11. Besondere Versorgungsformen Flashcards
1
Q
Was trifft nicht auf die hausarztzentrierte Versorgung zu?
- Vergütung erfolgt kollektivvertraglich im Rahmen der Gesamtvergütung für Vertragsärzte.
- Teilnahme ist für die Ärzte freiwillig.
- Vergütung erfolgt selektivvertraglich außerhalb der Gesamtvergütung für Vertragsärzte.
- Ärzte müssen an strukturierten Qualitätszirkeln und speziellen Fortbildungen teilnehmen.
- Behandlung muss sich an evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien orientieren
A
Vergütung erfolgt kollektivvertraglich im Rahmen der Gesamtvergütung für Vertragsärzte
2
Q
Welches Kriterium zählt nicht zu den Förderkriterien des Innovationsfonds?
- interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle.
- Behebung von Versorgungsdefiziten.
- Verbesserung der Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz.
- Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb von und zwischen den Versorgungsbereichen und -einrichtungen sowie Berufsgruppen.
- Reduktion der Behandlungskosten
A
Reduktion der Behandlungskosten
3
Q
Welche besondere Versorgungsform muss von der GKV angeboten werden?
- Disease-Management-Programme.
- Modellvorhaben.
- Besondere Versorgung.
- Hausarztzentrierte Versorgung.
- Besondere ambulante ärztliche Versorgung
A
Hausarztzentrierte Versorgung
4
Q
Was trifft nicht auf das Disease-Management-Programme zu?
- GKV muss diese Versorgungsform anbieten.
- strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen.
- Krankenkassen erhalten für jeden DMP-Versicherten zusätzliche Mittel aus dem Risikostrukturausgleich.
- Diagnostik und Therapie erfolgt auf Basis von Kriterien der evidenzbasierten Medizin.
- Ziel: Behandlungsablauf und Qualität der Versorgung für die Patienten verbessern
A
GKV muss diese Versorgungsform anbieten
5
Q
Welche drei Instrumente von Versorgungsmanagement gibt es?
A
- Gatekeeping
- Selektives Kontrahieren
- Case Management