Allgemeines Flashcards

1
Q

Definition von “Steuer”?

A
  • Dem Gemeinwesen
  • von Gesetzes wegen
  • gegenstandslos geschuldete
  • Geldleistung
  • mind. im Nebenzweck zur Deckung des öff. Finanzbedarfs
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2
Q

Weshalb müssen Steuern von anderen öffentlichen Abgaben abgegrenzt werden?

A
  • Steuererhebung braucht eine ausdr. Steuererhebungskompetenz, für eine Lenkungsabgabe genügt eine Sachkompetenz
  • anderes Prinzip: Steuern sind nach wirtschaftl. Leistungsfähigkeit, Lenkungsabgaben nach Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip
  • Doppelbesteuerungsverbot gilt nur für Steuern
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3
Q

Unterschied Kausalabgabe - Steuer?

A

Kausalabgaben sind das Entgelt für eine individuell zurechenbare staatliche Leistung. Bei Steuern kommt es nicht darauf an, wer die Leistung beansprucht und wieviel.

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4
Q

Unterschied zwischen Finanzierungs- und Lenkungsfunktion

A

Finanzzwecksteuer: Beschaffung von Mitteln für Staatsausgaben

Lenkungsfunktion: Jemand soll zu einem Verhalten bewegt werden

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5
Q

Fliessen alle Steuern in die allgemeine Staatskasse?

A

Nein, es gibt auch zweckgebundene Steuern:

Erträge d. Tabaksteuer fliessen in AHV/IV

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6
Q

Welche Arten von öffentlichen Abgaben gibt es?

A
  • Steuern
  • Kausalabgaben
  • Sozialversicherungsabgaben
  • Lenkungsabgaben
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7
Q

Unterschied zwischen Kostenanlastungssteuern und Kausalabgaben?

A

Kostenanlastungssteuer:

  • Leute, die nähere Beziehung zur Leistung haben als die Allgemeinheit
  • im Unterschied zur Kausalabgabe spielt der Umfang d. leistungsbeanspruchung keine Rolle
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8
Q

Prinzipien der Kausalabgabe?

A

Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip

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9
Q

Unterschied zwischen Lenkungssteuern und Lenkungsabgaben?

A

Lenkungssteuern haben neben dem Lenkungs- auch einen Fiskalzweck

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10
Q

Unterschied direkte/indirekte Steuern?

A

2 Ansichten:

  1. direkt: Steuerschuldner=Steuerträger
    indirekt: Steuerschuldner <> Steuerträger
  2. direkt: Steuerobjekt=Steuergut
    indiret: Steuerobjekt <> Steuergut
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11
Q

Unterschied Subjekt- vs. Objektsteuer?

A

Subjektsteuer:

berücksichtigt wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Objektsteuer:

belasten einzelnes Steuerobjekt (MWSt, Stempelsteuer, Verrechnungssteuer)

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12
Q

Was ist eine Quellensteuer?

A
  • Steuer wird bereits beim Schuldner der steuerbaren Leistung erhoben.
  • Steuer wird direkt abgezogen, bevor sie der Empfänger erhält
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13
Q

Kompetenzordnung im Bereich des Steuerrechts?

A
  • Welches Gemeinwesen darf welche Steuern erheben?
  • Unterschied: Bund, Kantone und Gemeinden
  • Steuererhebungskompetenz
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14
Q

Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen?

A

BV3: Kantone üben die Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen wurden.

Der Bund darf nur Steuern erheben, zu denen er in der BV ermächtigt ist.

Kantone haben eine subsidiäre Generalkompetenz

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15
Q

Steuerkompetenzen der Gemeinden?

A
  • abgeleitete Steuerhoheit
  • Rechtsgrundlage: kantonale Steuergesetze
  • es dürfen keine anderen Steuern erhoben werden als in den kantonalen Steuergesetzen bestimmt ist
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16
Q

Was ist bei Steuererhebungskompetenz mehrerer Kantone?

A

Verbot der interkant. Doppelbesteuerung (BV 127 III)

Der Bund muss Kompetenzen der Kantone gegeneinander abgrenzen.

17
Q

Was ist Steuerharmonisierung?

A
  • Angleichung der verschiedenen kantonalen Steuerordnungen
  • Auftrag der Harmonisierung gem. BV 129
18
Q

Harmonisierungsgegenstand?

A
  • nur direkte Steuern
  • festgelegt wird, wer aus welchem Grund Steuern entrichtet
  • nicht harmonisiert ist die Steuerbelastung (Steuertarife, -sätze, -freibeträge)
19
Q

Wie wird die Steuerharmonisierung umgesetzt?

A
  • Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes -
  • StHG
20
Q

Bedeutung des Rechtsgleichheitsgebots im Steuerrecht?

A
  • relative Gleichbehandlung (BV 8): Besteuerung nach wirtschaftl. Leistungsfähigkeit
  • Steuernormen müssen in gleichen Fällen auch gleich angewendet werden.
21
Q

Welche drei Arten von Steuern gibt es?

A
  1. Allgemeine Steuer (DBS)
  2. Zwecksteuer (Spielbankenabgabe)
  3. Lenkungssteuer (Alkohl-/Tabaksteuer)
22
Q

Auswirkung der Glaubens-/Gewissensfreiheit auf die Steuern?

A

BV 15: keine Kirchensteuern für natürliche Personen ohne Konfession

Juristische Personen bezahlen ebenfalls Kirchensteuern.

23
Q

Welche Arten von Kausalabgaben gibt es?

A
  • Gebühren (für veranlasste Amtshandlungen) -
  • Vorzugslasten (gleichen Vorteil aus öffentl. Einrichtung aus)
  • Ersatzabgaben
24
Q

Was sind Naturallasten?

A

Leistungen des Individuums:

  • persönlich (z.B. Militärdienst)
  • Sachaufwendungen
25
Q

Was sind Gemengsteuern/Kostenanlastungssteuern?

A

Sowohl Kausalabgabe als auch Steuern

26
Q

Haupt-Steuereinnahmen des Bundes?

A

Verbrauchssteuern (MWSt, Treibstoffbelastung, Zölle)

27
Q

Beispiele für Quellensteuern?

A
  • Verrechnungssteuern
  • Quellensteuer auf Erwerbseinkommen von Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung
28
Q

Rechtsgrundlagen der Bundessteuer?

A
  • BV
  • Gesetze (DBG, VStG, StG, MWSTG)
  • Verordnungen der Steuergesetze
  • Kreisschreiben und Wegleitungen der EStV
29
Q

Rechtsgrundlagen der kantonalen Steuern?

A
  • Souveränität der Kantone gem. BV 3
  • kantonale Steuergesetze
  • keine Grundlage in der KV nötig
30
Q

Was wird im StHG nicht geregelt?

A
  • Steuertarife
  • Steuersätze
  • Steuerfreibeträge