Ambulante und stationäre JUGENDARBEIT / KINDER- UND JUGENDHILFE Flashcards
Was wurde 2000 im Gesetz neu verankert?
Seit dem Jahr 2000 ist zudem das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB fest verankert
In welchem Paragrafen ist geregelt, dass jeder junge Mensch das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat?
§ 1 des SGB VIII.
Was regelt § 27 SGB VIII?
§ 27 SGB VIII regelt, dass Personensorgeberechtigte einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig ist.
Der Rechtsanspruch liegt also bei den Personensorgeberechtigten und nicht bei dem Kind.
Welcher Rechtsanspruch wird immer wieder kritisiert?
Der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung liegt bei den Personensorgeberechtigten und nicht bei dem Kind.
Diese gesetzliche Regelung wird seit Einführung des SGB VIII von vielen Seiten kritisiert.
Was ist für jeden Eingriff in die Rechte der Eltern immer die Voraussetzung?
Bei Eingriffen in die Rechte der Eltern gilt stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der festschreibt, dass nach Möglichkeit Hilfe und Unterstützung angeboten werden sollen, die den Zusammenhalt der Familie gewährleisten.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zum staatlichen Wächteramt und der Förderung der Fähigkeiten von Kindern?
Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass es nicht zur Ausübung des staatlichen Wächteramtes gehört, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen (vgl. BVerfG) – stattdessen sollen Gefährdungen abgewendet werden
Ist der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ im Gesetz konkret definiert?
Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ wird jedoch nicht konkret im Gesetz definiert, es handelt sich um einen „unbestimmten Rechtsbegriff“
Wie ist der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ definiert?
Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ bezeichnet „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt“
Es wird deutlich, dass es sich bei einer Kindeswohlgefährdung nicht um einen beobachtbaren Sachverhalt handelt, sondern um eine Einschätzung der Art und der Erheblichkeit des schädigenden Einflusses sowie der Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Schädigung.
Wer muss die Einschätzung gemäß § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) vornehmen?
Die Einschätzung muss im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (und unter Einbezug der Personensorgeberechtigten und des Kindes, wenn dadurch der wirksame Schutz nicht infrage gestellt wird) vorgenommen werden.
Was passiert wenn Kindeswohlgefährung festgestellt wird?
Sobald von den zuständigen Fachkräften des Jugendamtes die Einschätzung getroffen wurde, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, werden
- Hilfen zur Erziehung angeboten, um die Gefährdung abzuwenden.
- Wenn die Eltern jedoch nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, muss durch die Mitarbeitenden des zuständigen Jugendamtes das Familiengericht eingeschaltet werden, das weitere Maßnahmen – auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten – durchsetzen kann.
Die Voraussetzungen für einen Eingriff in die elterliche Sorge werden in § 1666 BGB geregelt.
Bei dringender Gefahr erfolgt eine direkte „Inobhutnahme“ durch das Jugendamt. (vgl. § 42 SGB VIII).
Wann spricht man von einer latenten Kindeswohlgefährdung?
Von einer akuten Gefährdung des Kindeswohls ist eine latente Kindeswohlgefährdung zu unterscheiden.
Eine latente Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn die Frage nach einer tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet, aber der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht oder diese nicht ausgeschlossen werden kann.
Wer hat in Deutschland Anspruch auf Hilfen zur Erziehung?
In Deutschland haben nicht alle Personensorgeberechtigten per se einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, sondern der Rechtsanspruch besteht nach § 27 SGB VIII
- nur für die Personensorgeberechtigten, die das Wohl des Kindes nicht gewährleisten (und wenn die Hilfe für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig ist) oder
- eben für die Personensorgeberechtigten, die das Kindeswohl gefährden.
Zu beachten ist in diesem Kontext, dass der Rechtsanspruch bei den Personensorgeberechtigten liegt und nicht beim Kind selbst, auch dieser Umstand wird kontrovers diskutiert
Was stellt die größte Herausforderung in der Kinderschutzarbeit dar?
„Eine der größten Herausforderungen in der Kinderschutzarbeit besteht darin, den Grenzpunkt zu lokalisieren, an dem die Nicht-Gewährleistung des Kindeswohls in eine Gefährdung des Kindeswohls übergeht und das staatliche Wächteramt aktiviert wird, da die freiwillige Hilfestellung zur Überwindung einer belastenden Situation nicht (mehr) zu greifen scheint“
Benenne vier Formen der Vernachlässigung:
- Eine körperliche Vernachlässigung bezieht sich auf unzureichende Nahrung, Flüssigkeit, saubere Kleidung und medizinische Fürsorge oder mangelnde hygienische Verhältnisse;
- Eine emotionale Vernachlässigung charakterisiert sich durch einen Mangel an Wärme in der Eltern-Kind-Beziehung;
- Bei einer kognitiven und erzieherischen Vernachlässigung beschäftigen sich die Eltern kaum mit ihrem Kind (Mangel an Konversation, Spiel) und missachten ihre Erziehungsaufgaben;
- Eine unzureichende Beaufsichtigung liegt vor, wenn ein Kind für einen unangemessenen Zeitraum alleine gelassen wird.
Benenne Risikofaktoren bei denen Vernachlässigung auftritt:
Ebene der Eltern:
junges Alter der Mutter bei Entbindung, große Kinderanzahl, Vorliegen psychischer Störungen wie Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, geringe Frustrationstoleranz, eigene Erfahrungen von Kindesmisshandlung oder Alkohol- und Drogenprobleme;
Ebene der Kinder: u. a. „schwieriges Temperament“, „Verhaltensauffälligkeiten“ oder Entwicklungsverzögerungen bzw. Beeinträchtigungen/Behinderungen;
Ebene des sozialen Nahraums: Wohngegend und Nachbarschaft mit hoher Gewaltrate, hohe Arbeitslosigkeitsrate, geringe finanzielle Ressourcen, soziale Isolierung;
gesellschaftliche/kulturelle Ebene: hohe Akzeptanz von Gewalt, geringes Ausmaß staatlicher Hilfeangebote, hohe Armutsrate, Gewalt als legitimes Mittel in der Erziehung.
Gibt es ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung?
Als Ausgangspunkt für das Tätigwerden im Rahmen des § 8a SGB VIII werden „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Gefährdung des Kindeswohls angeführt.
Es gibt kein bundesweit einheitliches Verfahren zur Gefährdungseinschätzung.
Benenne Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung:
Zentrale Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung können sein:
- „Äußere Erscheinung des Kindes (z. B. massive Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung),
- Verhalten des Kindes (z. B. Übergriffe gegen andere Personen, apathisches, verängstigendes Handeln, Äußerungen des Kindes, Straftaten),
- Verhalten der Eltern oder anderer Erziehungspersonen (z. B. unzureichende Ernährung, Gewalt gegenüber dem Kind, Unterlassung von Krankenbehandlung, Isolierung des Kindes),
- familiäre Situation (z. B. Obdachlosigkeit, Einsatz des Kindes zum Betteln),
- persönliche Situation der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten (z. B. häufig unter Alkoholeinfluss, Drogen, verwirrtes Erscheinungsbild),
- Wohnsituation (z. B. „vermüllte“ oder verdreckte Wohnung)“ (Jordan 2008, S. 29).
Anhand welcher Kriterien (Gefährdungseinschätzung ) werden die Lebensumstände bewertet?
Im Rahmen der Gefährdungseinschätzung können unterschiedliche Einschätzungsbedarfe differenziert werden.
Die Fachkräfte bewerten die Lebensumstände im vorliegenden Einzelfall nach Schone (2008) in Bezug auf:
- mögliche Schädigungen, die bei den Kindern zukünftig auftreten können oder bereits eingetreten sind,
- die Erheblichkeit der Gefährdungsmomente und des erwarteten Schadens,
- den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts,
- die Fähigkeit der Personensorgeberechtigten, die Gefahr abzuwenden,
- die Bereitschaft der Eltern die Gefahr abzuwenden.
Warum wird der Kinderschutz als Hochrisikobereich bezeichnet?
Aufgrund des prognostischen Charakters der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung wird das immanente Risiko von Fehleinschätzungen deutlich, das sich auch durch noch so differenzierte Methoden und Instrumente nicht beseitigen lässt. Daher bezeichnet Wolff (2009, S. 385) den Kinderschutz treffend als „Hochrisikobereich“.
Benenne die Verfahrensschritte für Fachkräfte Jugendhilfe/Jugendamt (Kindeswohlgefährdung)
„Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
- Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
- Einbezug von Erziehungsberechtigten sowie betroffenen Kindern und Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung
- Wenn erforderlich, Verschaffung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks (Hausbesuch)
- Angemessene Beteiligung der Personen (Berufsgeheimnisträger) an der Gefährdungseinschätzung
- Angebot von geeigneten Hilfen an die Erziehungsberechtigten, um die Gefährdung
abzuwenden - Anrufung des Familiengerichts, wenn erforderlich; auch dann, wenn Eltern nicht
bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken - Bei dringender Gefahr sofortige Inobhutnahme – auch ohne Entscheidung des Famiiengerichts möglich, wenn diese nicht abgewartet werden kann
- Gegebenenfalls bei den Erziehungsberechtigten hinwirken auf die Inanspruchnahme der Leistungen anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei, wenn dies zur Abwendung der Gefährdung notwendig ist; falls ein sofortiges Tätigwerden von Leistungsträgern zur Abwendung der Gefährdung erforderlich ist und die Erziehungsberechtigten nicht mitwirken, Einschaltung dieser Stellen durch das Jugendamt selbst.“
Benenne die Verfahrensschritte für Fachkräfte freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kindertagespflegepersonen (Kindeswohlgefährdung)
- Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung Durchführung einer Gefährdungseinschätzung
- Bei der Gefährdungseinschätzung Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft
- Einbezug von Erziehungsberechtigten, Kind oder Jugendlichem in die Gefährdungseinschätzung, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird
- Falls erforderlich, Hinwirken bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen
- Information des Jugendamtes, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann“ (Lillig 2012, S. 11).
Was sind Berufsgeheimnisträger`
Berufsgeheimnisträger sind etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Mitarbeiter staatlich anerkannter Beratungsstellen, Sozialarbeiter.
Benenne die Verfahrensschritte für Berufsgeheimnisträger (Kindeswohlgefährdung)
- „Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung
- Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei der Einschätzung der Kindeswohlgefährdung
- Erörterung der Situation mit Kind, Jugendlichem und (…) [Erziehungsberechtigten, Anm. d. Ver.], soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird
- Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen – soweit erforderlich
- Befugnis zur Information des Jugendamtes, falls die genannten Verfahrensschritte nicht möglich sind oder das eigene Vorgehen erfolglos ist und das Tätigwerden des Jugendamtes zur Abwendung der Gefährdung für erforderlich gehalten wird; hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird“ (Lillig 2012, S. 11f.). Das Jugendamt soll – gemäß der neuen Regelungen im „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)“ (§ 4 [3] KKG) – unverzüglich informiert werden, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen das Tätigwerden des Jugendamtes erfordert.
Was soll immer erfolgen, bevor familiengerichtliche Eingriffe erfolgen?
Bevor familiengerichtliche Eingriffe erfolgen, sollen vorrangig Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern durch das Jugendamt durchgeführt werden.
Benenne vier Funktionen die das Familiengericht inne hat:
Das Familiengericht
- trägt zur Klärung Sachverhaltes bei (Abklärungsfunktion),
- iniiert und unterstützt Hilfeprozesse (Initiierungs- und Unterstützungsfunktion),
- verdeutlicht gegenüber den Eltern die Tragweite möglicher Interventionen (Warnfunktion) und
- greift in den Fällen, in denen eine Gefahr nicht anders abgewendet werden kann, in die Rechte der elterlichen Sorge ein (Eingriffsfunktion).
Warum ist die Erziehungsberatung ein Sonderfall?
Die Erziehungsberatung unterscheidet sich dadurch von allen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, sie gilt als „Sonderfall“ der Hilfen zur Erziehung.
Erstens bedarf es im Sinne der Niedrigschwelligkeit keiner Antragstellung, um die Hilfe in Anspruch zu nehmen, und zweitens beschränken sich die Aufgaben nicht ausschließlich auf die Erziehungshilfe im konkreten Einzelfall, sondern beinhalten auch allgemeine Beratungsangebote für Familien.
Worin besteht der Auftrag der Erziehungsberatung?
Ihr Auftrag besteht darin, „Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungs- und Lernschwierigkeiten sowie Entwicklungsstörungen vorzubeugen (Prävention) bzw. diese zu diagnostizieren und zu behandeln“.
Konkret wenden sich Hilfesuchende bei emotionalen Problemen (Ängsten etc.), sozialen „Verhaltensauffälligkeiten“ (z. B. Aggressivität), Schulproblemen, psychosomatischen Auffälligkeiten oder familiären Problemen (Grenzsetzung etc.) an die Erziehungsberatungsstelle.
Worin liegt die größte Herausforderung in der Kinderschutzarbeit?
„Eine der größten Herausforderungen in der Kinderschutzarbeit besteht darin, den Grenzpunkt zu lokalisieren, an dem die Nicht-Gewährleistung des Kindeswohls in eine Gefährdung des Kindeswohls übergeht und das staatliche Wächteramt aktiviert wird, da die freiwillige Hilfestellung zur Überwindung einer belastenden Situation nicht (mehr) zu greifen scheint“
In welchen Paragraphen sind die klassischen ambulanten Hilfen geregelt?
Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/ oder Krisen Hilfe benötigen. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind die Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28-32
An wen richtet sich die Erziehungsberatung im Schwerpunkt?
Die Familien- und Erziehungsberatung kann bei individuellen oder familiären Problemen sowie bei Erziehungsfragen in Anspruch genommen werden.
Gegenstand der Beratung können etwa das Einhalten von Regeln zu Hause, in der Kita oder in der Schule, der Umgang mit digitalen Medien, schwieriges Verhalten oder intime Themen wie Einnässen oder unklare Angstgefühle sein. Weitere Anlässe können Unstimmigkeiten zwischen den Eltern oder Probleme der Familie zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder andere Konfliktlagen sein.
Welches Problem nimmt bei der Beratung zur Erziehung eine besondere Stellung ein?
Eine zentrale Stellung nehmen in der Erziehungsberatung – wie im Gesetz explizit hervorgehoben – die Themen „Trennung und Scheidung“ ein.
Benenne die Bandbreite mit der Beratungsstellen
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und Erziehungsberatungsstellen konfrontiert werden.
- beratende Intervention
(Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien bei dem Verständnis und der Bewältigung entsprechender Probleme), - therapeutische Intervention
Ziel: Verhaltensänderungen - präventive Multiplikatorenarbeit (Beratung und Unterstützung von Eltern, Lehrkräften und Erziehern etc.,
- präventive Information (Öffentlichkeitsarbeit und politische Einflussnahme)
Was sind die Ziele sozialer Gruppenarbeit?
Als Kerngedanke der sozialen Gruppenarbeit gilt, dass sich der Einzelne als Bestandteil eines größeren Gefüges begreift.
Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.“ (§ 29 SGB VIII).
Das Alter der Zielgruppen variiert bei den konkreten Angeboten zwischen sechs bis 21 Jahren.
Was sind die Lernfelder bei der Gruppenarbeit?
- Zusammenarbeit mit Anderen,
- Aufbau von Beziehungen und Freundschaften,
- Erarbeitung neuer Konfliktlösungsstrategien,
- Umgang mit eigenen Ängsten, Aggressionen,
- Verinnerlichung von alltäglichen Strukturen und Aufgaben,
- Entwicklung persönlicher Interessen und Vorlieben sowie einer sinnvollen Freizeitgestaltung im Sozialraum,
- Stärkung schulischer Fertigkeiten,
- Förderung gewaltfreier Kommunikation,
- eigene Selbstwirksamkeitserfahrungen.
Was ist die Aufgabe des Erziehungsbeistandes und der Betreuungshelfer nach (§ 30 SGB VIII)?
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern“.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine weitere ambulante und mittelfrequente familienergänzende Erziehungshilfe. Sie ist auf längere Zeit angelegt.
Wer ist die Zielgruppen von Erziehungsbeistandschaften?
Die Zielgruppe der Erziehungsbeistandschaften sind „Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsproblemen, die ohne eine individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen würden und die in der Familie und in Erziehungs- oder Bildungsinstitutionen nicht hinreichend bearbeitet werden können“
Was ist das Hauptziel der Erziehungsbeistandschaft?
Hauptziele der Erziehungsbeistandschaft sind die Unterstützung der Minderjährigen bei der Bewältigung ausgeprägter Entwicklungsprobleme sowie bei älteren Jugendlichen deren Unterstützung im Verselbständigungsprozess.
Darüber hinaus zielt die Arbeit von Erziehungsbeiständen auf die Stabilisierung und den Erhalt des Familiensystems, die Ergänzung und Unterstützung der familiären Erziehung, die Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung der jungen Menschen sowie deren Integration in die Familie und in Bildungsinstitutionen.
Was ist die Aufgabe der “Sozialpädagogische Familienhilfe”?
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante, mittel- bis hochfrequente familienergänzende Hilfe.
Was sind die Grundprinzipien der Sozialpädagogischen Familienhilfe?
Grundprinzipien der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind:
- die Langfristigkeit der Hilfen,
- die pädagogische Hilfe innerhalb der Umwelt der Familie,
- die konkrete, praktische Ausrichtung der Hilfen,
- die Hilfeleistung durch eine bestimmte Einzelperson, die viel Nähe zu der Familie und den Problemen hat,
- Öffnung der Familie nach außen, um Isolation aufzubrechen und dadurch Ressourcen zu erschließen
Von welchen Faktoren hängt es ab, ob traumatische Lebenssituationen verarbeitet werden können?
- den Mittlerfaktoren (Umstände des Geschehens: je häufiger Trauma-Geschehen stattfindet und je jünger das Kind ist, desto schwerwiegender sind die Folgen),
- protektiven Faktoren (schützende Faktoren, sogenannte Resilienz, wie z. B. Großfamilie, kontaktfreudiges Temperament, verlässlich unterstützende Bezugsperson im Erwachsenenalter).