3) Beweislehre Flashcards

1
Q

Was ist ein Beweis?

A

…Tatsachen oder Erfahrungssätze oder Aussagen darüber, dass eine Behauptung wahr oder unwahr ist, dass ein bestimmtes Geschehen ohne vernünftige Zweifel sich so und nicht anders zugetragen hat. Beweise müssen mit lückenlosen, nachvollziehbaren, logischen Argumenten in der Hauptverhandlung zur persönlichen Überzeugung des Richters führen.

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2
Q

Was sind Tatsachen und wie sind sie unterscheidbar?

A

…dem Beweis zugängliche konkrete Umstände der Gegenwart oder Vergangenheit, die Ereignisse, Vorgänge, Gegebenheiten, Eigenschaften und Zusammenhänge eines Geschehens betreffen.

…unterscheidbar in:

  • gesicherte Fakten
  • Daten (auch andere Datengruppen mit Wahrscheinlichkeitscharakter) wie Spuren, Wissen und Beweisen
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3
Q

Was ist Beweisführung?

A

…Maßnahme im Strafprozess (sowohl vom Anklagevertreter als auch vom Verteidiger) mit dem Ziel, das Gericht mit den strafprozessualen Beweismitteln vom Vorliegen aller für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen zu überzeugen. Sie erstreckt sich auf die Darstellung des objektiven und subjektiven Tatbestandes sowie das Fehlern von Rechtfertigungsgründen und Schuldausschließungen und muss alle den Angeklagten be- und entlastenden Umstände erfassen.

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4
Q

Welche Etappen des Strafverfahrens sind Ihnen bekannt und was sind deren wesentliche Inhalte?

A
  • Ermittlungs-/ Vorverfahren
    Suche, Sammlung, Erhebung, Verknüpfung und erste Einschätzung von Beweismitteln (quantitativ/qualitativ ausreichend für Anklage?!?); Verdächtige = Beschuldigte; Beteiligung: Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen / Kriminalpolizei
  • Zwischenverfahren
    Sammlung, Verknüpfung und Vorlage von Beweisen; erste Beweiswürdigung und Prüfung des „genügenden Anlasses“, d.h. wird eine Anklageschrift Eingereicht oder nicht; Verdächtige = Angeschuldigte; Beteiligung: Staatsanwaltschaft
  • Hauptverfahren
    Beweissammlung, -verknüpfung, -vorlage, -erhebung, -würdigung und letztendlich der Beweis (Urteil); Anklage, Durchführung des Verfahrens; Entscheidung; Verdächtige = Angeklagter; Beteiligung: Gericht
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5
Q

Welche Verdachtsarten kennen Sie und wodurch unterscheiden sie sich?

A
  • Anfangsverdacht
    • Qualitativ geringste Verdachtsform
    • Beschreibt zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat (Erfahrungen,
    Anzeige, …)
    • 2 Arten: Tatbezogener Anfangsverdacht oder täterbezogene Anfangsverdacht
  • Hinreichender Verdacht
    • Qualitativ hochwertiger als Anfangsverdacht
    • Durch Staatsanwaltschaft bei Entscheidung zur Anklageerhebung, wenn Verurteilung
    wahrscheinlich, begründet → für polizeiliche Ermittlungen irrelevant
  • Dringender Tatverdacht
    • Qualitativ am hochwertigsten
    • Begründung von Verhaftung oder vorläufiger Festnahme
    • Verdächtigte Person kommt mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% als Täter in
    Frage
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6
Q

Welche grundlegenden Verdachtsschöpfungsstrategien sind Ihnen bekannt? Erläutern Sie diese und benennen Sie Beispielsachverhalte, in denen sie zur Anwendung kommen!

A
  • Deliktorientierte Ansatz
    • Kriminalistischer Schwerpunkt: Aufklärung der Straftat
    • Delikt = Ausgangspunkt → Einleitung von bestimmten Ermittlungshandlungen → meist
    offene Ermittlungen
    • Anwendung v.a. bei klassischen Kriminalitätsphänomenen wie Tötungs-, Sexual-,
    Branddelikten, Raub, Einbruchsdiebstahl…
  • Täterorientierte Ansatz
    • Kriminalistischer Schwerpunkt: Aufdeckung, erst danach Aufklärung
    • Anwendung v.a. bei Straftaten, bei denen i.d.R keine Anzeige vorliegt bzw.
    Rauschgiftkriminalität, Organisierte Kriminalität, Umweltkriminalität → Kontrolldelikte
    • Diese Straftaten treten meist in bestimmten Milieus auf, über von dort bereits bekannte
    Personen (täterorientiert) versucht man Hinweise auf Straftaten und Täter zu erlangen → i.d.R zunächst verdeckte Ermittlungen
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7
Q

Benennen und erläutern Sie Beweisverbote!

A
  • Beweisverwertungsverbote (ableitbar aus Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs.1;
    allgemeine Personlichkeitsrecht, Schutz der Intimsphäre, Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
    • Absolute (Beweise, die unter Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbots gewonnen wurden und definitiv nicht verwendbar sind)
    • Relative (Verwendbarkeit muss im Einzelfall geklärt werden)
  • Beweiserhebungsverbote
    • Beweisthemaverbot (soll verhindern bestimmte Tatsachen aufzuklären bspw. Auskünfte von Ärzten über Patienten)
    • Beweismittelverbot (Verwehrung von Verwendung bestimmter Beweismittel bsps. Aussagen von Zeugen, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen)
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8
Q

Erläutern Sie den Prozess der Beweisführung! Gehen Sie dabei schwerpunktmäßig auf das Ermittlungsverfahren ein!

A

Etappen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren:

  • Sammlung und Suche von Beweismitteln
    • Aufnahme von objektiven/subjektiven Tatortbefunden
    • Ermittlung und Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten
    • Experimente/Rekonstruktionen
    • Sachverständigengutachten
    • Datenerhebung
    • Verdeckte Maßnahmen usw
  • Sicherung von Beweismitteln
    • Materielle Beweismittel (Sachbeweis) in Zustand bringen, dass im Verfahren jederzeit
    benutzbar (beschreiben, foto-/videografieren, Kriminaltechnisch sichern, ….)
    • Personalbeweise durch Protokolle von Vernehmungen etc sichern
  • Auswertung von Beweismitteln
    • Welcher Erkenntnisgewinn im Einzelnen?
    • Direkter/indirekter Beweis
    • Zur Identifizierung geeignet (Fingerabdruck) oder Hinweischarakter (Fußspur)
    • Wertigkeit / Wahrscheinlichkeitscharakter (DNA vs. Faser)
    • Sicherheit des Beweismittels
    • Einordnung mit anderen Beweisen
  • Überprüfung des Beweisergebnisses
    • Überprüfen und testen, ob/wie Beweisergebnis in Rahmen des vorliegenden
    Ermittlungsergebnisses passt → darf keine Widersprüche zu anderen Beweismitteln
    aufweisen
  • Abschließende Beurteilung der Beweislage
    • Gesamtbeurteilung aller Beweismittel
    • Vorläufige Täterbewertung
    Die Straftat gilt im Ermittlungsverfahren als aufgeklärt, wenn aufgrund der Beweiswertung durch die Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht begründet werden kann (Zwischenverfahren). Im Hauptverfahren werden die Beweismittel und Indizien in das Verfahren zur Gewinnung eines Beweisergebnisses eingebracht.
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9
Q

Welche Beweisarten kennen Sie?

A
  • Sach- und Personalbeweis
    • Sachbeweis / materieller Beweis
    • Personalbeweis
  • Direkter und indirekter Beweis
    • Direkter Beweis
    • Indirekter Beweis / Indizienbeweis
  • Besondere Beweise
    • Zeuge vom Hörensagen (Personal- und direkter Beweis)
    • Logische und empirische Beweismittel
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10
Q

Wie finden diese Beweisarten Eingang in das Ermittlungsverfahren und welche Rechtsgrundlagen bestehen dafür?

A
  • Sachbeweis: Interpretation nach Untersuchung oder Sachverständigengutachten oder Augenscheinbeweis
  • Personalbeweis: Vernehmung von Aussagepersonen über einen Sachverhalt
  • Direkter Beweis und Indirekter Beweis … siehe Sach- oder Personalbeweis
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11
Q

Kennzeichnen Sie die in der StPO zulässigen Beweismittel!

A
  • Sachverständige Aussagen (§§ 72 ff. StPO),
  • Augenscheinbeweis (§86 StPO),
  • Beschuldigtenaussage (Doppelfunktion),
  • Urkunden (§249 StPO),
  • Zeugenaussage (§§48 ff. StPO)
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12
Q

Was ist ein „Zeuge vom Hörensagen?“

A

Zeuge hat Ereignis nicht selbst wahrgenommen, sagt über Erzählungen einer Person aus, die es hat. z.B. Polizeibeamter der über eine Mitteilung einer Vertrauensperson aussagt

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13
Q

Was ist ein „sachverständiger Zeuge“?

A

…hat Fachwissen und hat das Ereignis selbst wahrgenommen → Abgrenzung zu Sachverständigen hinsichtlich Ersetzbarkeit

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