StGB 56 ff.: Massnahmen Flashcards
1
Q
Was kann gegen eine Person unternommen werden, die an Verfolgungswahn leidet und jeder Person, von der sie sich verfolgt fühlt, den Tod androht?
A
- KEINE Verwahrung (StGB 64), denn keine Katalogtat
- bei akuter Gefahr, die Drohung würde umgesetzt: Untersuchungshaft, StPO 221 Ibis
- fürsorgerische Unterbringung iSv ZGB 426 ff.