3 - Anlagevermögen Flashcards
Anlagevermögen
Definition
Dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt
Festwert nach §240 Abs. 3
Bei Sachanlagevermögen bspw. Rohstoffe kann Festwert angesetzt werden, wenn sich der Wert der Position kaum verändert und von nachrangiger Bedeutung ist
Gruppenbewertung §240 Abs. 4
gleichartige/gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände können zu Gruppe zusammengefasst werden und zum Durchschnittspreis bewertet werden
Gründe für zeitlich begrenzte Nutzungsdauer
- technische Entwertung Verschleiß - wirtschaftliche Entwertung Fortschritt, Veränderung - rechtliche Begrenzung Patente, Lizenzen
Abschreibung grundsätzlich
“pro rata temporis”
Vereinfachungsregel
Im ersten Jahr anteilig ab Anschaffungsmonat
Halbjahresweise
Abschreibungssumme
Kosten - Restwert
voraussichtliche Nutzungsdauer
orientierung an Afa-Tabellen
wirtschaftlicher Wert ist entscheidend nicht die technische Nutzungsdauer
bei Rohstoffvorkommen: Substanzverringerung
Abschreibungsmethoden
- Leistungsabhängig
- Zeitabhängig
- linear
- degressiv
- progressiv
Stetigkeitsgrundatz
Abschreibungsplan ist beizubehalten, außer:
- Änderung der Nutzungsdauer
- erlaubter Methodenwechsel
- nachträgliche AnKo/HeKo
- außerplanmäßiges
Kombination von planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung
- nach außerplanm. einfach weiter planm. abschreiben
- Restbuchwert auf Restnutzungsdauer
geringwertige Wirtschaftsgüter
AnKo / HeKo (ohne USt)
- kleiner als 1000€
können im 1. Jahr voll abgeschrieben werden
- kleiner 150€: Direktaufwand
- zwischen 150€ und 1000€ darf Sammelposten gebildet werden
Wertmaßstäbe
niedrigerer beizulegender Wert im Anlagevermögen
- i.d.R Wiederbeschaffungswert
- Einzelveräußerungspreis grundsätzlich keine Relevanz da Anlagevermögen!
- Ausnahme: Ertragswert z.B. bei Patenten
Anlagespiegel
im Anhang für Kapitalgesellschaften Pflicht
Entwicklung des Anlagevermögens mit Zu- und Abgängen sowie auch Abschreibungen
aktivierte Zinsen für FK?
Angabe der F&E-Kosten
Geschäfts- oder Firmenwert
Wertkomponenten
- Kundenstamm
- Mitarbeiter
- Vertriebsnetz
- Ruf
- Struktur
Geschäfts- oder Firmenwert
Definition
alle nicht bilanzierungsfähigen Werte eines Unternehmens
- entgeltlich erworben: derivativ
- selbstgeschaffen: originär
außerordentliche Abschreibung möglich aber nie Zuschreibung!
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände
Aktivierungswahlrecht da sehr aufwendig zu erfassen aber auch Verbote
Forschung
Definition
Suche nach neuen Erkenntnissen allgemeiner Art.
Keine Aussage über Verwertbarkeit
Kein unmittelbarer Bezug zu einem konkreten Produkt
Entwicklung
Anwendung von Forschungsergebnissen für die Entwicklung von Gütern oder Verfahren
Wenn suchen zu erproben/testen geworden ist