Wissen Flashcards
Anspruchsvoraussetzungen Überbrückungsrente (5)
- nach dem 60 Lebensjahr ausgesteuert
- mindestens 20 Beitragsjahre, wovon mindestens 5 Jahre davon nach dem 50. Geburtstag erzielt wurden (mindestens in Höhe der Eintrittsschwelle)
- nicht mehr als 50‘000 CHF (Alleinstehend) bzw. 100‘000 CHF (Ehepaar) Vermögen exklusive selbstgenutzten Liegenschaften
- höhere Ausgaben wie Einnahmen
- Wohnsitz in der Schweiz oder einem EU/EFTA Land
Anspruch auf Familienzulagen (Kaskade) (5)
- Erwerbstätigkeitsprinzip
- Prinzip der elterlichen Sorge
- Obhutsprinzip
- Wohnsitzprinzip
- Einkommensprinzip
Vorfälligkeitsentschädigung: Wann abzugsfähig?
- Auflösung und Neuabschluss beim gleichen Institut (Einkommenssteuer)
- Verkauf Liegenschaft (Grundstücksgewinnsteuer)
Vorfälligkeitsentschädigung: Wann nicht abzugsfähig?
- Neuer Abschluss bei einem anderen Institut
- Amortisation ohne Anschlussfinanzierung
TINA
There is no alternative.
AHV21-Jahrgänge Frauen (Kompensationsmassnahmen)
1961-1969
AHV-Erhöhungsgeneration
1961-1964
Beglaubigung vs. Beurkundung
Amtliche Bestätigung eines Sachverhalts oder einer Unterschrift vs. Wirksamwerden eines Vertrags durch den Notar (strengste gesetzliche Form der Urkunde)
Wochenaufenthalter
Arbeitsort und Wohnort der Familie fallen auseinander.
Bei Ehegatten und Konkubinatspaaren gilt generell der Familienort als steuerrechtlicher Wohnsitz.
Bei Alleinstehenden über 30 Jahren gilt generell der Arbeitsort als steuerrechtlicher Wohnsitz.
BVG-Anpassungen im Zuge der AHV21-Reform (2)
Art. 13a BVG: Maximal drei Teibezüge aus der beruflichen Vorsorge
Art. 16 FZV: Angleichung der Regelung des Kapitalbezugs an die Säule 3a
Reale CH-Obligationenrenditen seit 1926
3.5% - 1.9% = 1.6%
Pacs
Pacte civil de solidarité
Inflationsschocks
Nachfrageschock (höhere Nachfrage, die nicht bedient werden kann; temporär) vs. Angebotsschock (höhere Löhne aufgrund des Fachkräftemangels; dauerhaft)
BVG-Sperrfrist
Verobjektivierte Sperrfrist gemäss Art. 79 Abs. 3 BVG
Steuerfolgen Säule 3b gemischt (im Todesfall)
Gesamte Auszahlungssumme unterliegt der Erbschaftsteuer
PK-Einkäufe: Ja oder Nein? (3/3/3)
Chancen/Leistungen
1. Wie hoch ist mein Grenzsteuersatz bzw. meine Steuerersparnis?
2. Wieviel Rente benötige ich mit Pensionierung bzw. wie hoch sind meine Fixkosten?
3. Wie verändern sich meine Risikoleistungen dadurch?
Alternativen
1. Wie lange ist mein Anlagehorizont bis zur Entnahme?
2. Welche Alternativen gibt es zum Einkauf?
3. Wie hoch ist die Nachsteuerrendite eines Einkaufs gegenüber eines Alternativinvestments?
Gefahren
1. In welches Gefäß (Obligatorium oder Überobligatorium) erfolgt die Einzahlung?
2. Wie hoch ist der ökonomische Deckungsgrad meiner Einrichtung?
3. Werden Einkäufe im Todesfall rückgewährt?
Pensionskasssen vs. AHV-Ausgleichsfonds (Verwaltungskosten 2020)
6.8 Milliarden vs. 550 Millionen
AHV-Finanzierungsquellen (4)
- Direkte AHV-Beiträge (linear)
- Direkte Bundessteuern (progressiv)
- Mehrwertsteuern (degressiv)
- Sonstige Steuern
Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR)
- Vorauszahlung des Arbeitgebers an die Vorsorgeeinrichtung
- Limitiert auf den 5fachen jährlichen Arbeitgeberbeitrag
- Verminderung des steuerbaren Gewinns und Kapitals (Glättung von Gewinnspitzen)
- Volle Verfügungsgewalt
Rückzahlungsverzicht
die Leistungen wurden im Guten Glauben empfangen +
die Rückzahlung bedeutet eine grosse Härte
PK-Einkauf: Zu berücksichtigende Faktoren
- Prüfen, ob überhaupt Einkaufspotenzial besteht und wie hoch dieses ist (FZ-Guthaben, Zins, Frühpensionierung)
- Alter/Anlagehorizont bis Pensionierung und Lohnniveau des Kunden
- Noch vorhandenes Sparpotenzial Säule 3a
- Risiko Check-Up Pensionskasse (Deckungsgrad, Technischer Zinssatz, längerfristige Verzinsung, UWS, Altersstruktur, etc.)
- Rendite/Flexibilität/Transparenz alternativer Investments
- Rückgewähr der Todesfallleistungen
- Veränderung der Risikoleistungen
Risiko Check-Up Pensionskasse (7)
- Deckungsgrad
- Technischer Zinssatz
- längerfristige Verzinsung
- UWS
- Altersstruktur
- Anlagestrategie
- Preis-Leistung-Verhältnis
BVG vs. Säule 3a
- Ab 141‘120 CHF Nettoeinkommen verfügt man in der 2. Säule über einen grösseren Spielraum bzw. höhere steuerliche Abzugsmöglichkeiten.
- Risikoleistungen sind in der beruflichen Vorsorge meistens günstiger als in der privaten Vorsorge versicherbar.
- Die Pensionskasse bietet einem in der Regel eine Renten- und Kapitaloption an.
- Die Säule 3a ist flexibler, transparenter und selbstbestimmter.
Selbstständigerwerbender gem. AHV
- Mit eigenem Firmennamen auftreten
- Das wirtschaftliche Risiko selber tragen.
- Über die Organisation des Betriebs frei entscheiden.
- Für mehrere Arbeitgeber tätig sein.
Anschlussmöglichkeiten für Selbstständigkeiterwerbende
- Pensionskasse des eigenen Personals (selbe Konditionen)
- Pensionskasse des jeweiligen Branchenverbandes
- Schweizerischer Kaderverband (berufsübergreifend)
- Auffangeinrichtung BVG (Sammeleinrichtung schlechte Gesundheits- und Altersrisiken)