Zu Prüfungen anmelden Flashcards
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung:
● Die Ausbildung muss beendet sein
● Ausbildungsnachweis muss lückenlos geführt sein
● Anmeldung zur Prüfung muss erfolgt sein
● Die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse muss erfolgt sein
● Der Teilnehmer muss an der Zwischenprüfung (Teil 1 Abschlussprüfung) teilgenommen haben
Zulassung zur Prüfung bei zeitlich auseinander fallenden Teilen:
Zum 1. Teil ist zuzulassen:
● erforderliche Ausbildungszeit (in Ausbildungsordnung) zurückgelegt hat
● Ausbildungsnachweis muss geführt sein
● Die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse muss erfolgt sein
Zum 2. Teil ist zuzulassen:
● Die Ausbildung muss beendet sein (oder nicht später als 2 Monate nach Prüfung)
● 1. Teil der Prüfung teilgenommen