2.1 KRL in der EU Flashcards
1
Q
Harmonisierung der Rechnungslegung
A
verschiedene Richtlinien wurden erlassen:
- Bilanzrichtlinie (4.Europäische Gemeinschaft Richtlinie 1978)
- Konzernrichtlinie (7. EG-Richtlinie 1983)
- Abschlussprüferrichtlinie (8. EG-Richtlinie 1984)
- ergänzt durch branchenspezifische Richtlinien für Banken und Versicherungen (1986 und 1991)
> lediglich Minimalanforderungen und zahlreiche Mitgliedstaatenwahlrechte - Harmonisierung dadurch nur bedingt erreicht
2
Q
Vereinheitlichung durch IFRS Verordnung
A
- IFRS für von kapitalmarktorientierten Unternehmen zu erstellende Konzernabschlüsse mit der Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards für ab 01.01.2005 beginnende Geschäftsjahre verbindlich eingeführt
- EU-Wahlrechte und IFRS auch für Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter U. und nicht kapitalmarktorientierter U. v. deutschen GG als Ergänzung zum handelsrechtl. Abschluss zugelassen
- IFRS Abschluss darf anstelle des HGB Abschlusses veröffentlicht werden
- für ausschüttungsfähigen Gewinn/Besteuerungsgrundlage bleibt HBG Abschluss bzw. steuerrechtl. Abschluss
3
Q
IFRS
A
International Financial Reporting Standards
4
Q
Anpassung der Bilanzierungsrichtlinien wegen IFRS Verordnung
A
- Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit der IFRS ist ihre Anerkennung (“endorsement’) durch die Europäische Union
- Trotz IFRS sind die Bilanzierungsrichtlinien weiterhin in Kraft und müssen beachtet werden
- EU-Modernisierungsrichtlinie seit 2003, die Erweiterung der Wahlrechte beinhaltet