2. Auslandsbeziehungen bei unbeschränkter Steuerpflicht Flashcards
Wo sind ausländische Einkünfte definiert?
Ausländische Einkünfte sind in § 34d EStG definiert. der Katalog der ausländischen Einkünfte ist dabei abschließend.
Wann liegt die unbeschränkte Steuerpflicht vor und wo ist diese definiert?
Die unbeschränkte Steuerpflicht ist z.B. für natürliche Personen in § 1 I S.1 EStG definiert. Demzufolge sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz ODER ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig.
Was ist die Folge der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn eine in Deutschland ansässige Person auch ausländische Einkünfte erzielt?
Nach dem Welteinkommensprinzip unterliegen dieser ebenfalls der Besteuerung im Inland. Problem: Daneben erfolgt die Besteuerung im Ausland, sodass es zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Welche gängige Methodik gibt es, um entsprechende Doppelbesteuerungen zu mildern bzw. zu vermeiden?
Gängige Methode ist die Vereinbarung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA). In diesem können z.B. Freistellungs- und Anrechnungsmethoden festgelegt werden.
Welche Ermäßigungen sieht das EStG und KStG für die Doppelbesteuerung vor?
- Anrechnungsverfahren in NICHT-DBA Fällen: Anrechnung der ausländischen auf die deutsche Steuer (§ 34c I EStG, § 26 I KStG)
- Abzugsverfahren in NICHT-DBA Fällen: Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte (§ 34c II, III EStG, § 26 I S. 2 KStG)
- Pauschalierungsverfahren (§ 34c V EStG)
- Anrechnungs- und Freistellungsmethode in DBA Fällen (§ 34c VI EStG, § 26 I KStG)
Welche Sondervorschrift ist für die Doppelbesteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen vorgesehen?
Geregelt in § 32d III, IV EStG: Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf private Kapitalerträge, höchstens jedoch 25% auf den EINZELNEN Kapitalertrag