2.1 KRL in der EU Flashcards

1
Q

Harmonisierung der Rechnungslegung

A

verschiedene Richtlinien wurden erlassen:

  • Bilanzrichtlinie (4.Europäische Gemeinschaft Richtlinie 1978)
  • Konzernrichtlinie (7. EG-Richtlinie 1983)
  • Abschlussprüferrichtlinie (8. EG-Richtlinie 1984)
  • ergänzt durch branchenspezifische Richtlinien für Banken und Versicherungen (1986 und 1991)

> lediglich Minimalanforderungen und zahlreiche Mitgliedstaatenwahlrechte - Harmonisierung dadurch nur bedingt erreicht

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Q

Vereinheitlichung durch IFRS Verordnung

A
  • IFRS für von kapitalmarktorientierten Unternehmen zu erstellende Konzernabschlüsse mit der Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards für ab 01.01.2005 beginnende Geschäftsjahre verbindlich eingeführt
  • EU-Wahlrechte und IFRS auch für Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter U. und nicht kapitalmarktorientierter U. v. deutschen GG als Ergänzung zum handelsrechtl. Abschluss zugelassen
  • IFRS Abschluss darf anstelle des HGB Abschlusses veröffentlicht werden
  • für ausschüttungsfähigen Gewinn/Besteuerungsgrundlage bleibt HBG Abschluss bzw. steuerrechtl. Abschluss
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3
Q

IFRS

A

International Financial Reporting Standards

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4
Q

Anpassung der Bilanzierungsrichtlinien wegen IFRS Verordnung

A
  • Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit der IFRS ist ihre Anerkennung (“endorsement’) durch die Europäische Union
  • Trotz IFRS sind die Bilanzierungsrichtlinien weiterhin in Kraft und müssen beachtet werden
  • EU-Modernisierungsrichtlinie seit 2003, die Erweiterung der Wahlrechte beinhaltet
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