124 IFS - Eichert Flashcards

1
Q

interdisziplinär

A

umfassend,

mehrere Disziplinen betreffend

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2
Q

Exklusion

A

Ausschluss aus dem Bildungswesen

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3
Q

Segregation

A

Gruppierung und Zuweisung zu Schultypen

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4
Q

Integration

A

Integration von SchülerInnen mit Förderbedarf in bestehendes System

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5
Q

Inklusion

A

Gemeinsame Beschulung aller SchülerInnen von Anfang an

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6
Q

ICD

A

Die International Classification of Diseases (ICD) dient der Klassifizierung von Gesundheitsproblemen.

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7
Q

ICF

ausformuliert?

A

= International Classification of Functioning, Disability and Health
= Internationale Klassifizierung von Funktionsfähigkeit und Behinderung in Zusammenhang mit Gesundheitsproblemen

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8
Q

ICIDH

A

Die International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps“ (ICIDH) ist die Vorläuferin der ICF. (Internationale Klassifikation {f} der Schädigungen, Behinderungen, Beeinträchtigungen)

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9
Q

KMK

A

Kultusministerkonferenz der Bundesländer. Die KMK ist ein Koordinierungsgremium, das Empfehlungen (Bildung, Forschung & kulturelle Angelegenheiten) aussprechen kann. Aufgrund des föderalen Systems in Deutschland sind diese aber nicht in jedem Bundesland verbindlich.

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10
Q

Neoinstitutionalismus

A

Der Neoinstitutionalismus ist ein soziologischer Theorie- und Forschungsansatz, der sich mit dem Verhältnis von Organisationen bzw. Institutionen zu ihrer Umwelt beschäftigt. Er untersucht u.a. den Wandel von Organisationen vor dem Hintergrund von äußeren Anforderungen und inneren “Beharrungstendenzen”.

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11
Q

SGB

A

Im Sozialgesetzbuch sind die wichtigsten Sozialgesetze zusammengefasst. Es besteht derzeit aus 12 Büchern, in denen Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jugendhilfe, Rehabilitation, Pflege und Grundsicherung geregelt sind.

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12
Q

multidisziplinäres Team

A

Ein multidisziplinäres Team setzt sich aus mehreren Professionen oder Disziplinen zusammen, die “anlassbezogen” mit einem Klientenin arbeiten. Fachdienste in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung (ärztlicher Dienst, psychologischer Dienst usw.) arbeiten in diese Form zusammen. Der Austausch verläuft über einen Betreuerein. Ähnlich arbeiten Hausärzteinnen auch mit Fachärzteninnen zusammen.

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13
Q

interdisziplinäres Team

A

Ein interdisziplinäres Team besteht ebenfalls aus mehreren Professionen oder Disziplinen, die aber ständig zusammenarbeiten und eine gemeinsame Teamstruktur (regelmäßige Teamsitzungen etc.) haben. Diese Kooperationsform ist oft in der ambulanten beruflichen Rehabilitation zu finden. (siehe auch die angehängten Folien)

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14
Q

UN-BRK

A
  • Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Nach der Ratifizierung durch den Bundestag ist diese auch in Deutschland rechtsverbindlich.
  • Sie ist über das Grundgesetz und das Sozialgesetzbuch in nationales Recht überführt
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15
Q

ICF-10

= International Classification of Functioning, Disability and Health

A
  • > Klassifikation der WHO seit 2001
  • > Idee: Weiterentwicklung zur medizinisch-sozialen Sichtweise und Ablösung der ICD-10
  • > Realität: Ko-Existenz der beiden Modelle, bes. Medizin hält an ICD-10 fest (Diagnosestellung!)
  • Folgen v. Krankheit wird nicht klassifiziert
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16
Q

ICF-Komponenten

A
  • Funktionsfähigkeit und Behinderung (3 zentralen Kategorien):
    1. Körperfunktionen und -strukturen: Schädigung, Störung, Mangel bspw. amputierter Arm, Stimmstörung, geistige Behinderung
    2. Aktivitäten: was ist das Individuum in der Lage zu tun, sowohl Leistung als auch die
    Leistungsfähigkeit, bspw. Lesen und Schreiben, Spielen, Lernen, Arbeiten, etc.
    3. Teilhabe: inwiefern ermöglicht die Gesellschaft die Partizipation, stellt z.B. Hilfsmittel bereit
  • Kontextfaktoren
    ◦ Umweltfaktoren: materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt bspw. Familie, Bezugssystem, vorhandene Hilfsmittel -> äußere Einflüsse
    ◦ personenbezogene Faktoren: Merkmale eines Individuums, Persönlichkeit bspw. Motivation, Coping- Strategien, Vulnerabilität, Lebenshintergründe, Erfahrungsschatz -> innere Einflüsse
  • Gesundheitsproblem
    = Krankheiten, Gesundheitsstörungen, Verletzungen, Traumata, bspw. Grippe, chronische Erkrankung, Bruch
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17
Q

Anomalie

A
  • körperliche Fehlbildungen

- Abweichungen vom Normalen; Abnormität

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18
Q

Häresie

A
  • Ketzerei; verdammenswerte Meinung
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19
Q

Coping-Strategien

A
  • to cope with, „bewältigen, überwinden“
  • die Art des Umgangs mit einem als bedeutsam und schwierig empfundenen Lebensereignis oder einer Lebensphase.
  • zwei Arten:
    Problemorientiertes Coping beschreibt eine
    konkrete Handlung mit dem Ziel, Stressoren entgegenzuwirken oder diese zu eliminieren. Der Stressor ist somit das primäre Ziel dieser Copingstrategien (z. B.
    das Ansprechen von Problemen)

Beim emotionsorientierten
Coping steht hingegen das Regulieren der durch Stressoren ausgelösten Emotionslage im Fokus. Es wird versucht, das Stressempfinden zu reduzieren oder durch andere Emotionen zu ersetzen. (Bsp. positives Umdenken/ Neubewertung)

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20
Q

Historie - Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft

A
  • Bis etwa 400 Tötung von Kindern mit Behinderung
  • Bis etwa 1700 Krankheit – Schuld - Caritas
  • 1700 - 1800 Aufklärung und Erziehung des Willens
  • 1800 - 1850 No restraint, moralische Behandlung
  • 1850 - 1925 von der Exklusion zur Segregation
  • 1925 - 1945 von der Segregation zur Vernichtung
  • 1945 - 1970 zurück zur Segregation
  • 1970 - 2010 von der Segregation zur Integration
  • Ab 2010 von der Integration zur Inklusion
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21
Q

no restrain Bewegung

A

Bewegung gegen Zwangsmaßnahmen für moralische Behandlungsmethoden
(zuvor: Prinzip: Heilung d. Angst, Schreck, Schock)

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22
Q

Begriffe der Pädagogik

A
  • (ältester Begriff) Heilpädagogik (zu medizinisch) -> (n. WW2) in der BRD Sonderpädagogik (Abnormität im Vordergrund); in der DDR Rehabilitationspädagogik -> (1972) Behindertenpädagogik -> (1980) Integrationspädagogik (m. Integrationsklassen)
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23
Q

Paradigmenwechsel - Definition

A
  • neue theoretische Ansätze
  • neue Rahmenkonzepte
  • Veränderung der Betrachtungsweisen
  • Veränderung bestehender Denk- und Verhaltensmuster
  • Wechsel von einer wissenschaftlichen Grundauffassung zu einer anderen
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24
Q

Integration behinderter Kinder - unterschiedliche Verständnisweisen

A
  • als Ziel: gesellsch. Integration
  • organisatorische Maßnahme: gemeinsame Unterbringung aller Kinder in Schule und Freizeit
  • als Verinnerlichung von Werteorientierung -> Beitrag f. eine menschengerechte Gesellschaft
  • Theorie integrativer Prozesse => kein Zustand der erreicht werden kann
    => “dynamische Balance von Annäherung und Abgrenzung”
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25
Q

Subsidiarität

A

ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist.

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26
Q

erste Hilfsklassen und -schulen

A

1881 in Braunschweig (f. Lernbehinderte/ - beeinträchtigte; “schwachbegabte”)

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27
Q

zusätzlich versch. “Sonderschulen”

A

1880-1920 (Schwerhörigen, Seebehinderten-, Sprachheilschulen und Schulen für Verhaltensgestörte)

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28
Q

Schulpflicht für Menschen mit Behinderung

A

1920

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29
Q

1925 Weimarer Republik

A
  • Vorstellung der Rassenhygiene
  • Frage nach dem Nutzen von Menschen m. B. Forderung nach Gesetzen, die Eheverbote, Kastration/ Sterilisation ermöglichen
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30
Q

1933 (NS)

A
  • “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” (Lehrer aktiv beteiligt - Kriterien-Festlegung)
  • keine Schulpflicht f. Kinder m. geist. B. die nicht in der Lage waren die Kulturtechniken zu erlernen (=bildungsunfähig)
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31
Q

NS-Zeit -Funktionen der Sonderschulen

A
  • Entlastung der Volksschulen
  • Vorarbeit f. die Sterilisation und Euthanasie
  • ökonom. u. milit. Brauchbarmachung der noch “bildungsfähigen”
  • Sammelbecken für “erbkranke” Schüler
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32
Q

Nachkriegszeit (Schulbildung)

A
  • aus Hilfsschulen werden erste Sonderschulen
  • M. m. geist. B. immer noch “bildungsunfähig”
  • Lehrermangel
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33
Q

1960er und 70er (Schulbildung)

A
  • Ausbau der Sonderschullehrerausbildung (untersch. Kateg. sonderpäd. Förderbedarfe)
  • prägend für schulische Behinderungsbegriffe (lernbehindert, sprachbehindert, …)
  • 1963: erste Hilfsschulsonderklasse = keine “bildungsunfähigen” Kinder mehr
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34
Q
  1. Modellversuch schulischer Integration
A
  • 1975

- bis in die 90er spezielle Genehmigung erforderlich

35
Q

KMK- Empfehlung

A
  • 2010

- die Idee des Sonderschulwesens als einziger Weg wird dadurch abgelehnt -> Inklusion!

36
Q

Rechtsquellen - Bildung f. M. m. Beh.

A
  • 1994 Salamanca-Erklärung (= internationale Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Bildung f. alle -> miteinander lernen)
  • 2006 UN-BRK
  • 2009 Ratifizierung DE
  • 2011 NAP (=Nationaler Aktionsplan bez. d. BRK)
37
Q

UN-BRK - Relevante Art.

A
Art. 1: Zweck (Menschenrechte, Grundfreiheiten -> fördern, stützen, gewährleisten; u. Achtung der Würde)
Art. 3: Allg. Grundsätze
Art. 7: Kinder m. Behinderungen 
Art. 24: Bildung
Art. 26: Habilitation, Rehabilitation
38
Q

Verfassungsrechtlicher Rahmen - GG (Rechtliche Grundlagen Inklusion)

A

GG:

  • Art. 20 Sozialstaatsgebot (= demokr. u. soz. Bundesstaat, Staatsgewalt geht v. Volke aus)
  • Art. 28 Subsidiarität (= grundsätzlicher Regelungen über den Staatsaufbau der Länder der BRD)
  • > Leistungsgesetze Land -> SchulG BW

SGB:

  • SGB I (= Allg. Teil) § 1 Ziele u. Sicherstellung (Aufg. d. SBG: soz. Sicherheit u. Gerechtigkeit)
  • SGB II (= Rehabilitation und Teilhabe v. M. m. Beh.) § 117 Gesamtplanverfahren
  • Leistungsgesetze: SGB II - IX u. SGB XI - XII
39
Q

Leistungsgesetze des SGB

A
  • SGB II: Grundsicherung f. Arbeitssuchende (z.B.: Arbeitslosengeld 2)
  • SGB III: Arbeitsförderung (z.B. Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 = Versicherungsleistung)
  • SGB IV: Gemeins. Vorschriften f. Sozialversicherung
  • SGB V: Krankenversicherung
  • SGB VI: Rentenversicherung
  • SGB VII: Unfallversicherung
  • SGB VIII: Jugendhilfe
  • SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von M. m. B.
  • SGB XI: Pflege
  • SGB XII: Sozialhilfe
40
Q

GG in Verb. m. SGB I

A

SGB I § 2 Soziale Rechte (-> im Einzelnen §3-10)

41
Q

Länderrecht - Schulische Inklusion

A
  • UNESCO-Empfehlung: Inklusives BS
  • KMK-Empfehlung: Orient. an Kinderrechtskonvention u. BRK; Grundsatz d. Inkl.: Konzept menschl. Zusammenlebens; Inklusion Schule: gleichberechtigter Zugang+ Barrierefreiheit
42
Q

Länderrecht: Gesetz schulischer Inklusion

A
  • schulische Inkl. SchG BW

(SchG BW §15 (Sonderpädagogische Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebote in
allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
))

43
Q

SGB IX

A
  • Berufliche Rehabilitation u. Teilhabe von Menschen m. Beh.

* Die rechtliche Definition findet sich im SGB IX und geht auf die ICF zurück

44
Q

§ 1 AGG (=Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

A

(=Bundesgesetz)

Ziel: Benachteiligung der Identität verhindern / beseitigen

45
Q

§ 1 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz)

A

(=Bundesebene)
Gesetz zur Gleichstellung behinderter M.
Ziel: Benachteiligung v. M. m. Beh. verhindern / beseitigen + gleichberechtigte Teilhabe + selbstbest. Lebensführung gewährleisten

46
Q

Arbeitslosengeld 1 und 2

A

ALG 1: Versicherungsleistung

  • > SGB III: Arbeitsförderung
  • unabhängig von Ersparnissen
  • nur Anspruch, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
  • 60 Prozent des letzten Nettogehaltes
ALG 2 (= Hartz IV): staatliche Leistung
 -> SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Berücksichtigung der Ersparnisse
  • Meldung als arbeitslos
47
Q

Egalität

A

pol. / soz. Gleichheit, Gleichberechtigung

48
Q

Zielkonflikt

A

Konflikt, der entsteht, wenn zwei Ziele gesetzt werden, deren gleichzeitige, volle Erfüllung sich ausschließt

  • z.B.:
    Selektionsfunktion v. Schulen (Allokation)
    u. Bildungsansprüche (Bildung für alle)
49
Q

Umgangsweisen mit Heterogenität (n. Hinz)

A
  • Separierungsmodell
  • Anpassungsmodell
  • Ergänzungsmodell
50
Q

Ebenen des Umgangs mit Heterogenität in der Schule - Dimensionen (Ausmaß)

A
  • Persönlichkeit -> individuelle, lebensweltlich entstandene Kombination v. Zugehörigkeiten
  • Innere Dimension -> Merkmale verändern sich kaum oder nur schwer (z.B. soz. Herkunft, geistige Fähigk. Geschlecht, Erstsprache, Alter, …)
  • Äußere Dimensionen -> Merkmale verändern sich im Laufe der Zeit in der Interaktion mit der Umwelt (Habitus/ Auftreten, Weltanschauung, sozio-ökonom. Lebensbedingungen, …)
    => Bildung -> Befähigung zur Verantwortungsübernahme für Veränderungen in den äußeren Dimensionen
51
Q

5 notwendige Standards der Inklusion

A

Ethnokulturelle Gerechtigkeit
• Geschlechtergerechtigkeit
• Diversität in den sozialen Lebensformen
• Sozioökonomische Chancengleichheit
• Chancengerechtigkeit von Menschen mit Behinderung

52
Q

Grundprinzipien inklusiver Bildung

A

• Prozessorientierung (Fähigkeit, Bedürfnissen und Bedarfen aller
Beteiligten immer besser gerecht werden)
• Ressourcenorientierung (K. an ihrem aktuellen Wissens- /Fähigkeitsstand abholen und fördern)
• Partizipation (Möglichkeit, mitentscheiden und beitragen zu
können)
• Formen des Zuhörens und der Aufmerksamkeit in Gesprächen
• Transformative Perspektive (etwas Neues hervorbringen)

53
Q

Barrierefreiheit

A

Barrierefreie Schule:
• Zugänglichkeit des Gebäudes u. Informationen
Barrierefreie Lernumgebung gestalten:
• Räume, Material, Kommunikation
➢ Immer bezogen auf Förderschwerpunkte/Behinderungsarten

54
Q

Drei-Wege-Modell (inkl. Schulentw.)

A
  • Organisationsentw.
  • Unterrichtsentw.
  • Personalentw.
55
Q

Ökologisches Mehrebenenmodell - inkl. Schulentw. (Heimlich)

A

Schüler*innen im Mittelpunkt!

1) Kinder u. Jugendl. m. individuellen Bedürfn.
2) Inklusiver U.
3) Multiprofessionelles Team
4) Inklusives Schulkonzept u. Schulleben
5) Externe Unterstützungssysteme (Beratungsstellen, Schulbegleitungen, …)

= 5 Entwicklungsebenen

56
Q

Teamformen in der Schule

A
  • One teaches, one assists: Eine Lehrkraft macht Unterricht, eine weitere unterstützt
  • Station teaching: Betreuung von Lernstationen durch Lehrkräfte
  • Parallel teaching: Aufteilung der Lerngruppe
  • Alternative teaching: Eine Lehrkraft führt eine Verhaltensbeobachtung für diagnostische Zwecke durch
  • Wichtig: Teamarbeit ist von der Bereitschaft und Fähigkeiten der Beteiligten abhängig
  • Hilfreich: Vorheriges Kennenlernen (Teambuilding); Feste zeitliche Strukturierung; Supervision; Gemeinsame Zuständigkeit für alle (interdisziplinäres Team)
57
Q

Inklusive Didaktik: Theoretische Ansätze

A
  • Materialistischer Ansatz/Entwicklungslogik (Feuser)
  • Interaktionistisches Modell (Wocken; Reich)
  • Ökologisches Modell (Heimlich)
58
Q

Inklusive Didaktik: Entwicklungslogische Didaktik

A

Prinzipien:
• basal: richtet sich an alle Kinder unabhängig von ihrem Entwicklungsland und ihren Kompetenzen
• kindzentriert: Schülerin wird ernst genommen, jeder erhält die Lernangebote, die für seinen/ihren Entwicklungsstand angemessen sind
• kein Mensch wird von bedeutsamen Erfahrungen
ausgeschlossen (vgl. Textor, 150)
• keine äußere Differenzierung
• Arbeiten am gemeinsamen Gegenstand

  • Analogie des Baumes:
    Wurzeln = Erkenntnisstand/ Vorkenntnisse zum Gegenstand
    Stamm = äußere thematische Struktur des Gegenstandes - f. alle SuS gl.
    Äste = Vielfalt der Handlungsmöglichkeiten
59
Q

Grundlegende Prinzipien inklusiven Unterrichts

A
  • Handlungsorientierung
  • Alltagsnähe
  • Fächerverbindung
  • Zielorientierung
  • Differenzierung und Individualisierung
  • Lernen mit vielen Sinnen
  • Soziales Lernen
  • Selbstständigkeit
60
Q

Probleme der Lehrer*innenausbildung

A
  1. zufällige Auswahl der LK (keine spezielle Eignungsprüfung)
  2. Arbeitsteilige Ausbildung n. Fächern u. Schulformen (nicht entspr. d. Inklusionsvorstellungen)
  3. Ausbildung n. sonderpäd- Schwerpunkten
    => passt nicht auf eine inklusive Schule
61
Q

Erwartungen an LK im inkl. Kontext

A

• Humanistisches Ethos
• Bereitschaft, schwierige SchülerInnen in heterogeneren Klassen anzunehmen
• Abstand vom Leistungsgedanken
• Ressourcenorientierung: Wertschätzung dessen, was Kinder
und Jugendliche schon können
• Wahrnehmung des Mandats, für diejenigen einzutreten, die es selbst nicht können

62
Q

Supervision

A

Beratung
der Einzelperson/ Mitarbeitergruppe/ gesamte Team
durch Vorgesetzten/ Stabstelle/ ext. Supervisor

63
Q

Intervision

A

Austausch untereinander

64
Q

Klassifikation

A
  • bezeichnet die Einordnung von Phänomenen,
    die bestimmte gemeinsame Merkmale haben,
    in ein nach Klassen gegliedertes System.
  • Diagnostik: bestimmte Merkmale/ Personen in diagnostische Klassen bzw. in Kategorien eines Klassifikationssystems eingeordnet (WHO: ICD -> Gesundheitsprobleme, ICF -> Funktionsfähigkeit und Behinderung in
    Zusammenhang mit Gesundheitsproblemen)
65
Q

Phänomen

A
  • etwas, was sich beobachten, wahrnehmen lässt

- [bemerkenswerte] Erscheinung

66
Q

Diagnostik

A

Ziel: (Nicht-/) Zugehörigkeit Abklärung des Vorliegens definierender Merkmale
festzustellen.
- zur Feststellung einer Behinderung/ Förderbedarfs: medizinische, psychologische
oder sonderpädagogische Verfahren

Funktionsweisen:
1. Platzierungsdiagnostik (Ziel: institutionelle Zuweisung)

  1. Lernverlaufsdiagnostik (Unterrichtshandeln zur Ermöglichung adaptiven
    Unterrichtens)

➢ Diagnosen haben immer Auswirkungen auf den Zugang zu Leistungen
oder auf institutionelle Zugänge.

67
Q

kategorial (differenzierte soz.) Gruppen

A

(bezogen auf die Herkunft, Geschlecht, …) zugehörig aufgrund von -> sozialen Merkmalen (Bsp.: männlich, weiblich, divers, …)

68
Q

Lernvoraussetzungen

A

(z.B. Schulleistung, Motivation, Lernfähigkeit, …) -> individuelle Merkmale

69
Q

Heterogenitätsdiskurs

A

• Thematisierung des Zusammenhangs von Differenz und
Gleichheit als Spannungsverhältnis
• Unterscheidung von Heterogenität und Homogenität. Leistungsheterog. u. Leistungshomogenisierung = gewünscht (Unvereinbarkeit)
• Realistische Differenzierung:

70
Q

Inklusionsindex

A
  • Instrument zur inklusiven Schulentwicklung, auch geeignet für die Analyse inklusiver Entwicklungsprozesse
  • Dimensionen:
    • 1. Inklusive Kulturen schaffen
    • 2.Inklusive Strukturen etablieren
    • 3. Inklusive Praktiken entwickeln
71
Q

Förderschwerpunkte KMK 1994 (seit Ende der 1980iger Jahre):

A

1) Hören und Kommunikation
2) Sehen
3) Körperliche und motorische
Entwicklung
4) Sprache
5) Geistige Entwicklung
6) Emotionale und soziale Entwicklung
7) Lernen
8) Autismus
9) Kranke Kinder

72
Q

Berufliche Rehabilitation und Teilhabe SGB IX

- Grundprinzipien:

A
  • Förderung von Selbstbestimmung und Teilhabe (§ 1)
  • Vorrang der Prävention (§ 3)
  • Ganzheitlichkeit (§ 4)
  • Vorrang von Teilhabeleistungen vor Rente (§ 9)
  • Wunsch- und Wahlrecht (§ 8)
  • Kooperation der Leistungsträger (§§ 14-25)
73
Q

Allgemeine Pädagogik

A

Vielfalt und Heterogenität
sind normal, Inklusion geht in der allgemeinen
Pädagogik auf

74
Q

verschiedene Sichtweisen auf Behinderung

A

medizinisch, sozial,

systemtheoretisch, gesellschaftstheoretisch

75
Q

Definition Sonderpädagogischer Förderbedarf

A

wenn eine Beeinträchtigung
so gravierend ist, dass Kinder und Jugendliche ohne besondere Unterstützung im Regelunterricht nicht hinreichend gefördert werden können
➢ Es handelt sich um einen schulischen Begriff, der den Begriff Behinderung in der Schule abgelöst hat

76
Q

Begriff - Behindertenpädagogik (EW)

A

ökosystemischen Denkens: Beeinträchtigung führt in

Abhängigkeit zu den Umständen zu Gefühl von Behinderung

77
Q

je nach Bundesland Unterschiede bezüglich …

A

Die Feststellung der Förderbedarfe, ihre Verteilung, die Förderorte sowie die Abschlussquoten variieren je nach Bundesland

78
Q

Definitionen - Funktionen

A
  • Begriffsklärung
  • Feststellung der
    Voraussetzungen für bestimmte Leistungen
79
Q

Diagnostik - Funktionen

A

Zuweisung und andererseits der Ermittlung

von Verläufen

80
Q

Heterogenität - bezogen auf..

A
  • soziale u. individuelle Merkmale
81
Q

Egalitäre Differenz

A

eine Voraussetzung für die Pädagogik der Vielfalt

82
Q

Heterogenität zentraler Begriff zur

A

Beschreibung schulischer Realität.

Sie ist relativ, sozial eingebunden, sozial konstruiert und partial.

83
Q

Schule produziert selbst Differenzen

A

aufgrund ihrer Funktionen (Ständeprinzip, Leistungsprinzip, Schuldifferenzierung)