StGB 56 ff.: Massnahmen Flashcards

1
Q

Was kann gegen eine Person unternommen werden, die an Verfolgungswahn leidet und jeder Person, von der sie sich verfolgt fühlt, den Tod androht?

A
  • KEINE Verwahrung (StGB 64), denn keine Katalogtat
  • bei akuter Gefahr, die Drohung würde umgesetzt: Untersuchungshaft, StPO 221 Ibis
  • fürsorgerische Unterbringung iSv ZGB 426 ff.
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