5: Besitzschutz Flashcards
Welche Arten von Besitz gibt es?
- Interdiktenbesitz ->unter gewissen Voraussetzungen Schutz durch Interdikte
- Ersitzungsbesitz
- Innehabung/Detention ->blosser Fakt ohne rechtliche Folgen
Definition: Ersitzungsbesitz
Ist dann erforderlich wenn es Fehler gibt, d.h. wenn wir das erforderliche Ritual nicht durchgeführt haben oder etwas gutläubig von einem Nichteigentümer erwerben
->Zivilrechtlich nicht sofort erworben, erst der ununterbrochene Besitz über ein oder zwei Jahre macht uns zu Eigentümern
Was ist der Grund und die Funktion von Interdikten?
Schutz vor Eigenmacht durch Eigentümer. Der Ursprung “öffentlicher Acker” -> Besetzer/Siedler sollen geschützt werden, obwohl sie keine Eigentümer sind
Definition: Interdikt
- noch kein Gerichtsverfahren, ein prätorisches Gebot ->bei Nichteinhaltung -> Interdiktenklage
- Prohibitorisch ->Verbot der Sachlageänderung
- Restiutorisch -> Auf Wiederherstellung gerichtet
Wer ist zur Interdiktenanforderung legitimiert?
- > Eigenbesitzer
- Eigentümer
- Gutgläubiger Besitzer
- Bösgläubiger Besitzer
->nicht Fremdbesitzer/Detentoren - Entleiher, Verwahrer, Mieter, Pächter etc.
Aus welchen Elementen setzt sich der Besitz zusammen?
1) Besitzwille (animus) ->fehlt bei Detentor
2) Sachherrschaft (corpus) ->bei mittelbarem Besitzer vorhanden, denn der Fremdbesitzer hat die Sache für sie inne
Welche Fremdbesitzer sind durch Interdikten geschützt?
- Besetzer des öff. Ackers
- Bittleiher (auch der Patron hat Interdikt ->2 Besitzer)
- Pfandgläubiger (muss vor Schuldner geschützt werden)
Definition: Bittleihe
Grosszügige Patronen gaben den Klienten Land aber nicht durch Vertrag, sondern durch Bittleihe ->Frei widerrufbar
Patron hat Interdikt gegen Klient, der Klient gegen alle
Welche Interdikte gibt es?
- “uti possidetis” (wie ihr besitzt)
- “utrubi” (bei welchem von euch”
->prohibitorisch - “unde vi” (wovon mit Gewalt)
- “unde vi armata” (wovon mit bewaffneter Gewalt)
->resitutorisch
Definition: Interdikt uti possidetis
- Gewaltverbot gegen beide
- bezogen auf Liegenschaften
- Regel 1: Wie ihr jetzt besitzt, so sollt ihr auch weiterhin besitzen ->fehlerfreier Besitz geschützt
- 2: Es sei denn, der Besetzer hat den Besitz gewaltsam, heimlich oder durch Bittleihe erlangt ->fehlerhaft (personenbezogen) ->nicht geschützt
- 3: Aber auch wenn der Besitz fehlerhaft erlangt wurde ->Schutz gegenüber Dritten (fehlerhaft=personenbezogen)
- 4: Durch Interdikt wird die Eigenmacht gegen den fehlerhaften Besitzer legitimiert
Definition: Interdikt utrubi
- doppelt prohibitorisch
- bezogen auf bewegliche Sachen
- der der die Sache für den grösseren Teil des Jahres fehlerfrei besessen hat wird geschützt
- Aber bei z.B. Verkauf geht die Zeit des ehemaligen Eigentums auf uns über ->accessio possessionis
Definition: Interdikt unde vi
- restitutorisches Interdikt
- bezieht sich auf die Vertreibung durch Gewalt von unbeweglichen Sachen
- Rückerstattungsbefehl, es sei denn der Vertriebene hat den Besitz fehlerhaft von seinem Gegner erhalten
- Muss innerhalb eines Jahres erfolgen
Definition: Interdikt unde vi armata
- restitutorisches Interdikt
- bezieht sich auf eine Vertreibung durch bewaffnete Bande von einer Liegenschaft
- Bedingungsloser Rückerstattungsbefehl
- Ohne Frist