2. Verkehrswertelemente Flashcards
- Definition Verkehrswert BauGB versus ImmoWertV 2021
BauGB:
in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht
ImmoWertV 2021:
Wertermittlungsstichtag (§ 2 Abs. 4)
- Definition Verkehrswert BauGB versus ImmoWertV 2021
BauGB:
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
ImmoWertV 2021:
Angebot und Nachfrage, allgemeine Wirtschaftssituation, Kapitalmarkt, wirtschaftliche und demographische Entwicklungen des Gebiets (§ 2 Abs. 2)
- Definition Verkehrswert BauGB versus ImmoWertV 2021
BauGB:
- nach den rechtlichen Gegebenheiten
ImmoWertV 2021:
- Entwicklungszustand des Grundstücks (§ 3),
- Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 5 Abs. 1),
- Rechte und Belastungen (Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte,Baulasten …,§ 2 Abs. 3 Nr. 12),
- beitragsrechtlicher Zustand (§ 2 Abs. 4 Nr. 4),
- Definition Verkehrswert BauGB versus ImmoWertV 2021
BauGB:
- nach tatsächlichen Eigenschaften
ImmoWertV 2021:
- Grundstücksgröße,
- Grundstücksgestalt,
- Bodenbeschaffenheit (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 ff.)
- Definition Verkehrswert BauGB versus ImmoWertV 2021
BauGB:
- nach sonstiger Beschaffenheit
ImmoWertV 2021:
- tatsächliche Nutzung und Nutzbarkeit (§2 Abs. 3 Nr. 3)
- Zustand der baulichen Anlage (Bauart, -alter, -weise, -gestaltung, -größe, -ausstattung, Restnutzungsdauer (§2 Abs. 3 Nr. 10 a bis f),
- Umwelteinflüsse (§ 5 Abs. 5)
- Definition Verkehrswert BauGB versus ImmoWertV 2021
BauGB:
- nach der Lage des Grundstücks
ImmoWertV 2021:
- Definition Verkehrswert BauGB versus ImmoWertV 2021
BauGB:
- ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
ImmoWertV 2021:
- ohne Rücksicht auf ungewöhnliche Verhältnisse (Liebhaberpreis, Notverkauf…),
- besondere Bindungen (verwandtschaftliche, wirtschaftliche oder sonstige Bindungen der Vertragspartner) (§ 9 Abs. 2)
- Clusterung der Definition/elemente des Verkehrswerts nach Merkmalen
(4 grobe Merkmale)
- Planungsrechtliche Merkmal
- Wirtschaftliche Merkmale
- Grundstücksspezifische Merkmale
- Lagemerkmale
- Clusterung der Definition/elemente des Verkehrswerts nach Merkmalen
- Planungsrechtliche Merkmale: Art und Maß der baulichen Nutzung Grundstücksgrößen, Bauweise (wie und wo bauen)
- Wirtschaftliche Merkmale: Konjunktur, Angebot und Nachfrage, Kapitalmarkt, Regionale Kaufkraft (globale und nationale Ebene, Rahmenbedingungen, Inflationsraten, Zinsniveaus)
- Grundstücksspezifische Merkmale: Grundstücksform, -tiefe, -einrahmung Rechte (physische Merkmale, Größe, Ausrichtung, Hanglage, Neigung, Zustand Untergrund)
- Lagemerkmale (wichtiges Merkmal!!!): Innere und äußere Verkehrslage, ÖPNV, Soziales Umfeld, Infrastruktur Immissionseinflüsse
10.1 Wertermittlungsstichtag
Der Verkehrswert bezieht sich immer auf einen exakten Zeitpunkt.
§ 2 Abs. 4 ImmoWertV:
(4) Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die
Wertermittlung bezieht und der für die Ermittlung der allgemeinen
Wertverhältnisse maßgeblich ist.
(BauGB: „Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht“)
10.2 Wertermittlungsstichtag
- Gewöhnlicher Geschäftsverkehr
Gewöhnlicher Geschäftsverkehr (bzw. allgemeine Wertverhältnisse)
d.h. normales Angebot und Nachfrage
-> impliziert Streuung der Kaufpreise in zeitlicher Hinsicht und in Abhängigkeit von Homogenität des Teilmarktes.
- Grundstückszustand
Zustand nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ImmoWertV:
Der Grundstückszustand ergibt sich aus …
- der Gesamtheit der rechtlichen Gegebenheiten,
- der tatsächlichen Eigenschaften,
- der sonstigen Beschaffenheit und
- der Lage des Grundstücks des Wertermittlungsobjeks (sog. Grundstücksmerkmale)