3 - Anlagevermögen Flashcards
Anlagevermögen
Definition
Dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt
Festwert nach §240 Abs. 3
Bei Sachanlagevermögen bspw. Rohstoffe kann Festwert angesetzt werden, wenn sich der Wert der Position kaum verändert und von nachrangiger Bedeutung ist
Gruppenbewertung §240 Abs. 4
gleichartige/gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände können zu Gruppe zusammengefasst werden und zum Durchschnittspreis bewertet werden
Gründe für zeitlich begrenzte Nutzungsdauer
- technische Entwertung Verschleiß - wirtschaftliche Entwertung Fortschritt, Veränderung - rechtliche Begrenzung Patente, Lizenzen
Abschreibung grundsätzlich
“pro rata temporis”
Vereinfachungsregel
Im ersten Jahr anteilig ab Anschaffungsmonat
Halbjahresweise
Abschreibungssumme
Kosten - Restwert
voraussichtliche Nutzungsdauer
orientierung an Afa-Tabellen
wirtschaftlicher Wert ist entscheidend nicht die technische Nutzungsdauer
bei Rohstoffvorkommen: Substanzverringerung
Abschreibungsmethoden
- Leistungsabhängig
- Zeitabhängig
- linear
- degressiv
- progressiv
Stetigkeitsgrundatz
Abschreibungsplan ist beizubehalten, außer:
- Änderung der Nutzungsdauer
- erlaubter Methodenwechsel
- nachträgliche AnKo/HeKo
- außerplanmäßiges
Kombination von planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung
- nach außerplanm. einfach weiter planm. abschreiben
- Restbuchwert auf Restnutzungsdauer
geringwertige Wirtschaftsgüter
AnKo / HeKo (ohne USt)
- kleiner als 1000€
können im 1. Jahr voll abgeschrieben werden
- kleiner 150€: Direktaufwand
- zwischen 150€ und 1000€ darf Sammelposten gebildet werden
Wertmaßstäbe
niedrigerer beizulegender Wert im Anlagevermögen
- i.d.R Wiederbeschaffungswert
- Einzelveräußerungspreis grundsätzlich keine Relevanz da Anlagevermögen!
- Ausnahme: Ertragswert z.B. bei Patenten
Anlagespiegel
im Anhang für Kapitalgesellschaften Pflicht
Entwicklung des Anlagevermögens mit Zu- und Abgängen sowie auch Abschreibungen
aktivierte Zinsen für FK?
Angabe der F&E-Kosten
Geschäfts- oder Firmenwert
Wertkomponenten
- Kundenstamm
- Mitarbeiter
- Vertriebsnetz
- Ruf
- Struktur
Geschäfts- oder Firmenwert
Definition
alle nicht bilanzierungsfähigen Werte eines Unternehmens
- entgeltlich erworben: derivativ
- selbstgeschaffen: originär
außerordentliche Abschreibung möglich aber nie Zuschreibung!