Wissen Flashcards
Anspruchsgrundlage anfängliche Unmöglichkeit
§ 311a II S. 1
Gattungsschuld
§ 243 I
Konkretisierung
§ 243 II
Anspruchsgrundlage Rückgewähr d Geldes außerhalb von Geschäftsräumen
§§ 355 II 1, I, 357 I, 312g I Var 1, 312b, 356
Anspruchsgrundlage Rückgewähr des Geldes Fernabsatz
§§ 355 III 1, I, 357 I, 312g I Var 2,312c, 356
Juristische Personen kennen keine private Rechtssphäre
Vermutung h.M. 344 I HGB
Frist rechtzeitige Absendung entscheidend Widerruf
§ 355 I Var 5
Fristbeginn verbraucherschützendes Widerrufsrecht
§356 II Nr. 1a
Verbraucher ja oder nein?
h.M stellt auf objektiven Außenstehenden Betrachter ab nach 133, 157 analog weil keine WE sondern Realakt
Verbraucherverträge Legaldefinition
310 III
Anspruch auf Rückgewähr
1) wirksamer KV
2) Bereits Austausch Leistungen
3) Bestehen eines verbraucherschützendes Widerrufsrechts
4) Wirksame Widerrufserklärung
5) Einhaltung der Widerrufsfrist
6) Kein Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers §357 IV
Bestehen eines verbraucherschützendes Widerrufsrechts
a) Eröffnen des Anwendungsbereichs der 312 ff
b) Tatbestandliches Eingreifen eines verbraucherschützenden Widerrufsrecht
c) Keine Anhaltspunkte für frühzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Surrogationstheorie
Es tritt anstelle der unmöglichen Leistung ihr Geldwert. Der Anspruch 326 I besteht weiterhin
Differenztheorie
An die Stelle von Leistung und Gegenleistung tritt die Wertdifferenz. 326 erlischt
Anspruch auf Rückgewähr
1) wirksamer KV
2) Bereits Austausch Leistungen
3) Bestehen eines verbraucherschützendes Widerrufsrechts
4) Wirksame Widerrufserklärung
5) Einhaltung der Widerrufsfrist
6) Kein Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers §357 IV
Bestehen eines verbraucherschützendes Widerrufsrechts
a) Eröffnen des Anwendungsbereichs der 312 ff
b) Tatbestandliches Eingreifen eines verbraucherschützenden Widerrufsrecht
c) Keine Anhaltspunkte für frühzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Surrogationstheorie
Es tritt anstelle der unmöglichen Leistung ihr Geldwert. Der Anspruch 326 I besteht weiterhin
Differenztheorie
An die Stelle von Leistung und Gegenleistung tritt die Wertdifferenz. 326 erlischt
Fallgruppen Leistungskondiktionen
1) Leistung ohne Verpflichtung aber mit bestimmter Absicht
2) vorausgesetzter Erfolg kann nicht rechtl vereinbart werden
3) Leistungen auf bekannt nichtigen Vertrag
4) Mehrleistung trotz wirksamen Vertrag (Verfehlung höheres Ziel, Enttäuschte Vergütungserwartung
Prüfschema Leistungskondiktion
1) etwas erlangt
2) durch Leistung eines anderen
3) ohne rechtsgrund
4) kein Fall des 814
5) kein Fall des 817 s.2
Nichtleistungskondiktionen
1) Allgemeine Eingriffskondiktion 812 I 1 alt 2
2) Verwendungskondiktion 812 I 1 alt 2
3) durchgriffskondiktion 822
Bei Bereicherungsrecht kein Verschulden erforderlich
.
Leistungskondiktion
Rückabwicklung fehlgeschlagener Verträge
Aufwendungskondiktion
Abschöpfung rechtsgrundloser, aber nicht “durch Leistung” zugewendeter Vorteile