0_Prioritäten Flashcards
TBM rechtfertigende Notwehr?
StGB 16: Rechtfertigende Notwehr
- Notwehrlage
- Angriff (inkl. unmittelbar bevorstehend)
-> Dauerdelikte: Notwehrlage endet erst mit Aufhebung d. rechtswidrigen Zustands - Angriff ist selbst rechtswidrig
≠ Angriff durch Tier (ggf. Notstand); AUSSER Tier = Tatwerkzeug - gg individuelle RG des Opfers
- KEINE Provokation durch Opfer vorher
-> SONST ggf. KEIN Notwehrrecht
- Notwehrhandlung
- Kenntnis der Notwehrlage & Rettungswille
- Abwehr gg RG des Täters
- Verhältnismässigkeit der Abwehr
– Eignung
– Erforderlichkeit
– Zumutbarkeit: KEIN krasses Missverhältnis zwischen Angriff / Abwehr (es muss NICHT ausgewichen werden)
TBM entschuldbarer Notwehrexzess?
StGB 16: Entschuldbare Notwehr
- Überschreitung Notwehrrecht (quantitativ od. qualitativ)
- alternativ
- Abs.1: sthenischer Affekt (Wutz, Zorn) -> Strafmilderung
- Abs.2: asthenischer Affekt + kausal durch Angriff hervorgerufen -> Strafbefreiung
VSS rechtfertigender Notstand?
StGB 17: rechtfertigender Notstand
- Notstandslage
1.1. notstandsfähiges RG
= individuelles RG
1.2. Unmittelbare, konkrete Gefahr
= letzter Augenblick, um noch abzuwehren
- Notstandshandlung
2.1. Kenntnis Notstandslage
2.2. Rettungswille
2.3. Verhältnismässigkeit
- Eignung
- Strikte Erforderlichkeit
- Wahrung höherer Interessen
– Angriffsnotstand (Eingriff in RG Dritter, d.h. Unbeteiligter): DEUTLICHES Überwiegen
– Defensivnotstand (Gefahr aus Verantwortungsbereich der Person, in dessen RG eingegriffen wird; zB Hundehalter)
Worin unterscheidet sich der rechtfertigende vom entschuldbaren Notstand?
- StGB 17: Rechtfertigender Notstand
-> rechtfertigt NUR, FALLS höherwertige RG geschützt
Was ist der Massstab, um zu beurteilen, ob das RG zumutbar war, aufzugeben iSv StG 18?
StGB 18: Entschuldigender Notstand
Subjektiver Massstab !!
Was ist der abberatio ictus, was der error in obiecto vel in persona?
= Irrtümer über Kausalverlauf
-> NUR bei Erfolgsdelikten
- Abberatio ictus = abgeirrter Schuss
-> NUR Fahrlässigkeit strafbar (falls überhaupt) - Error in obiecto vel in persona = Verwechslung des Tatobjekts
-> gleiche Strafe, FALLS Tatobjekt gleichwertig
VSS Fahrlässigkeit (5 + 4)?
- Vorprüfung: Fahrlässigkeit strafbar
- Ungewolltes Bewirken Taterfolg
- Natürliche Kausalität
- Sorgfaltspflichtverletzung
- 4.1 Sorgfaltsnorm
– Vertrag
– Gesetz
– private Regelwerke
– Ingerenz - 4.2 Individuelle Voraussehbarkeit nach Adäquanztheorie
- 4.3 Indivudelle Vermeidbarkeit
-> individuelles Sonderwissen
-> ggf. Übernahmeverschulden - 4.4 hypothetische Kausalität
-> Wahrscheinlichkeitstheorie !!
- obj. Zurechnung
– KEIN erlaubtes Risiko
– Selbstverantwortun des Opfers
– Erfolg vom Schutzzweck der Norm erfasst
Qualifikation + RF?
- Wer annimmt, es gebe im Gesetz einen Rechtfertigungsgrund für das Handeln?
- Wer annimmt, er werde angegriffen?
- StGB 21: Wer nicht wissen kann, der Rechtfertigungsgrund sei im Gesetz, wird nicht bestraft
- StGB 13: Wer fälschlicherweise von einem Angriff ausgeht (Putativnotwehr) und diesen Irrtum nicht vermeiden konnte, wird für den SV bestraft, den er sich vorgestellt hat (Abs.1);
wer den Irrtum vermeiden konnte, wird wegen Fahrlässigkeit bestraft, sofern die Fahrlässigkeit unter Strafe steht (Abs.2)