4: Strafbarkeitsvoraussetzungen und Deliktskategorien Flashcards

1
Q

Welches ist die leitende Fragestellung bei der Prüfung der Strafbarkeit einer Person?

A

WER hat sich WODURCH WONACH strafbar gemacht?

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2
Q

Definition: Straftataufbau

A

I. Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- subjektiver Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. ggfs. sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen

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3
Q

Was begründet/definiert das Unrecht

A

Tatbestand und Rechtswidrigkeit (ausreichend für Massnahmen)

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4
Q

Definition: Sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen

A

Sammelsurium jenseits von Unrecht und Schuld
z.B. - Objektive Bedingung der Strafbarkeit
- Strafbefreiungsgründe wie Rücktritt/tätige Reue
- Prozessvoraussetzungen wie Strafantragstellung

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5
Q

Wie definieren sich Verbrechen, Vergehen und Übertretung?

A

Nach ihrer Strafandrohung
Verbrechen: >3 Jahre FS
Vergehen: GS oder bis und mit 3 Jahre FS
Übertretung: Busse

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6
Q

Welche Strafandrohung ist massgeblich für die Deliktsnatur?

A
  • Ausdrücklich genannte Umstände -> veränderte Strafandrohung massgeblich
  • besonders “leichte”/”schwere” Fälle -> verändert Deliktsnatur grds. nicht
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7
Q

Definition: Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte

A

Erfolgsdelikte: Täter muss durch sein Verhalten eine von der Handlung zeitlich und räumlich abgrenzbare Wirkung in der Aussenwelt herbeiführen
Tätigkeitsdelikte: Die Vornahme einer bestimmten Handlung reicht aus, um das Delikt zu vollenden

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8
Q

Unterscheidung Rechtsgut und Tatobjekt

A

Rechtsgut: Interesse das vom TB “geschützt” ist -> abstrakt, z.B. das menschliche Leben
Tatobjekt: körperlicher Gegenstand des strafbewehrten Verhaltens, der zumeist das Rechtsgut repräsentiert -> konkret, z.B. ein lebender Mensch

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9
Q

Wie definieren sich Grunddelikt, qualifiziertes und privilegiertes Delikt

A

Grunddelikt: allgemein, z.B. vorsätzliche Tötung
qualifiziertes Delikt: schweres Unrecht/Schuld, z.B. Mord
privilegiertes Delikt: geringeres Unrecht/Schuld, z.B. Totschlag

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10
Q

Definition: Zustands- und Dauerdelikt

A

Zustandsdelikt: Das strafbare Verhalten ist mit der Herbeiführung des rechtsgutbeeinträchtigenden Zustands abgeschlossen -> z.B. vorsätzliche Tötung
Dauerdelikte: Delikte, die nicht nur durch Herbeiführung, sondern auch durch seine Aufrechterhaltung begangen werden. (erst mit Wegfall beendet) -> z.B. Freiheitsberaubung

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11
Q

Definition: Verletzungs- und Gefährdungsdelikte

A

Verletzungsdelikt: tatsächliche Verletzung des Rechtsguts ->z.B. vorsätzliche Tötung
konkretes/abstraktes Gefährdungsdelikt: tatsächliche/theoretische Gefährdung des geschützten Rechtsgutes -> z.B. Gefährdung des Lebens/sexuelle Handlungen mit Kindern

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12
Q

Definition: Allgemein- und Sonderdelikte

A

Allgemeindelikte: TB kann durch jeden verwirklicht werden
Sonderdelikte:
- echte: Täter kann nur sein wer bestimmte Eigenschaften erfüllt
- unechte: besondere Eigenschaften wirkt strafschärfend

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13
Q

Definition: Antrags- und Offizialdelikte

A

Antragsdelikt: verlangt Strafantrag
Offizialdelikte: Verfolgung von Amtes wegen

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