Definitionen Flashcards
Schuldverhältnis i.w.S
Gesamtheit der schuldrechtlichen Beziehungen zwischen zwei Personen (Gläubiger und Schuldner)
Also alle Verträge als Ganzes, so z.B. der Kaufvertrag, der Mietvertrag, der Werkvertrag etc.
Verschulden
Das objektiv rechtswidrige und subjektiv vorwerfbare Verhalten einer Person, die zurechnungsfähig ist.
Verschulden liegt i.d.R. vor, wenn…
…der Schuldner vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
Leichte Fahrlässigkeit genügt, sofern nicht ein anderes vereinbart wurde oder eine gesetzliche Privilegierung wie z.B. §300 I BGB oder §521 BGB gilt.
Schuldverhältnis i.e.S.
Der schuldrechtliche Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
=Forderung
Relativität im Schuldrecht
Das Schuldverhältnis berechtigt und verpflichtet grundsätzlich nur die an ihm Beteiligten.
(Interpartes)
Absolutheit
Absolute Rechte oder Herrschaftsrechte gelten gegenüber jedermann.
Unmöglichkeit
Die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs durch eine Leistungshandlung des Schuldners.
Anspruch
§194 I
Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Tun = jede denkbare Handlung Unterlassen = jedes denkbare Nichthandeln insb. auch das Dulden
Gegenseitiger Vertrag
Wenn der eine Vertragsteil eine Leistung gerade deshalb verspricht (Erbringungsleistungsversprechen), weil auch der andere sich zu einer Leistung verpflichtet.
Unvollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag
Wenn nur für einen Vertragsteil Leistungspflichten entstehen
Einseitig verpflichtender Vertrag
Wenn immer nur eine Vertragspartei zur Leistung verpflichtet ist
Auslobung
Öffentlich bekanntgegebenes Versprechen einer Belohnung für Vornahme einer Handlung
Vermächtnis
Die in einer Verfügung von Todeswegen enthaltene Zuwendung einer Vermögensvorteils, die nicht Erbeinsetzung ist.
Rosenbergsche Formel
Im Grundsatz trägt jeder die Beweislast für das Vorliegen der ihm günstigen Tatsachen
Dolo agit
Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er alsbald zurückgeben muss