Zentrale Begrifflichkeiten quer durch die Bank Flashcards
Rezeption
Übernahme der gelehrten Rechte in die Rechtspraxis
Dualistischer Ständestaat
Durch die Fürstengesetzen (1220 & 1231) wurde eine dualistische Struktur geschaffen: Dem Landesfürsten wurde seine Landesherrschaft reichsrechtlich anerkannt. Jedoch wurde auch bestimmt, dass sie nur gemeinsam mit den “Großen des Landes” ausgeübt werden soll. Der Landesfürst musste somit mehreren Rechtsträgern gegenüberstehen. Aus deren Zusammenkünften entstanden im 14./15. Jh. Versammlungen der Landesstände in Form der Landtage. Landesfürst und Landesstände hatten gemeinsam Teilhabe an der Landesherrschaft (=wird von der modernen Lehre als dualistischer Ständestaat bezeichnet)
Grundholden
Grunduntertänige Bauern
Dominikalland
Dazugehörige Liegenschaften des Fronhofes (Hof des Grundherren)
Rustikalland
Land von grunduntertänigen Bauern (Grundholden)
Patrimonialgerichtsbarkeit
Die Gerichtsbarkeit und Verwaltung untersteht hierbei dem Grundherrn bzw. von dem ernannten Richter zu
Kronvasallen
Empfänger königlicher Lehen
Aftervasallen
Kronvasallen verleihen königliches Lehen an andere Personen weiter (=Aftervasallen)
Wann wurde das Wormser Konkordat beschlossen und was bedeutete es?
Die Vererbbarkeit von Lehen führte letztlich zum Investiturstreit. Im Rahmen des ottonisch-salischen Reichskirchensystems, dessen Zweck vorrangig in der Schwächung der Stammesherzogtümer bestand, verliehen Kaiser Otto I. und seine Nachfolger zunehmend Ländereien an Geistliche da diese keine legitimen Erben haben konnten. Das Lehen fiel nach deren Tod wieder an den König zurück und konnte neu ausgegeben werden. Aus der politischen Frage, wer die Person des geistlichen Würdenträgers bestimmten konnte, entstand der Investiturstreit (11./12. Jh.). Während bis dahin der König über die Einsetzung von Bischöfen und Äbten bestimmten konnte, wurde dies nun zunehmend kritisiert und eine Trennung zwischen der geistlichen und weltlichen Sphäre gefordert. Der König musste nach zähem Ringen beigeben und schloss mit dem Papst 1122 das Wormser Konkordat. Durch das Wormser Konkordat wurden fortan Bischöfe und Äbte durch kanonische Wahl bestimmt, auf die der König keinen Einfluss mehr hatte. Er musste den Gewählten mit weltlichen Rechten (temporalia) belehnen. Geistliche Rechte (spiritualia) wurden durch die sakramentale Bischofsweihe übertragen. Vor allem der deutsche König erfuhr durch den Investiturstreit eine Schwächung seiner Position.
Investitur
Bedeutet ein geistliches Amt im kirchlichen Sinne oder die feierliche Übergabe von Land oder Herrschaft im weltlichen Sinne
Temporalia & Spiritualia
Weltliche und geistliche Rechte
Blutgerichtsbarkeit
Ausübung weltlicher Rechte
Vögte
weltliche Adelige, die von Geistlichen belehnt worden sind, weltliche Rechte auszuüben
Wann entstand das Heilige Römische Reich?
Entstand 962 durch Otto I. dem Großen durch den Zusammenschluss des ostfränkischen Reichs mit dem Königreich Italien.
Geblütsrecht
Familienmitglieder des Königs hatten im frühmittelalterlichen Königtum einen gewissen Anspruch, da ihnen die mystische Vorstellung eines sogenannten Königsheil zugesprochen worden sind. Daraus boten sich Ansätze für die Erblichkeit
Königsheil
Mystische Vorstellung, dass der König besonders charismatische Eigenschaften besitzt und dies in der königlichen Familie weitergegeben wird (Ausschlaggebend für die Entwicklung des Thronfolgerechts)
Was regelte die Goldene Bulle von 1356? Von wem initiiert?
Das Königswahlrecht sowie das Wahlverfahren. Karl IV.
Primogenitur
Erbfolge nach dem Recht der Erstgeburt
Wormser Konkordat
Im Ottonisch-Salischen Reichskirchensystem verlieh Otto I. und seine Nachfolger zunehmend Ländereien an Geistliche, da diese keine legitimen Erben haben konnten. Durch die Einsetzung von Bischöfen und Äbten durch den König entstand der Investiturstreit. Es wurde eine stärkere Trennung zwischen geistlicher und weltlicher Sphären gefordert. Der König musste beigeben und schloss 1122 mit dem Papst das Wormser Konkordat, wodurch von nun an durch kanonischen Wahlen für die Einsetzung stattfanden.
koordinierende & subordinierende Zweischwerterlehre
Anders als in Byzanz, etablierte sich im Westen der Papst als gleichrangiges geistiges Oberhaupt der abendländischen Christenheit. Dies wurde im Mittelalter durch zwei Schwerter symbolisiert, die der Kaiser und Papst unmittelbar von Gott bekommen haben (Koordinierende Zweischwerterlehre). Eine andere Darstellung zeigt, wie der Papst zwei Schwerter bekommt, sich das geistliche Gewalt symbolisierende Schwert behält und das weltliche Gewalt symbolisierende Schwert dem Kaiser weitergibt (Subordinierende Zweischwerterlehre)