6 Vertragsschluss Details Flashcards
KBS
- Empfänger ist Unternehmer
- KBS muss Bedingungen wiedergeben
- vorher mündliche / schriftliche Verhandlung
Stellvertreter Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Eigene WE
(Vertreter gibt eigene WE ab, im Namen des Vertretenen) - Abgrenzung zum Boten
(Bote übermittelt WE vom Vertretenen, Vertreter äußert eigene WE) - Im fremden Namen
(muss deutlich machen dass er es im Namen des Vertretenen macht) - Ausnahmen
( wenn der Dritte erkennen kann, dass es sich um ein Geschäft für den Vertretenen handelt -> Offenlegung nicht notwendig)
(Bei Geschäften mit dem Inhaber eines Gewerbebetriebes kann die Stellvertretung -> genau das gleiche)
- Vertretungsmacht
(Vollmacht, gesetzliche Vertretungsmacht)
Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie die Eheschließung können nicht durch einen Vertreter vorgenommen werden.
Rechtsfolgen bei fehlender Vertretungsmacht
(Genehmigung durch den Vertretenen):
Wenn der Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt, kann der Vertretene das Geschäft nachträglich genehmigen. Die Genehmigung wirkt rückwirkend auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts.
(Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht):
Wenn der Vertretene das Geschäft nicht genehmigt, haftet der Vertreter dem Dritten auf Schadensersatz. Der Dritte kann wahlweise Erfüllung des Geschäfts oder Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Vertreter wusste nicht, dass ihm die Vertretungsmacht fehlte, und dies war für den Dritten erkennbar.
Prokura
umfassendste Vertretungsmacht im Handelsrecht.
Kaufmann in allen Geschäften zu vertreten
gesetzliche Ausnahmen greifen Grundstückserwerbsgeschäfte
Erteilung der Prokura
muss ausdrücklich erteilt werden
a) Inhaber des Handelsgeschäfts (Einzelkaufmann) erteilt.
-> muss geschäftsfähig sein
b) Erteilung durch den gesetzlichen Vertreter
Eintragung ins Handelsregister Prokura
Prokura muss ins Handelsregister eingetragen
Die Eintragung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit
Beendigung der Prokura
Die Prokura endet durch:
Widerruf durch den Inhaber oder gesetzlichen Vertreter,
Tod des Prokuristen,
Insolvenz des Kaufmanns,
Beendigung des Handelsgeschäfts.