss per Attest belegt werden
  • für Dauer derBeschäftigungsverbote gilt eine entgeltfortzahlungspflicht
  • letzen 6 we vor entbindung ist ein Weiterarbeiten freiwillig erlaub aber NICHT verpflichtend
  • bis 8 we nach Entbindung –> generelle BESCHÄFTIGUNGSVERBOT (früh und mehrlinge sogar 12 we!)

§3,4,8 beschäftigungsverbote bei

  • gefährdung der gesudnheit von mutter oder kind
  • arbeitseit von > 8,5h pro Tag
  • Akkordarbeit bzw. Fließbandarbeit mi tvorgeschreibenen arbeitstempo
  • Bedienung von Geräten und Maschinen mit hoher Fußbeanspruchung
  • Schälen von Holz
  • schweres Heben und Tragen
  • Schadstoffe
  • ab 3. Schwangerschaftsmonat –> Arbeit auf Befröderungmitteln (taxi)
  • ab 5. Schwangerschaftsmoat -> Steharbeit >4h/d
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10
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Verodnungen

  • Gefahrensotffverodnung (3)
  • Gefährungsbeurteilung (siehe gesonderte Lernkarte)
  • biostoffverordnung (1)
A

Gefahrensotffverodnung

  • schutzmaßnahmen für chemische stoffe
  • aufteilung nach gefährlichkeit und höhe der expo in vier schutzstufen
  • –> Angabe in Arbeitplatzgrenwert (füher MAK maximale Arbeitplatzkonzentration)

biostoffverordnung: regelung umgang mitgefählrichen bilgosichen material

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11
Q

arbeitsmedizininsche Organe und Gesetze: Arbeitsschutzgesetzte: Verodnungen: Gefährungsbeurteilung

  • ziel (1)
  • Berücksichtigugn der beriche (4)
  • gesetzlich vorgeschrieben (3)
A

ziel: analyse der tätigkeit, Gefährdung und risikohöhe –> festlegung durchfühung überürfung von arbeitsschutnahmen

Berücksichtigugn der beriche

  • technisch
  • organisatorisch
  • persönlich
  • –> STOP prinzip substiztion, technisch organisation, persönlich

gesetzlich vorgeschrieben

  • Aufklärung über die Gefahren
  • Befolgung von Sicherheitsmaßnahmen
  • –> besondere regelungen für SS und jugendliche
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