WPR 2 Flashcards
Wirtschaftsprivatrecht II
Inhalte eines Angebots
Bestimmtheit, Zugang, Bindungswille
Natürlicher Konsens
beide Parteien wollen und meinen das gleichen (auch wenn sie einen falschen Begriff verwenden)
Normativer Konsens
Auslegung nach objektiven Erklärungswert: wie es ein redlicher Empfänger verstehen durfte
rechtmäßiger Besitz
wenn er auf einem gültigen Titel beruht
redlicher Besitz
wenn der Besitzer die Sache „aus wahrscheinlichen Gründen für die seinige halten darf”
unechter Besitz
Unechter Besitzer ist, wer gewaltsam in den Besitz eindringt, sich den Besitz durch List erschleicht, oder bei der Bittleihe die Rückgabe der Sache verweigert.
Besitzstörungsverfahren
der Kläger muss seinen bisherigen Besitz und die Verletzung durch den Beklagten zu beweisen. Titel und Redlichkeit des gestörten Besitzers werden dabei nicht geprüft
Unmittelbare Zuleitungen
zum Nachbarn verlegte Abflussrohre oder Stromkabel etc.
Mittelbare Einwirkungen (Immissionen)
Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusche, Erschütterungen etc.
Ansprüche des beeinträchtigten Nachbarn bei unmittelbaren Zuleitungen
Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, ev. Schadenersatzansprüche
Ansprüche des beeinträchtigten Nachbarn bei mittelbaren Einwirkungen
Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, ev. Schadenersatzansprüche
Ab wann hat man Ansprüche bei mittelbaren Einwirkungen?
wenn sie das nach den 1) örtlichen Verhältnissen 2) gewöhnliche Maß überschreiten, und sie die 3) ortsübliche Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen
Behördlich genehmigte Anlage
Mittelbare Einwirkungen, die sich im Rahmen der Genehmigung halten: Keine Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, aber ev. verschuldensunabhängige Schadenersatzansprüche (Eingriffshaftung)
Miteigentum
Mehrere Personen sind Eigentümer derselben ungeteilten Sache. Jeder Miteigentümer hat ideellen Anteil und verfügt frei darüber.
Gesamthandeigentum
Mehrere Eigentümer einer Sache können ihre Berechtigung nur gemeinsam ausüben. Es gibt keinen ideellen Anteil.
Wohnungseigentum
Miteigentümer einer Liegenschaft darf eine bestimmte Wohnung ausschließlich benutzen und allein darüber verfügen.
Derivativer Eigentumserwerb
- Eigentum oder Verfügungsbefugnis des Vormannes
- Vorliegen eines gültigen Erwerbstitels = Verpflichtungsgeschäft
- Vornahme der Übereignung =
Verfügungsgeschäft
(Besitzeinräumung, Eintragung ins Grundbuch)