AKS § 1 Flashcards

Übersicht

1
Q

Nenne die fünf Arten des Treuhandsbegriffs

A
  1. Treuhand im juristischen Sinne
  2. Ermächtigungstreuhand
  3. Treuhand im wirtschaftlichen Sinne
  4. Treuhandbegriff der WPO
  5. Treuhandbegriff im Firmenrecht
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2
Q

Definiere die Treuhand im juristischen Sinne laut Reichsgericht (und später: BGH)

A

Ein Treuhandsverhältnis liegt nur vor, wenn der Treugeber einen Gegenstand, der zu seinem Vermögen gehört, auf den Treuhänder ÜBERTRÄGT und diesem lediglich durch eine SCHULDRECHTLICHE Vereinbarung treuhänderisch bindet.

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3
Q

Was wird dem Treuhänder im Rahmen der Treuhand übertragen? Was gilt bei einem ganzen Unternehmen?

A
  • Forderungen
  • Mitgliedschaftsrechte
  • Übereignung von Sachen
    -> nach denen für die Übertragung geltenden Vorschriften

Bei der Übergabe eines Unternehmens an den Treuhänder wird der Treuhänder als neuer Inhaber eingetragen OHNE Hinweis auf die Treuhandschaft

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4
Q

Wie haftet der Treuhänder bei Überschreitungen seiner Befugnisse?

A
  • nur im INNENVERHÄLTNIS gegenüber dem Treugeber
    -> abredewidrige Verfügungen über Gegenstände sind DRITTEN gegenüber VOLL wirksam
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5
Q

Welche zwei Wesenszüge sind für die Treuhand im juristischen Züge charakteristisch?

A
  1. Rechtsüberschuss, d.h. MEHR Rechte als für den Zweck notwendig
  2. Unmittelbarkeitstheorie, d.h. unmittelbar aus dem Vermögen des Treugebers (nie: von einem Dritten)
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6
Q

Erläutere die Ermächtigungstreuhand

A

Rechtsgrundlage: § 185 Abs. 1 BGB

-> Treugeber erteilt Treuhänder lediglich die Befugnis als NICHTBERECHTIGTER im EIGENEN Namen über den Gegenstand zu verfügen.

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7
Q

Erläutere die Treuhand im wirtschaftlichen Sinne

A

Der in der Praxis geläufige Begriff

Fallgruppe 1: Rechtsgeschäftliche Treuhandschaften
-> überwachende und verwaltende Tätigkeiten
-> Treuhänder = Bevollmächtigter (= im FREMDEN Namen)
-> § 167 Abs. 2 BGB: immer formfrei
-> Ausnahme: UNWIDERRUFLICHE vollmacht

Fallgruppe 2: Gesetzliche Treuhandschaften
-> Treuhandsaufgaben aufgrund hoheitlichen Staatsakt, v.a. Bestellung durch das Gericht, z.B. Insolvenzverwalter
-> Handeln im EIGENEN Namen in bestimmten Grenzen

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8
Q

Erläutere den Treuhandbegriff der WPO

A

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 WPO
≙ Treuhand im wirtschaftlichen Sinne

-> Befugnis zur treuhänderischen Verwaltung
-> z.B. Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Vormund, Pfleger, Betreuer, Insolvenzverwalter, Sequester

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8
Q

Erläutere die Treuhand im Firmenrecht

A

= Voraussetzungen für den Firmenzusatz “Treuhand” lt. Rspr.

EINE der vier Voraussetzungen muss vorliegen:
1. Allgemeine Treuhandstätigkeit
-> Anlage und Verwaltung von Vermögen Dritter im eigenen Namen

  1. Fürsorge für Gläubiger bei Verlustgefahr
  2. Revision von Büchern und Bilanzen anderer Unternehmen
  3. Wirtschaftsberatungen und Beratungen in Steuer- und Vermögensangelegenheiten
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9
Q

Welchem Treuhandsbegriff entstammen die uneigennützige, eigennützige und doppelseitige Treuhand?

A

Treuhand im juristischen Sinne

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10
Q

Erläutere die uneigennützige Treuhand

A

Verwaltungstreuhand im Interesse des Treugebers
-> auch: gegen Vergütung

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11
Q

Erläutere die eigennützige Treuhand

A

Sicherungstreuhand im Interesse des Treuhänders
-> Sicherungsübereignung und Sicherungszession

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12
Q

Erläutere die doppelseitige Treuhand

A

Übertragung von Gegenständen im Einverständnis zwischen dem Schuldner und einem oder mehreren Gläubigern auf einen Dritten als Treuhänder

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13
Q

Erläutere die gesetzliche Treuhandschaft
1. Beispiele
2. Bestellung
3. Aufgabe
4. Übertragung der Gegenstände
5. Vergütung
6. Beendigung

A
  1. Beispiele
    -> Vormund, Pfleger, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Sequester
  2. Bestellung
    -> durch das Gericht oder sonstige zuständige Behörde
    -> Bestellungsurkunde
  3. Aufgabe
    -> Verwaltung und Sicherung des anvertrauten Vermögens
  4. Übertragung der Gegenstände
    -> findet nicht statt
    -> lediglich Verfügungsbefugnis über anvertrautes Vermögen im eigenen ODER fremden Namen
  5. Vergütung
    -> (+), festgesetzt durch zuständige Behörde
  6. Beendigung
    -> Entlassung oder Widerruf durch bestellende Behörde
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14
Q

Erläutere die zu beachtenden Besonderheiten bei Abschluss eines Treuhandsvertrags bei der rechtsgeschäftlichen Treuhandschaft
1. Vertragstyp
2. Formvorschriften
3. Regelungsinhalt
4. Haftung
5. Vergütung und Aufwendungsersatz
6. schuldrechtliches Zurückbehaltungsrecht

A
  1. Vertragstyp
    Sonderfall des Geschäftsbesorgungsvertrags gemäß § 675 BGB
    -> bei UNENTGELTLICHKEIT Auftrag gemäß § 662 BGB
  2. Formvorschriften
    Grds. formfrei, aber Schriftform empfohlen
  3. Regelungsinhalt
    - Umfang des Treuguts (= Treugegenstände)
    - Machtbefugnisse im Außenverhältnis
    -> Übertragung oder Verfügungsbefugnis?
    -> ERMÄCHTIGUNG (im EIGENEN Namen) oder BEVOLLMÄCHTIGUNG (im FREMDEN Namen)?
  • Machtbefugnisse im Innenverhältnis
    -> z.B. Weisungsbefugnis des Treugebers
  • Trennung des Treuguts vom eigenen Vermögen des Treuhänders
    -> sog. “Anderkonten”
  1. Haftung
    § 276 BGB: für jede Fahrlässigkeit
    § 278 BGB: für Verrichtungsgehilfen
  2. Vergütung
    Genaue Regelung erforderlich
    -> ansonsten § 632 Abs. 2 BGB: “übliche” Vergütung

§§ 669, 670 BGB: Aufwendungsersatz

  1. schuldrechtliches Zurückbehaltungsrecht
    § 273 BGB: für seine Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche
    (P) Keine Vorrechte im Insolvenzverfahren
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