Allgemeiner Teil Flashcards
Abgrenzung mittelbare Täterschaft § 25 I Alt. 2 / Anstiftung § 26.
mittelbarer Täter: gemeinsamer Tatplan, gemeinsame Ausführung, Tatherrschaft. Nichtanwesenheit am Tatort (Minus bei der Deliktsdurchführung) kann durch ein Plus bei der Planung ausgeglichen werden (Bandenchefargument).
Anstifter: Hat Doppelvorsatz bzgl. der Haupttat und dem Anstiften, aber keine Tatherrschaft
§ 303 II
Grafittitatbestand: Muss man eigentlich nur prüfen, wenn man bei § 303 I nicht durchkommt, weil die Sache nicht zerstört sondern nur beschmiert ist.
§ 27
Def. Hilfeleisten
Jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Täter begangenge Rechtsgutsverletzung verstärkt hat.
§ 13 Garantenstellung
Ab wann ist die Garantenstellung bei Eheleuten wg. Zerrütung der Ehe aufgehoben?
Das Vertrauensverhältnis darf nicht mehr bestehen. (Streit reicht nicht aus, es muss schon viel passiert sein)
Def. Kausalität
Kausal ist im Sinne der csqn-Formel jeder Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfiele.
Def. Objektive Zurechnung
Objektiv zurechenbar ist die Schaffung einer rechtlich relevanten missbilligten Gefahr, die sich im konkreten Erfolgseintritt realisiert hat.