Wirtschaftsrecht Flashcards
Erläutern Sie, wer Kaufmann im Sinne des HGB ist!
Kaufmann im Sinne des HGB ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei gibt es in Abhängigkeit von der Art und em Umfang der betriebenen Geschäft Ist-, Kann- und Formkaufleute.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Erteilung einer Prokura wirksam ist?
Die wirksame Erteilung einer Prokura setzt eine bewusste, ausdrückliche Willenserklärung eines Kaufmanns voraus, dass eine natürliche Person bevollmächtigt werden soll. Die Handelsregistereintragung ist zum Wirksamwerden nicht erforderlich, da sie nur deklatorischen Charakter hat.
Beschreiben Sie den Umfang der Prokura!
Die Prokura berechtigt zu allen Geschäften, die ein kaufmännisches Handelsgewerbe gewöhnlicherweise mit sich bringt.
Kann eine Prokura Dritten gegenüber beschränkt werden?
Eine Prokura kann im Außenverhältnis nicht beschränkt werden. Lediglich die gesetzlich fixierten Ausnahmen (bspw. Belastung oder Veräußerung von Grundstücken) begrenzen die Vertretungsmacht gegenüber Dritten.
Definieren Sie den Begriff des Handelgeschäftes!
Ein Handelsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das ein Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes ausführt.
Vergleichen Sie die Erteilung, den Umfang und das Erlöschen einer Handlungsvollmacht mit den diesbezüglichen Regelungen für eine Prokura!
Die Handlungsvollmacht muss nicht vom Kaufmann oder einem Mitglied eines gesetzlcihen Vertretungsorgans erteilt werden. Sie kann auch implizit verliehen werden - eine ausdrückliche Erklärung ist nicht erforderlich. Ihre Erteilung ist keine eintreigungsfähige Tatsache. Die Handlungsvollmacht berechtigt nur zur Vertretung in den explizit festgelegten Tätigkeiten. Die Handlungsvollmacht kann Dritten gegenüber beschränkt werden. Hinsichtlich des Erlöschens gibt es keine wesentlichen Unterschiede - so ist bspw. ab dem Moment des Widerrufs der frühere Bevollmächtigte ein Vertreter ohne Vertretungsmacht.
Erklären Sie, aus welchen Gründen Handelsgeschäfte teilweise Sondervorschriften unterliegen! Nennen Sie Beispiele!
Handelsgeschäfte stellen kaufmännisches Sonderrecht dar. Hierdurch soll der kaufmännische Rechtsverkehr beschleunigt und vereinfacht werden. Beispielhaft zu nennen sind die kaufmännische Bürgschaft (ohne Einrede der Vorausklage), der Zinsanspruch bereits ab Fälligkeit sowie die Verpflichtung zur unverzüglichen Mängelrüge.
Welche Rechtsfolge hat das Schweigen eines Kaufmanns im Unterschied zum bürgerlichen Recht?
Rechtsfolge des Schweigens eines Kaufmanns kann eine Wilenserklärung sein, während es im bürgerlichen Recht niemals zu einer Verpflichtung aus Schweigen heraus kommt. Bspw. gilt das als Reaktion auf ein Angebot (ein Antrag): das Schweigen stellt die Annahme des Angebots dar.
Erklären Sie, welche Bedeutung die Vorschriften über die BGB-Gesellschaft für die Personenhandelsgesellschaften des HGB (OHG und KG) haben!
Die Vorschriften über die BGB-Gesellschaft gelten - sofern keine Sonderregelungen für die Personenhandelsgesellschaften bestehen - auch als allgemeine Rechtsgrundlage für die OHG und die KG.
Ist für die Gründung einer BGB-Gesellschaft Gesellschaftsvermögen notwendig?
Nein, die Gründung einer BGB-Gesellschaft kann auch ohne EInbringung von Gesellschaftsvermögen erfolgen.
Erläutern Sie, wie die BGB-Gesellschafter die Haftung mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsverbindlichkeiten begrenzen können!
Vom Grundsatz, dass die BGB-Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Gestalt eines Vertrages mit Dritten abgewichen werden. Möglich ist ferner eine quotale Haftungsbeschränkung, nach der ein Gesellschafter nur in Höhe seiner Beteilungsquote mit seinem Privatvermögen haftet.
Nennen Sie die Merkmale, durch die sich die Gesellschaften des privaten Gesellschaftsrechts von anderen Rechtsgemeinschaften unterscheiden!
Gesellschaften des privaten Gesellschaftsrechts verfolgen auf vertraglicher (Privatrechtlicher) Basis einen gemeinsamen Zweck. Bei den anderen Rechtsgemeinschaften fehlt es entweder an der vertraglichen Grundlage oder am gemeinsamen Zweck.
Erläutern Sie den Unterschied zwischen Geschäftsführung und Vertretung!
Geschäftsführung bezeihnet die nach innen gerichtete Kompetenz, die anstehenden Geschäfte zu erledigen. Vertretung ist die Macht, die Gesellschaft wirksam nach außen zu vertreten. Geschäftsführung ist das rechtliche Dürfen, Vertretung das rechtliche Können.
Erklären Sie das Gesamthandsprinzip!
Das Gesamthandsprinzip besagt, dass das Gesellschaftsvermögen - beispielsweise bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - den Gesellschaftern als Gemeinschaft gehört. Die Gesellschaft selber ist - da rechtlich unselbstständig - nicht Trägerin der Vermögenswerte, sondern die Gesellschafter sind die Träger.
Vergleichen Sie die OHG mit der BGB-Gesellschaft!
Die OHG it im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft eine rechtlich verselbstständigte Gesellschaft. Alle Gesellschafter haften auch hier mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Geschäftsführung und Vertretung können nach der gesetzlichen, allerdings abdingbaren Regelung einzeln wahrgenommen werden.
Stellen Sie dar, inwieweit die Gesellschafter der OHG mit ihrem Privatvermögen haften!
Die Gesellschafter der OHG haften für Gesellschaftsverbindlichkeiten unmittelbar und gesamtschuldnerisch auch mit ihrem Privatvermögen.
Erläutern Sie, welches Prinzip für die Vertretung einer OHG gilt und welche Abwandlungen durch den Gesellschaftsvertrag möglich sind!
Für die Vertretung einer OHG gilt das Prinzip der Einzelvertretung, das jedoch durch Gesellschaftsvertrag in eine echte oder eine unechte Gesamtvertretung abgewandelt werden kann.
Beschreiben Sie die Haftung jeweils eines eintretenden bzw. ausscheidenden Gesellschafters der OHG!
Der eintretende OHG-Gesellschafter haftet auch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft vor seinem Eintritt unmittelbar; er tritt sozusagen dem Haftungsverbund bei. Der ausscheidende OHG-Gesellschafter haftet noch fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die bis zu seinem Austreten entstanden sind. Für nach seinem Austritt begründete Verbindlichkeiten der OHG haftet er hingegen nicht.
Erläutern Sie die Unterschiede zwischen OHG und KG!
Die OHG hat ausschließlich voll haftende Gesellschafter mindestens zwei Personen), während die KG mindestens einen voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen in Höhe seiner verinbarten Kapitaleinlage haftenden Gesellschafter (Kommanditist) hat.
Stellen Sie den Unterschied zwischen der Haftung der Kommanditisten vor und nach Eintragung der KG im Handelsregister dar!
Die Haftungsbegrenzung des Kommanditisten auf seine Kapitaleinlage greift erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Für vor der Eintragung begründete Verbindlichkeiten der KG haftet der Kommanditist persönlich und solidarisch mit den anderen Gesellschaftern.
In welchen Fällen und bis zu welcher Höhe haften auch die Kommanditisten den Gläubigern der Gesellschaft unmittelbar mit ihrem Privatvermögen?
Für noch nicht erbrachte Kommanditeinlagen sowie für zurückgewährte Enlagen haften die Kommanditisten den Gläubigern de Gesellschaft unmittelbar mit ihrem Privatvermögen.
Erläutern Sie, warum und für wen die Gründung einer Partnerschaft interessant sein kann!
Die Gründung einer Partnerschaft ist vor allem für die Angehörigen der freien Berufe interessant.
Stellen Sie die Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft dar!
Grundsätzlich haften in einer Partnerschaftsgesellschaft alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch und unmittelbar für Verbindlichkeiten der PArtnerschaft. Die Haftung kann allerdings durch explizite verinbarungen, wofür jeder Gesellschafter konkret haftet, begrenzt werden.
Stellen Sie die charakteristischen Merkmale einer GmbH dar!
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der alle Gesellschafter eine Einlage zu erbringen haben. Nach vollständiger Leistung der vereinbarten Einlage ist die Haftung der Gesellschafte rauf ihre Einlage beschränkt - persönlcihe Haftung entfällt ab diesem zeitpunkt. Dies gilt jedoch nicht für Verbindlichkeiten, die vor Eintragung der GmbH ins handelsregister begründet worden sidn. Die Kompetenz zur Geschäftsführung und Vertretung kann nach GmbH-Gesetz nur gemeinsam ausgeübt werden. Die Bestellung von Fremdgeschäftsführern (d.h. Geschäftsführer von außerhalb des Gesellschafterkreises) ist möglich.