Allgemeiner Teil Flashcards

1
Q

Abgrenzung mittelbare Täterschaft § 25 I Alt. 2 / Anstiftung § 26.

A

mittelbarer Täter: gemeinsamer Tatplan, gemeinsame Ausführung, Tatherrschaft. Nichtanwesenheit am Tatort (Minus bei der Deliktsdurchführung) kann durch ein Plus bei der Planung ausgeglichen werden (Bandenchefargument).

Anstifter: Hat Doppelvorsatz bzgl. der Haupttat und dem Anstiften, aber keine Tatherrschaft

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2
Q

§ 303 II

A

Grafittitatbestand: Muss man eigentlich nur prüfen, wenn man bei § 303 I nicht durchkommt, weil die Sache nicht zerstört sondern nur beschmiert ist.

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3
Q

§ 27

Def. Hilfeleisten

A

Jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Täter begangenge Rechtsgutsverletzung verstärkt hat.

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4
Q

§ 13 Garantenstellung

Ab wann ist die Garantenstellung bei Eheleuten wg. Zerrütung der Ehe aufgehoben?

A

Das Vertrauensverhältnis darf nicht mehr bestehen. (Streit reicht nicht aus, es muss schon viel passiert sein)

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5
Q

Def. Kausalität

A

Kausal ist im Sinne der csqn-Formel jeder Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfiele.

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6
Q

Def. Objektive Zurechnung

A

Objektiv zurechenbar ist die Schaffung einer rechtlich relevanten missbilligten Gefahr, die sich im konkreten Erfolgseintritt realisiert hat.

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