123, 257 - 259 Flashcards
Rechtswidrige Tat
§ 11 I Nr. 5 StGB
Begangen
ist die Vortat, wenn sie mindestens in mit Strafe bedrohter Form vorbereitet versucht wurde
Vorteil
Jede unmittelbar durch die Straftat erlangte Besserstellung des Vortäters
Hilfeleisten
Jede Handlung, die (objektiv) geeignet (und subjektiv darauf gerichtet) ist, die durch die Vortat erlangten Vorteile gegen Entziehung zugunsten des Verletzten zu sichern
Vereitelung
Jede Besserstellung des Täters der Vortat im Hinblick auf Strafverfolgung oder Strafvollstreckung
Zum Teil vereitelt
ist die Strafe dann, wenn eine Bestrafung des Vortäters entgegen dem wahren Sachverhalt nur wegen eines Vergehens statt eines Verbrechens bewirkt oder wenn nur ein Teil des Gewinns aus der Tat für verfallen erklärt wird
Vollstreckung
Durchsetzung rechtskräftiger Entscheidungen und sonstige formale Zwangsbeitreibung
Vermögen
Alle Geldwerten Positionen, denen wirtschaftlicher Wert zukommt und die nicht ausdrücklich rechtlich missbilligt werden
Erlangt
Ist eine Sache, wenn der Vortätet die körperlichen Verfügungsgewalt über die Sache begründet
Ankaufen
Abschluss des dinglichen Geschäfts beim Kauf
Sichverschaffen
Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken im Einvernehmen mit dem Vortäter
Einem Dritten verschaffen
Weiterleiten der Verfügungsgewalt in Einvernehmen mit dem Vortäter auf den Dritten
Absetzen
Weiterverschieben der Sache im Interesse des Vortäters durch selbständiges Handeln
Absatzhilfe
Unselbständiges Unterstützen beim Absatz im Interesse des Vortäters
Wohnung
Räumlichkeit, die bestimmungsgemäß - auch nur vorübergehend - zur Unterkunft von Menschen dient