Wohnraumfinanzierung Flashcards
Um Ihren Kunden ein qualitativ ansprechendes Finanzierungsanbot ausfertigen zu können, ist es notwendig,
verschiedene Informationen über den Kunden, bzw. über sein Investitionsvorhaben einzuholen.
Hierzu zählen folgende Punkte:
• Daten über die persönliche Situation,
• gesamte Investitionskosten (eventuelle Kostenaufstellung),
• vorhandene Eigenmittel,
• Vermögensaufstellung,
• notwendige Unterlagen (wie z.B. Kaufvertrag, Kaufvertragsanbot, Kostenvoranschläge, Ausweis
etc.).
Alle vorgenannten Punkte finden Sie übersichtlich aufgelistet in der auf den nächsten Seiten in der
abgebildeten „Selbstauskunft/Finanzierungsanalyse“. Die Selbstauskunft können Sie auch im arctis
aufrufen.
Welchen Unterschied gibt es bei der Bonitätsbeurteilung von einer Konsumgüterfinanzierung vs. einer Wohnbaufinanzierung?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich in der Bonitätsbeurteilung des Antragstellers keine Unterschiede
zu einer Konsumgüterfinanzierung ergeben. Hinzu kommt jedoch die Notwendigkeit, genaue
Daten über das zu finanzierende Objekt in Erfahrung zu bringen. Um den sogenannten Schätzwert
ermitteln zu können, wird in den meisten Fällen eine Liegenschaftsbewertung durchgeführt.
Wie kann einen Bonitätsprüfung des Kreditnehmers erfolgen?
Durch das Ausfüllen der Selbstauskunft und Haushaltsrechnung kann eine Bonitätsprüfung des Kreditnehmers
erfolgen, alle relevanten Daten werden in diesem Formular abgefragt.
Welche Unterlagen werden zur Bonitätsbeurteiling bei einer Wohnraumfinanzierung benötigt?
allgemein
• Ausweiskopie (Reisepass)
• Einkommensnachweis der letzten drei Monate bei unselbständiger Erwerbstätigkeit oder die
letzten drei ESt-Bescheide samt Einnahmen/Ausgabenrechnungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit
• Pensionskontoauszug oder Nachweis der Versicherungsmonate durch die Pensionsversicherungsanstalt
(wenn die gewünschte Kreditlaufzeit in die Pension geht)
- ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft und Haushaltsrechnung (siehe Anhang)
- der geplante Kaufpreis in EUR
- event. geplante Sanierungen, Einrichtungskosten in EUR
- die geplanten Eigenmittel in EUR, die verwendet werden
- Kaufvertragsentwurf oder -anbot
- Grundbuchsauszug oder -daten
- Expose der Immobilie vom Immobilienmakler
- Energieausweis (die ersten 4 Seiten)
- Fotos (innen und außen)
Welche Unterlagen werden zur Bonitätsbeurteiling bei einer Wohnraumfinanzierung benötigt?
zusätzlich bei Kauf eines Einfamilienhauses:
- Baubewilligung
* bewilligter Einreichplan
Welche Unterlagen werden zur Bonitätsbeurteiling bei einer Wohnraumfinanzierung benötigt?
zusätzlich bei Kauf einer Eigentumswohnung:
- Wohnungsplan
- Nutzwertgutachten
- Betriebskostenabrechnung oder -vorschau der Hausverwaltung
Welche Unterlagen werden zur Bonitätsbeurteiling bei einer Wohnraumfinanzierung benötigt?
zusätzlich bei Kauf eines Zinshauses:
- Mietzinsliste
- Mietverträge
- Wohnungspläne
- Nutzwertgutachten
- Betriebskostenabrechnung oder -vorschau der Hausverwaltung
Um die Bedürfnisse der Kreditgestaltung zu eruieren ist das … aus zu füllen:
Kreditberatungsprotokoll
Wo werden die Sicherheiten genau angeführt?
Im Zuge des Kreditgespräches werden zwischen der Volksbank und dem Kreditwerber die entsprechenden
Sicherheiten vereinbart, die im Kreditvertrag genau angeführt werden.
Welche Sicherheit wird normalerweise bei einer klassischen Wohnraumfinanzierung verwendet?
Bei der klassischen Wohnraumfinanzierung wird auf alle Fälle eine grundbücherliche Sicherstellung –
auch hypothekarische Sicherstellung genannt – herangezogen. Seitens der Volksbank werden im Normalfall
120 % der Finanzierungssumme im Grundbuch eingetragen (laut der Verbund-Arbeitsrichtlinie
vom 19.01.2021).
Bei der klassischen Wohnraumfinanzierung wird auf alle Fälle eine grundbücherliche Sicherstellung –
auch hypothekarische Sicherstellung genannt – herangezogen. Seitens der Volksbank werden im Normalfall
120 % der Finanzierungssumme im Grundbuch eingetragen (laut der Verbund-Arbeitsrichtlinie
vom 19.01.2021). Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
• Vorlage eines Kaufvertrages: Eindeutige Feststellung, welche Liegenschaft verkauft wird (meist sind
die Katastralgemeinde (KG), die Einlagezahl (EZ) und das Bezirksgericht (BG) angeführt) und wer
der Verkäufer bzw. der Käufer ist. Des Weiteren wird hier auch der Treuhänder angeführt, der sowohl
bei der Herstellung der Grundbuchsordnung als auch bei der Auszahlung des Kreditbetrages eingeschaltet
wird.
• Anforderung eines aktuellen Grundbuchsauszuges: Um die EZ, die KG, das BG und den oder die
Eigentümer zweifelsfrei festzustellen und etwaige Belastungen einwandfrei beurteilen zu können.
• Schätzung der Liegenschaft: Die Wertermittlung der Liegenschaft ist ein zentraler Punkt in der Wohnbaufinanzierung.
Dabei werden von einem Schätzer (Mitarbeiter der Volksbank oder externer Gutachter,
z.B. Volksbank Immo-Contract) alle wichtigen Informationen des Sicherungsobjektes, z.B.
Baujahr, Größe und Lage des Grundstücks, Verkehrsanbindung und Zustand des Objektes, herangezogen.
Der dabei ermittelte Verkehrswert kann/sollte als Richtwert für den Verkäufer und Käufer
dienen. Der Schätzwert einer Liegenschaft wird auch bei der Berechnung des Belehnwertes (70 –
80 % des Verkehrswerts) herangezogen und ist von wesentlicher Bedeutung für die Kreditbewilligung.
Die Höhe der Hypothek (= 120 %) sollte idealerweise in der belehnbaren Summe gedeckt sein
(Deckungsrechnung).
• Vergebührung: Für jegliche Eingabe im Grundbuch wird eine Eintragungsgebühr von EUR 44,– im
ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) verrechnet. Des Weiteren wird bei Eintragung zum Erwerb des
Pfandrechtes eine Gebühr von 1,2 % (im Prozentsatz von 1,2 % sind bereits 0,2 % für die zukünftige
Löschung enthalten) von der Eintragungssumme verrechnet.
• Sonstige Sicherheiten: Obwohl bei Wohnbaufinanzierungen eine hypothekarische Sicherstellung
hereingenommen wird, wird auf die klassischen Sicherheiten nicht verzichtet. Diese wurden unter
Kapitel „Sicherheiten“ bereits detailliert besprochen und werden hier nur mehr punktuell festgehalten:
− Verpfändung einer Versicherung (mindestens Kreditrestschuldversicherung, aber auch bestehende
Er/Ablebensversicherungen können herangezogen werden),
− Verpfändung einer Feuerversicherung,
− Offene/stille Gehaltsverpfändung,
− Bankübliche Bürgschaft (wenn dies aufgrund der Bonität des Kunden notwendig ist).
− Verpfändung weiterer Vermögenswerte möglich: z.B. Verpfändung Wertpapierdepot oder Sparbuch
usw.
Deckungsrechnung
Setze ein:
Im Folgenden wird zudem der Belehnwertansatz für weitere Sicherheiten angegeben:
Setze ein:
Hinweis: nicht ansetzbar nach SK1 und SK2 sind …
alle Emissionen von Verbundmitgliedern, die zu den Eigenmitteln gezählt werden, somit insbesondere
- Ergänzungs- und Nachrangkapital
- Aktien und PS-Scheine
- Genossenschaftsanteile
- Emissionen der Volksbank Regio Invest Bank AG
Bsp.
Familie Wald hat bei Ihnen besagten Kredit über EUR 108.000,– beantragt. Aus dem Beratungsgespräch
haben Sie erfahren, dass das zu finanzierende Objekt einen Verkehrswert von EUR 126.000,-
- hat. Folgende Sicherheiten stehen für die Wohnbaufinanzierung im Raum:
• Gehaltsverpfändung
• Bestehende Er- und Ablebensversicherung (Versicherungssumme EUR 40.000,–) mit einem garantierten
Rückkaufswert von EUR 7.200,–
• Das vorhandene Sparbuch sowie das bestehende Wertpapierdepot mit einer Volksbank Wien AGAnleihe
mit Nominale EUR 12.000,–, UNIStrategie: Konservativ, derzeitiger Wert EUR 9.888,–,
sowie Verbund Aktien, die einen aktuellen Kurswert von insgesamt EUR 6.468,– aufweisen
möchte Familie Wald nicht einbringen.
Erstelle die Deckungsrechnung!
Was sagt der Besicherungsgrad aus?