1. Allgemeines zum internationalen Steuerrecht Flashcards
Nennen Sie die Rechtsquellen des internationalen Steuerrechts.
- Völkerrecht, unterschieden nach bilateralen (z.B. DBA) und multilateralen (z.B. Wiener Übereinkommen) Verträgen.
- Supranationales Recht (Europarecht): z.B. DAC 6-RL zur Anzeigepflicht bei grenzüberschreitenden Gestaltungen.
- Nationales Recht: z.B: AStG, EStG, KStG etc.
Erläutern Sie, was unter dem Souveränitätsprinzip zu verstehen ist.
Unter dem Souveränitätsprinzip ist der Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates gemeint. Konkret bedeutet dies, dass jeder Staat in seinem Hoheitsgebiet unabhängig in der Festsetzung der Steueransprüche nach Person und Tatbestand sowie in der Ausübung seiner Steuergewalt ist.
Erläutern Sie, was unter dem Welteinkommensprinzip zu verstehen ist.
Das Welteinkommensprinzip besagt, dass die in einem Staat (z.B. aufgrund ihres Wohnsitzes) Steuerpflichtigen mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wo die Einkünfte erzielt worden sind.
Erläutere den Umfang der Besteuerung (z.B. § 1 EStG).
Die Besteuerung kann zum einen unbeschränkt erfolgen. Dann ist Anknüpfungspunkt die Person des Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen). Zum anderen kann die Besteuerung beschränkt erfolgen. Dann ist Anknüpfungspunkt das Steuergut, Stichwort Quellenstaatsprinzip. Die Prüfung der beschränkten Steuerpflicht erfolgt jedoch subsidiär zur unbeschränkten Steuerpflicht.
Welches sind die Tatbestandsmerkmale der Doppelbesteuerung?
- Gleichartigkeit der Steuern
- unterschiedliche Steuerhoheiten
- Identität des Steuersubjekts
- Identität des Steuerobjekts
- derselbe Besteuerungszeitraum