4: Strafbarkeitsvoraussetzungen und Deliktskategorien Flashcards
Welches ist die leitende Fragestellung bei der Prüfung der Strafbarkeit einer Person?
WER hat sich WODURCH WONACH strafbar gemacht?
Definition: Straftataufbau
I. Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- subjektiver Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. ggfs. sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen
Was begründet/definiert das Unrecht
Tatbestand und Rechtswidrigkeit (ausreichend für Massnahmen)
Definition: Sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen
Sammelsurium jenseits von Unrecht und Schuld
z.B. - Objektive Bedingung der Strafbarkeit
- Strafbefreiungsgründe wie Rücktritt/tätige Reue
- Prozessvoraussetzungen wie Strafantragstellung
Wie definieren sich Verbrechen, Vergehen und Übertretung?
Nach ihrer Strafandrohung
Verbrechen: >3 Jahre FS
Vergehen: GS oder bis und mit 3 Jahre FS
Übertretung: Busse
Welche Strafandrohung ist massgeblich für die Deliktsnatur?
- Ausdrücklich genannte Umstände -> veränderte Strafandrohung massgeblich
- besonders “leichte”/”schwere” Fälle -> verändert Deliktsnatur grds. nicht
Definition: Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte
Erfolgsdelikte: Täter muss durch sein Verhalten eine von der Handlung zeitlich und räumlich abgrenzbare Wirkung in der Aussenwelt herbeiführen
Tätigkeitsdelikte: Die Vornahme einer bestimmten Handlung reicht aus, um das Delikt zu vollenden
Unterscheidung Rechtsgut und Tatobjekt
Rechtsgut: Interesse das vom TB “geschützt” ist -> abstrakt, z.B. das menschliche Leben
Tatobjekt: körperlicher Gegenstand des strafbewehrten Verhaltens, der zumeist das Rechtsgut repräsentiert -> konkret, z.B. ein lebender Mensch
Wie definieren sich Grunddelikt, qualifiziertes und privilegiertes Delikt
Grunddelikt: allgemein, z.B. vorsätzliche Tötung
qualifiziertes Delikt: schweres Unrecht/Schuld, z.B. Mord
privilegiertes Delikt: geringeres Unrecht/Schuld, z.B. Totschlag
Definition: Zustands- und Dauerdelikt
Zustandsdelikt: Das strafbare Verhalten ist mit der Herbeiführung des rechtsgutbeeinträchtigenden Zustands abgeschlossen -> z.B. vorsätzliche Tötung
Dauerdelikte: Delikte, die nicht nur durch Herbeiführung, sondern auch durch seine Aufrechterhaltung begangen werden. (erst mit Wegfall beendet) -> z.B. Freiheitsberaubung
Definition: Verletzungs- und Gefährdungsdelikte
Verletzungsdelikt: tatsächliche Verletzung des Rechtsguts ->z.B. vorsätzliche Tötung
konkretes/abstraktes Gefährdungsdelikt: tatsächliche/theoretische Gefährdung des geschützten Rechtsgutes -> z.B. Gefährdung des Lebens/sexuelle Handlungen mit Kindern
Definition: Allgemein- und Sonderdelikte
Allgemeindelikte: TB kann durch jeden verwirklicht werden
Sonderdelikte:
- echte: Täter kann nur sein wer bestimmte Eigenschaften erfüllt
- unechte: besondere Eigenschaften wirkt strafschärfend
Definition: Antrags- und Offizialdelikte
Antragsdelikt: verlangt Strafantrag
Offizialdelikte: Verfolgung von Amtes wegen