2. Grundlagen des Vertragsrechts Flashcards
Das Angebot
Käufer, Verkäufer, Kaufgegenstand und Preis
Die Annahme
Die Annahme muss vorbehaltlos erfolgen
Grundsatz: Keine Annahmepflicht!
Aufbau des Schema im Zivilrecht
I. Anspruch entstanden?
evtl. rechtshindernde Einwendungen, z.B. Geschäftsunfähigkeit (§§ 104 ff. BGB),
Formnichtigkeit (§ 125 S. 1 BGB), Verstoß gg. gesetzl. Verbot (§ 134 BGB), Sittenwidrigkeit
(§ 138 Abs. 1 BGB), Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB)
II. Anspruch untergegangen?
evtl. rechtsvernichtende Einwendungen, z.B. Erfüllung (§ 362 Abs.1 BGB), Rücktritt
(§ 346 BGB), Widerruf (§ 355 Abs. 1 BGB), Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 2, 3 BGB),
Auf-rechnung (§§ 387 ff. BGB)
II. Anspruch durchsetzbar?
rechtshemmende Einreden, z.B. Verjährung (§ 214), ZurückbehaltungsR (§ 273)
Der Inhalt schuldrechtlicher Verträge
- Privatautonomie
- Vertragsfreiheit
- Abschlussfreiheit
„ob“ & „mit wem“ - Gestaltungsfreiheit
jeder rechtl. zulässige Inhalt
Grenzen der Privatautonomie
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
Verstoß gegen die guten Sitten
Wirksamkeitsvoraussetzungen schuldrechtlicher Verträge
Die Geschäftsfähigkeit
Formerfordernisse
Willensvorbehalte
Die Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
Volle Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Formerfordernisse
Klarheit über den Vertragsinhalt
Beweisfunktion
Warnfunktion
Beratungsfunktion
Willensvorbehalte
Mentalreservation
Scheingeschäft
Scherzerklärung
Sinn und Zweck von AGB
Rationalisierung und Standardisierung
Ausfüllen von Gesetzeslücken
Abbedingung disponiblen Gesetzesrechts
Abwälzen von Risiken auf Vertragspartner
Schema: AGB-Kontrolle
I. Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB II. AGB-Qualität der Bestimmungen III. Einbeziehungskontrolle IV. Auslegung der AGB V. Inhaltskontrolle VI. Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit oder Nichteinbezug
Die Anfechtung von Rechtsgeschäften
Die Anfechtungserklärung ist eine formlos wirksame, empfangsbedürftige WE
Wort „anfechten“ o.ä. muss nicht direkt gebraucht werden
Die Anfechtung kann eine Schadensersatzpflicht nach § 122 Abs. 1 BGB auslösen
Gründe zur Anfechtung
Irrtum
Arglistige Täuschung
Schema: Anfechtung von Rechtsgeschäften
I. Voraussetzungen 1. Anfechtungsgrund 2. Anfechtungserklärung 3. Anfechtungsfrist 4. Kein Ausschluss der Anfechtung II. Rechtsfolgen 1. Angefochtenes Rechtsgeschäft wird ex-tunc nichtig 2. Evtl. Schadensersatz nach § 122 BGB
Arten von Verträgen
Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag, Werksvertrag