ZPO Flashcards
Streitwerte
- welche gibt es?
- wofür relevant?
- Zuständigkeitsstreitwert= regelt sachl. Zuständigkeit (AG oder LG, 3 ff. ZPO, 23, 71 GVG
- Gebührenstreitwert= legt fest, welche Gebühren für Gerichte und RAe anfallen, orientiert sich am Wert des Streitgegenstandes, RVG/GKG
- Rechtsmittelstreitwert= Wert, der für Zulässigkeit Rechtsmittel erreicht sein muss/nach 511 II nr. 2 ZPO kann Gericht Berufung auch unterhalb des Wertes zulassen
wann entspricht Gebührenstreitwert dem Zuständigkeitstreitwert?
bei einer auf Geld gerichteten Zahlungsklage
Richter am AG: Klage
-welche Möglichkeiten?
- früher erster Termin, 275, 272 II ZPO
einfach gelagerte Fälle, nur Rechtsfragen oder Aussicht auf Vergleich/EE/KlageRü/ bei komplizierten Fällen, um ausufernden Schriftsätzen vorzubeugen, frühz. nicht relevantes auszusortieren
-schriftliches Vorverfahren, 276 ZPO
Aussicht auf Anerkenntnis-/VU/ wenn zweckmäßig erschient, Parteien Gelgenheit zur Stellungnahme zu geben, um Streitpunkte darzulegen
Notfrist, Konsequenzen
Frist, die weder verlängert noch verkürzt werden kann, 224 ZPO; nur, wenn im Gesetz als solche bezeichnet, 276 I 1 ZPO; läuft auch dann weiter ab, wenn Gericht Ruhen des Verf. angeordnet hat, 251 I 2 ZPO; kann nur in denen durch Gesetz vorgesehenen Fällen gesetzt werden, nicht nach freiem Ermessen des Gerichts
bei Ablauf kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 233 ZPO in betracht, wenn Frist schuldlos versäumt
Voraussetzungen Zwangsvollstreckung
Titel, Klausel, ZU, Antrag VollstreckungsG, keine Vollstr-Hindernisse, bes. Voraussetzungen der ZV, die von der jeweiligen Art der ZV abhängen
Titel-Klausel-was muss ZU werden?
Titel, 750 I 1 ZPO, Ausnahme 750 II ZPO
Was ist eine VollstR-Klausel?
amtliche Beurkundung der Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels, wird auf Ausfertigung des Vollstreckungstitels gesetzt und hat den Wortlaut des 725 ZPO
Klauselarten
-welche wird wann erteilt?
-einfache, 725 ZPO
wenn Antrag VollstrG vorliegt,, vollstreckungsfähiger Titel vorhanden, Parteien des ZWVollstR-V mit denen des Titels übereinstimmen
-qualifizierte, 726 ZPO
zusätzl zu den Voraussetzungen der einfachen Klausel müssen Erteilungsvoraussetzungen der 726-729 ZPO vorliegen
Wer erteilt die einfache/qualifizierte Klausel?
einfache K : Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
qualifizierte K: Rechtspfleger, 20 I Nr. 12 RPflG
grds. zuständiges Organ in der ZwangsvollstR?
grds. ist Gerichtsvollzieher zustänndig,soweit die ZV nciht den Gerichten zugewiesen ist, 753 ZPO
welches Gericht = Vollstreckungsgericht?
AG in dem Bezirk, in dem die VollstR-Handlung stattfindet, 764 ZPO -> nach § 802 ZPO ausschließliche Zuständigkeit
Zuständigkeit für Forderungspfändung
Vollstreckungsgericht, 828, 764 ZPO
was ist zu tun, wenn sich Urkundsbeamter der GStelle weigert, eine Vollstreckungsklausel zu erteilen?
Einlegung der Vollstreckungserinnerung, 573 ZPO
vollstreckbare Ausfertigung
Ausfertigung des Urteils/ Vollstreckungstitels, auf dem sich eine Vollstreckungsklausel befindet, 724 ZPO
warum soll es grds. nur eine vollstrbare Ausfertigung geben?
Schutz des Schuldner vor mehrfacher Vollstreckung aus demselben Titel wegen desselben Anspruchs; Ausnahme bildet 733 ZPO, wonach eine weitere vollstrb Ausfertigung bei entsprechendem RSB des VollstrG erteilt werden kann- bspw. dann, wenn der G die bereits erteilte Ausfertigung verloren hat,/ sich nicht aufklären lässt, ob diese bereits erteilt wurde/erste Ausfertigung dem Schuldner ausgehändigt wurde, obwohl G noch nicht vollständig befriedigt war