A1 Flashcards
A.1.1.1 Ich erkläre Bankengesetz.
Bundesgestz über die Banken und Sparkassen
Ziele:
- Gewährleistung eines funktionierenden Bankensystem
- Schutz der Guthaben von Bankkunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank
Bestimmungen des Bankengesetz:
- Bankkundengehemnis
- nötige Eigenmittel und Liquidität
- Vorschriften zum Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten (Kontakt mit Kunden geht unter)
- Organisation
- einwandfreie Geschäftsführung
A.1.1.1 Ich erkläre Börsengesetz.
Bundesgesetz über die Börsen und Effektenhandel
Ziel:
- Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden
- Transparenz der einzelnen Geschäfte
Inhalt:
- Regelt die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Börsen.
- Das BEHG ist die rechtliche Grundlage für die SIX Swiss Exchange und die Berner Börse.
A.1.1.1 Ich erkläre Konsumkreditgesetz.
Bundesgesetz über den Konsumkredit
Ziel:
- Schutz der Kunden, die als Privatperson Ihren Konsum mit einem Kredit finanzieren. Die Überschuldung der Konsumenten soll verhindert werden
Inhalt:
- Banken müssen bei der Vergabe von Konsumkrediten überprüfen, dass sich die Kreditnehmenden mit dem gewünschten Kredit nicht überschulden.
A.1.1.1 Ich erkläre Kollektivanlagegesetz.
Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
Ziel:
- Schutz der Anlegerinnen und Anleger von kollektiven Kapitalanlagen (z. B. Anlagefonds)
- Transparenz
- Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen
A.1.1.1 Ich erkläre Geldwäschereigesetz.
Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor
Ziel:
- Verhinderung von Geldwäscherei
(Alle Kanäle verschließen auf denen kriminelle Gelder/nicht versteuerte Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespeist werden können)
Inhalt:
- Gilt für alle Finanzintermediäre
(Alle Unternehmungen/Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen z.B. Fondsgesellschaften/Spielcasinos)
A.1.1.2 Sie können die Ziele des Bankengesetzes erklären.
- Gewährleistung eines funktionierenden Bankensystem
- Bankkundengehemnis
- nötige Eigenmittel und Liquidität
- Vorschriften zum Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten (Kontakt mit Kunden geht unter)
- Organisation
- einwandfreie Geschäftsführung - Schutz der Guthaben von Bankkunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank
- Banken gewähren Auszahlungsschutz für Bankguthaben bis zu einme Betrag von CHF 100’000.00
A.1.1.2 Die Einhaltung des Bankengesetz wird von einer Aufsichtsbehörde überwacht. Sie können die Aufgaben dieser Behörde erläutern.
FINMA überwacht die Banken und andere Finanzintermediäre wie die Versicherer und Effektenhändler (Broker)
Aufgaben: Überwachung Einhaltung der folgenden Gesetze 1. Bankengesetz 2. Versicherungsaufsichtsgesetz 3. Kollektivanlagegesetz 4. Börsengesetz 5. Pfandbriefgesetz 6. Geldwäschereigesetz
A.1.1.3 Sie können erklären, warum Sie als Bankmitarbeiter den Artikel 47 des Bankengesetzes einhalten müssen. (sinn und zweck)
- Berufsgeheimnis, dem die Bank & alle Mitarbeiter unterstellt sind
Ziel:
- Schutz Privatsphäre der Bankkunden vor unerlaubten Einblicken von Drittpersonen
A.1.1.3 Sie können erklären, welche Bedeutung das Bankkundengeheimnis für den Schweizer Bankenplatz hat.
International bekanntes Merkmal der schweizerischen Finanzplatzes
A.1.1.4 Sie können aufzeigen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, dass man von Geldwäscherei spricht.
Unter Geldwäscherei versteht man das Einschleusen von Geldern aus illegalen Tätigkeiten in den legalen Geldkreislauf.
Vorraussetzung:
- Taten die mit mehr als 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können wie…
… Bestechung, Korruption, Drogenhandel, Menschenhandel, Erpressung, Entführung usw.
A.1.1.4 Sie können die Pflichten der Banken bei Verdacht auf Geldwäscherei seitens ihrer Kunden erläutern.
- Meldepflicht
- Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei. - Sperrpflicht
- Vermögenswerte müssen gesperrt werden - Informationsverbot
- Keine Information an den Betroffenen oder an Dritte.
A.1.2.1 Sie können Ziele und Inhalt der VSB wiedergeben.
Ziele:
1. Ansehen des schweizerischen Bankgewerbes im In- und Ausland wahren
2. die bankenrechtlichen Sorgfaltspflichten betreffend Identifizierung des Vertragspartners,
Feststellung des Kontrollinhabers bzw. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten konkretisieren
3. wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
leisten
Inhalt:
- VSB spielt für Bekämpfung der GW eine wichtige Rolle.
Sie enthält folgende Sorgfaltspflichten:
- Identifizierung des Vertragspartners
- Feststellung des Kontrollinhabers
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten an Vermögenswerten - VSB beschäftitgt sich auch mit den beiden Themen: Steuerhinterziehung und Kapitalflucht
- Schweizer Banken leisten keine aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- leisten keine aktive Beihilfe zur Kapitalflucht
A.1.2.1 Sie können aufzeigen, wann die VSB in der Zusammenarbeit mit den Kunden Anwendung findet.
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A.1.2.2 Sie können die Aufgaben der Bankenombudsstelle beschreiben.
- Kostenlose und neutrale Anlaufstelle für Kunden die eine konkrete Beschwerde gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz haben
- Schlichtungsinstanz & versucht zwischen Bank und Kunden zu vermitteln
- von der Schweizerischen Bankiervereinigung
- Zentrale Anlaufstelle für Personen die nach nachrichtenlosen Vermögenswerten (schlafenden Kontis) suchen
A.1.2.2 Sie können konkrete Beispiele von Beschwerden der Banknombudsstelle nennen.
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A.1.3.1 Sie können die relevanten Gesetze nennen bei Konkurs einer Bank.
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A.1.3.1 Sie können aufzeigen, wie das noch vorhandene Vermögen auf die verschiedenen Gläubiger verteilt und ausbezahlt wird bei Konkurs einer Bank.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit ist das Aufstellen und Berechnen eines Kollokationsplans.
A.1.3.2 Sie können erklären, wer in der Schweiz für die Herstellung und die Herausgabe der Banknoten und Münzen verantwortlich ist.
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A.1.3.2 Sie können über die Phasen der Geldentwicklung berichten.
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