5: objektiver Tatbestand - vollendetes vorsätzliches Begehungserfolgsdelikt Flashcards
Wo lässt sich der objektive Tatbestand einordnen?
Der objektive TB ist der erste Prüfungspunkt des Tatbestandes
Welche Elemente enthält der objektive TB?
- strafrechtlich relevante Handlung
- Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs
- Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und -erfolg ->Kausalität und objektive Zurechnung
Was versteht man unter einer strafrechtlich relevanten Handlung?
Jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrscht oder doch wenigstens beherrschbar ist
Keine Handlungen sind:
- Körperbewegungen im Schlaf oder Bewusstlosigkeit
- Echte Reflex- und Krampfbewegungen
- vis absoluta
Definition: vis absoluta
Der Körper einer Person wird als Objekt, z.B. als Wurfgeschoss, verwendet
Wie wird der Verursachungszusammenhang geprüft?
- Prüfung der Kausalität (Zumindest Mitursächlichkeit für den Eintritt des Deliktserfolgs)
- Prüfung der Objektiven Zurechnung (Deliktserfolg unter wertender Betrachtung “Werk des Täters”)
Prüfung der Kausalität
Äquivalenztheorie/conditio sine qua non-Formel
= Jede Bedingung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt/notwendige Bedingung
Welche Arten von konkurrierenden Kausalverläufen gibt es?
- hypothetische Ersatzursachen
- Überholdende Kausalität
- Kumulative Kausalität
- Alternative Kausalität
Definition: Hypothetische Ersatzursache
Der Erfolg würde auch ohne die Handlung (irgendwann) eintreten. Aber nicht in dieser Form ->nicht kausal
z.B. A erschiesst todkranken B, der nur noch wenige Tage zu leben hatte
->kausal, da der Erfolg in dieser konkreten Form (Sterben an Schusswunden) nicht, ohne die Handlung des A eingetreten wäre
->Das B sowieso bald stirbt=irrelevant
Definition: Überholdende Kausalität
Mit der Erfolgsabsicht wird eine Handlung vorgenommen, aber vor deren Eintritt, tritt der Erfolg auf andere Weise ein. (Abbrechen der ersten Kausalkette durch die zweite) ->nicht kausal, aber evtl. Versuch prüfen
z.B. A verabreicht B Gift, bevor dieser stirbt, wird er vom Auto überfahren
->Handlung von A nicht kausal, da der Erfolg in seiner konkreten Gestalt eine andere Ursache hat
-> Versuch prüfen
Welche Schwierigkeiten gibt es bei der (vermeintlichen) überholenden Kausalität?
Wenn die zweite Kausalkette an die erste anknüpft ist die Kausalität gegeben
z.B. A verabreicht B Gift, ihm wird schlecht und er begibt sich auf den Weg ins Krankenhaus. Dort wird er vom Auto überfahren
-> Kausal, da die zweite Kausalkette an die erste anknüpft
-> jedoch könnte es bei weiteren Prüfstufen (obj. Zurechnung) Probleme geben
Definition: Kumulative Kausalität
Zwei oder mehr Handlungen führen in ihrer Summe zum Erfolg.
Beide kausal, da nur eine Mitursächlichkeit verlangt ist
z.B. A und B verabreichen unabhängig voneinander C Gift. Aufgrund der Mischung (!) stirbt C
->Beide kausal, da weder die eine, noch die andere weggedacht werden können
->evtl. Probleme bei objektiver Zurechnung und Vorsatz
Definition: alternative Kausalität
Mehrere voneinander unabhängige Ursachen, aber jede hätte alleine zum Erfolg geführt
->Kausalität nach csqn-Formel (-), aber Modifizierung: Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne das der Erfolg entfällt, sind beide ursächlich
Wie setzt sich die Prüfung der objektiven Zurechnung zusammen?
- Schaffung oder Erhöhung eines rechtlich missbilligten Risikos -> (-) wenn es sich um ein erlaubtes Risiko, wie das Zeugen eines Kindes, handelt
- Das Risiko muss sich im Erfolg realisiert haben -> (-) allg. Lebensrisiko, völlig atypischer Kausalverlauf (Schussopfer stirbt auf dem Weg ins Spital an Blitz) oder Eintritt fällt in den Verantwortungsbereich des Opfers/eines Dritten
Grundformel um objektive Zurechnung zu prüfen
“So etwas darf man schlechthin. oder: So etwas darf schlechthin nicht verboten sein”
Objektive Zurechnung besteht, wenn: “Damit man so etwas darf. müssen schon ganz bestimmte Umstände vorliegen”