Abschlussverfügung Flashcards
1
Q
Notwendigkeit eines Einstellungsbescheids
A
- kein hinreichender Tatverdacht
- kein öffentliches Interesse an der Verfolgung
- Absehen von Verfolgung nach § 154 I StPO
2
Q
Inhalt des Einstellungsbescheides
A
Nr. 89 RiStBV
-> kurze Zusammenfassung der Beweislage
-> Darstellung der Rechtslage
- Telos: Überzeugung des Antragstellers, keine Beschwerde einzulegen
3
Q
Adressaten des Einstellungsbescheids
A
- Antragsteller gem. § 171 S. 1 StPO = jeder, der mit dem erkennbaren Willen, die Strafverfolgung zu veranlassen, eine Straftet iSd § 158 StPO anzeigt
- Anzeigender Verletzter gem. §§ 171, 172 StPO = jeder, der durch die behauptete Tat unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt wäre
Ausnahmen: ausdrücklicher oder konkludenter Verzicht
- Beschuldigter gem. § 170 II S. 2 StPO
-> aber idR (-) wegen Untunlichkeit bei Teileinstellungen, wenn wegen Nähe der prozessualen Taten Verwirrung bei Beschuldigten
-> ebenfalls (-), wenn wegen Taten eingestellt wird, wegen derer der Beschuldigte nie vernommen wurde
-> str. wenn antragstellender Verletzter die Möglichkeit der Einstellungsbeschwerde hat