1. Grundbegriffe Flashcards
Rechtsfähigkeit
ist die Fähigkeit Träger von Rechten & Pflichten zu sein §1 BGB
Geschäftsfähigkeit
ist die Fähigkeit eigenverantwortlich Rechtsgeschäfte abschließen zu können §2 BGB
Deliktfähigkeit
ist die Fähigkeit für sein unerlaubtes Handeln rechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können
Was ist im Zivilrecht entscheident für den Ausgang eines Prozesses ?
Grundsatz: Der jenige, der etwas günstiges für sich behauptet, muss dies auch beweisen ! Dies ist regelmäßig der Kläger
Ausnahme: Im Arbeitsgerichtsprozess bei einer Kündigung muss der Beklagte(Arbeitgeber) den Kündigungsgrund beweisen.
Willenserklärung (Rechtsbindungswille)
- subjektiver Tatbestand (=innerer Wille)
Beachte: sogeannantes Erklärungsbewusstsein (= das Bewusst sein durch mein Handeln,kontun etwas rechtlich Erhebliches zu tun)
[Triererweinversteigerungsfall] - objektiver Tatbestand (=geäußerter Wille)
a. ausdrücklich (mündlich oder schriftlich)
b. schlüssiges Verhalten
Wann ist kein Rechtsbindungswille vorhanden ?
- Bei Einladungen auf gesellschaftlicher Ebene
- Bei bloßen Gefälligkeiten
- Bei invitatio ad offerendum (= Antrag an die Öffentlichkeit, ein Angebot abzugeben) [ Bsp. Versandhauskatalog, Speisekarte, Wahrenauslage im Supermarkt]
Schuldverhältnis
- gesetzliches Schuldverhältnis [z.B § 823 BGB Schadensersatz]
- vertragliches Schuldverhältnis [z.B. § 280 BGB Schadensersatz bei einer vertraglichen Grundlage]
Rechtsgeschäfte
- einseitig
a. Kündigung
b. Anfeschtung
Beachte: Eine einseitige Erklärung muss dem andren zugehen, d.h. sie ist empfangsbedürftig
Beachte: Zugang einer Kündigunbg/Anfechtung : Die Erklärung gelangt in den Machtbereich des Empfängers (i.d.R. der Briefkasten) und es besteht die zumutbare Möglichkeit der Kentnissnahme.
- mehrseitig
a. Verträge (KV, MV, etc.)
Abstracktionsprinzip
- Verpflichtungsgeschäft (schuldrechtlicher Teil)
Jemand behindertes kauft ein Päckchen Zigaretten (nichtig) - Verfügungsgeschäft (sachrechtlicher Teil)
folgt aus Verpflichtungsgeschäft [-> hier geht es um den Tausch der Jacke gegen Geld]