Wirtschaftsprivatrecht Flashcards

1
Q

Zur Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht, wann sind Regelungen öffentlich-rechtlich?

A

Öffentliches Recht ist immer dann gegeben, wenn die betroffene Gesetzesform ausschließlich einen Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet. Ansonsten liegt Privatrecht vor.

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2
Q

Welches Problem gibt es bei der Abgrenzung?

A

Heutzutage werden mehrere Ansätze zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht vertreten. Die herrschende Lehre in Deutschland folgt der modifizierten Subjektstheorie, in der Schweiz der modifizierten Funktionstheorie.
Allgemein sind zur Abgrenzung verschiedene Theorien entwickelt worden, die aber alle nur bestimmte Abgrenzungsbereiche erfassen.
Nach der Rechtsprechung ist die Abgrenzung nicht kategorisch nach einer bestimmten Theorie, sondern durch eine Kombination der Theorien vorzunehmen.

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3
Q
  1. Eine Angestellte einer Stadt hat nach Meinung der Stadt zu viel Lohn erhalten.
    a) Kann die Stadt einen Bescheid erlassen, um das Geld zurückzufordern und diesen ggf. vollstrecken?
    b) Welcher Rechtsweg wäre hier der Richtige?
    c) Wenn eine Springer-Kraft nur einen Teil der vorgesehenen Stunden eingesetzt wird, muss sie dann den Teil des Lohns, für den sie nicht gearbeitet hat, zurückzahlen? (Begründen Sie Ihre Antwort mit Hilfe einer Norm aus dem BGB)
A

Die Springerkraft ist zwar Angestellte im öffentlichen Dienst, aber sie wird aufgrund eines privat-rechtlichen Vertrages tätig
D.h. es gilt Privatrecht: die Stadt durfte also ihr gegenüber keinen Bescheid erlassen
Das ArbG ist zuständig
Anders wäre dies bei Beamten, hier liegt ein ö-r-Dienstverhältnis vor und das VG ist zuständig
Wenn die Arbeit nicht abgefragt wird, liegt Annahmeverzug des Arbeitgebers vor, mithin schuldet die Stadt gemäß § 615 BGB den Lohn, ohne die Arbeitsleistung empfangen zu haben.

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4
Q

Welche Rechtswege kennen Sie?

A

(Art. 95 BGB) die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte), die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit


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5
Q

Das Privatrecht umfasst zwei Rechtswege. Nennen Sie sie und zählen Sie die dazu gehörigen Gerichte (Instanzenzug) auf.

A

Zivilrecht:

  1. Das Amtsgericht als erste Instanz
  2. Das Landgericht als Berufungsinstanz
  3. Das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz
  4. Der BGH

  5. Arbeitsrecht:
  6. Instanz: Eingangsinstanz, Arbeitsgerichte
  7. Instanz: Berufungsinstanz, Landesarbeitsgerichte
  8. Instanz: Revisionsinstanz, Bundesarbeitsgericht
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6
Q

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besteht aus fünf Büchern. 
Welchen? 


A
  1. Allgemeiner Teil (§§1-240)
  2. Recht der Schuldverhältnisse (§§241-853)
  3. Sachenrecht (§§854-1296)
  4. Familienrecht (§§1297-1921)
  5. Erbrecht (§§1922-2385)

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7
Q

Nach welchem (aus der Mathematik entlehnten) Prinzip sind die fünf Bücher
 systematisiert? 


A

Klammerprinzip: a1+a2+a3+a4+a5= a(1+2+3+4+5)


  • gemeinsame/einheitliche Regelungen im allg. Teil

  • Normen als Grundlage im allg. Teil für alle weiteren Regelungen in einem Gesetz.

  • Regeln, die sich nicht im allg. Teil befinden, gelten nur innerhalb ihres systematischen Zusammenhangs, in dem man sie findet.

  • z.B.: 1. Buch umklammert 2.-5. Buch
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8
Q

A geht zum Bäcker und kauft dort fünf Brötchen für insgesamt 1,70 Euro.

a) Wie viele Rechtsgeschäfte hat er getätigt?
b) In welcher(n) Norm(en) ist (sind) das (die) Rechtgeschäft(e) geregelt?

A

a) 3 Rechtsgeschäfte:
1. Kaufvertrag
2. Übereignung der Brötchen
3. Übereignung der 1,70€ 

b) §433 und §929

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9
Q
  1. Analysieren Sie den § 433 BGB:
    a) Wessen und welche Pflichten sind dort geregelt?
    b) Wird der Käufer mit Abschluss des Kaufvertrages Eigentümer der Kaufsache?
    c) Bei § 433 BGB sind die gegenseitigen Pflichten (Abs. 1: Verkäufer und Abs. 2: Käufer) mit einander verbunden; ist dies bei § 929 BGB auch so?
A

a) der Verkäufer wird einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
b) Ja
c) Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.

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10
Q

Was besagt das Abstraktionsprinzip?

A

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass ein Geschäft in drei Rechtsgeschäfte entfaltet wird:
- dass Verpflichtung (schuldrechtlicher Vertrag: hier Kaufvertrag) 

- Und Verfügung (Übereignung der Brötchen) 

- Und die Übereignung der 1,70 € 

unabhängig voneinander rechtlich gewürdigt werden

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11
Q

Wenn im Kaufvertrag 100 Nägel verkauft werden, macht es dann für die Übereignung einen Unterschied, ob die 100 Nägel in einer Box oder lose verkauft werden? (Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort § 90 BGB und gehen auf die Frage ein, wie viele Rechtsgeschäfte bei der Transaktion geschlossen werden).

A

Nein, § 90 BGB (Begriff der Sache): „Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.“
100 Nägel sind danach 100 Sachen, gleichwohl sind sie als Sachgesamtheit Gegenstand einer Übereignung.
3 Rechtsgeschäfte:
1. Kaufvertrag
2. Übereignung der Nägel
3. Übereignung des Kaufpreises 


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12
Q

Wenn, um den Kaufpreis von 1,70 € zu zahlen, ein 20 €-Schein übergeben wird, der V aber das Wechselgeld nicht herausgeben kann, ist dann die Übereignung des Geldscheins gleichwohl wirksam?

A

Wenn, um den Kaufpreis zu zahlen, ein 20 €-Schein übergeben wird, wird diese Übereignung erst wirksam, wenn das Wechselgeld herausgegeben wird. Kann V das Wechselgeld nicht herausgeben, wird er auch nicht Eigentümer des 20-€-Scheines.

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13
Q

Wenn der Bäcker die Brötchen übereignet hat, aber vom Kunden das Geld nicht bekommt, ist dann die Übereignung der Brötchen gleichwohl wirksam?

A

Ja nach §929 ist die Übereignung wirksam (erstmal) bis klar ist, dass der Vertrag nicht zustande kommt

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14
Q

Benennen Sie die sog. vier Canones und erläutern sie kurz.

A

Canones:

  • Wort- und Begriffsebene (Worte erhalten ihren Sinn nach dem allgemeinen Gebrauch und Definitionen)
  • Geschichte (fragt nach der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes)
  • Systematik ( betrachtet über den Wortlaut eines Gesetzes hinaus das gesamte rechtliche System)
  • Teleologie (objektiver Sinn und Zweck)
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15
Q

Das Abstraktionsprinzip ist eine Erfindung von….? Aus welchem Jahrhundert?

A

Friedrich Carl von Savigny, 19. Jahrhundert

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16
Q

Der Sinn des Abstraktionsprinzips besteht darin…?

Wie schafft es das? (b)

A

dass man Vertragsrecht und Sachrecht voneinander trennt.
Die Verkehrsfähigeit des Eigentums wird optimiert -> Vertragsketten nicht unterbrechen lassen
b) durch das Klammerprinzip: Isolation von Vertragsbeziehung

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17
Q

Das Abstraktionsprinzip gilt in Deutschland; welche drei vergleichbaren Prinzipien gibt es in Europa?

A

Einheitsprinzip: (Frankreich: Art. 711 Code Civil „Das Eigentum wird mit der schuldrechtlichen Forderung übertragen“


  • Traditionsprinzip: (Spanien: Art. 609 Codigo Civile „Das Eigentum… wird… als Folge bestimmter Verträge mittels Übergabe erworben.“ 

  • Kausale Trennung: Österreich §380 BGB
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18
Q

Wir haben folgende vorläufige Definition von Willenserklärung angenommen: Eine Willenserklärung ist die (private) Willensäußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist. 


a) Was bedeutet privat in diesem Zusammenhang?
b) Welches Problem taucht bei dieser Def. auf? 


A

a) Privat rechtlich bedeutet nicht öffentlich-rechtlich

b) Def. ist nicht subsumtionsfähig; Def. muss durch weitere Merkmale expliziert werden

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19
Q

Das (untechnisch gesprochen) eine Geschäft des erfolgreichen Brötchenkaufs (5 Brötchen für 1,70 €) besteht aus wie vielen

a) Rechtsgeschäften
b) Willenserklärungen
c) Übergaben?

A

3 Rechtsgeschäfte, 6 Willenserklärungen, 2 Übergaben

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20
Q

Was versteht man unter Subsumtion? 


A

Subsumieren heißt zu prüfen, ob ein Sachverhalt die Voraussetzungen eines Gesetzes (im Strafrecht: eines „Deliktes“) so erfüllt, dass die Rechtsfolge des Gesetzes (im Strafrecht: Strafe) eintreten kann.
Tatbestand §§433, 119, 280, 775 (Subsumtion) —> Rechtsfolge §242

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21
Q

Wie nennt man die WE, die zum Abschluss eines Vertrages führen?

A

Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Parteien durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (genannt werden diese „Angebot (§ 145)“ und „Annahme(§ 150 Abs. 2)“ eine Willensübereinstimmung über den wesentlichen Vertragsinhalt erreichen

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22
Q

Damit ein Vertrag zustande kommt müssen die beiden WE, z.B. von Käufer und Verkäufer, in den wesentlichen Punkten übereinstimmen.

a) Wie lautet die lateinische Bezeichnung für die „wesentlichen Punkte“?
b) Um welche Punkte handelt es sich dabei?

A

a) essentialia negotii

b) Kaufsache, Preis, Vertragspartei, Vertragstyp und was die Parteien als wesentlich ansehen

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23
Q

Im BGB sind zwei Formen des Dissenses geregelt, welche und wo?

A

Unterschieden werden der offene Dissens nach § 154 BGB und der versteckte Dissens nach § 155 BGB

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24
Q

Fall: A geht zum Bäcker B und verlangt dort fünf Brötchen. Nachdem die Angestellte C dem A die Brötchen überreicht hat, stellt A fest, dass er sein Portemonnaie vergessen hat und er nicht bezahlen kann. Da er die Brötchen nicht wieder hergeben will, sagt er: „Die sind doch geschenkt.“

a) Bitte prüfen sie, ob und wenn ja, welcher (schuldrechtlicher) Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist.
b) Ist A Eigentümer der Brötchen geworden?

A

a) Ein Kaufvertrag ist gem. § 157 BGB zustande gekommen, da die Äußerung “fünf Brötchen, bitte” in einer Bäckerei nach § 157 BGB als Kaufangebot zu verstehen war. Wie der Sachverhalt verrät, wollte der A dies insgeheim auch, das Ergebnis wird also durch eine Auslegung nach § 133 BGB bestätigt.
b) A ist Eigentümer der Brötchen geworden, da nach §929 BGB die Brötchen wirksam übereignet worden sind.

25
Q

Man unterscheidet die Auslegung von Gesetzen und die Auslegung von Verträgen.

a) Bitte nennen Sie die Grundsätze, die für das eine und das andere gelten.
b) Nach welchen Grundsätzen legt man Willenserklärungen aus? (Bitte erläutern)
c) Nach welchen Grundsätzen werden Tarifverträge oder der EUV ausgelegt?

A

a) Für die Gesetze gelten die vier Canones. Für Verträge gelten die §§ 133 und 157 BGB
b) §133: Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
§ 157: Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern
c) Normativer Teil wird wie Gesetze ausgelegt, schuldrechtlicher Teil wird wie Verträge ausgelegt

26
Q

Welcher von den vertraglichen Auslegungsgrundsätzen wiegt schwerer als der andere und warum?

A

§ 157 BGB > § 133 BGB; das folgt aus dem Vertrauensschutzprinzip des BGB.

27
Q

Wie macht sich der zurücktretende Auslegungsgrundsatz bemerkbar?

A

Wenn der wirkliche Wille durch eine Auslegung nach § 157 BGB unberücksichtigt bleibt, also man einen Kaufvertrag annimmt, obwohl A wirklich keinen wollte, dann wird dem Willensprinzip nach § 133 BGB dadurch Rechnung getragen, dass A das Geschäft anfechten kann, §§ 119, 142 BGB.

28
Q

Nennen Sie die Merkmale der Willenserklärung und definieren sie

A

Äußerer Tatbestand: Erklärung 

Innerer Tatbestand: Willen —> Handlungsbewusstsein (Bewusstsein/Willen haben, eine Handlung zu vollziehen), Erklärungsbewusstsein (Bewusstsein, dass man sich im Rechtsverkehr bewegt), Geschäftswille (welche Rechtsfolge)

29
Q

Bitte subsumieren Sie den Fall Trierer Weinversteigerung und diese Merkmale

A

Merkmale liegen vor: Handlungsbewusstsein, kein Erklärungsbewusstsein, da Grüßen keine juristische Bedeutung, kein Geschäftswille —> trotzdem liegt eine WE vor (es wird trotzdem subsumiert (paradoxe Subsumtion))

Erklärungsbewusstsein grds. relevant, bei Zurechnungstatbestand irrelevant 


30
Q

Sollte dem A im Fall der Trierer Weinversteigerung seine Äußerung als Willenserklärung zugerechnet werden? (Bitte erläutern Sie drei vertretene Theorien und entscheiden sich für eine mit kurzer Begründung)

A
  1. Meinung (Theorie des Erklärungsbewusstseins):
    Keine WE, aber Haftung nach § 122 analog (Vertrauensschaden)
  2. Meinung (Theorie des Handlungswillens):
    WE, wenn äußerer Tb einer WE und Handlungswille
  3. Meinung:
    Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte.
    –> 3. Meinung vorzugswürdig, da sinnvollsten Ergebnisse und die anderen beiden Theorien starre feststehende Lösungen produzieren und zu begrifflich vorgehen
31
Q

Fall: A hebt – durch eine eingehende SMS etwas abgelenkt - in einer Auktion (§ 156 BGB) die Hand, um eine Vase zu erwerben, muss dann aber feststellen, ein altes Buch ersteigert zu haben.

a) Bitte subsumieren Sie diesen Fall unter die Merkmale der Willenserklärung.
b) Welche Rechtsfolge ergibt sich daraus?

A

a) Äußerer Tatbestand: liegt vor, Handlungsbewusstsein und Erklärungsbewusstsein liegen ebenfalls vor, Geschäftswille liegt nicht vor (Wille liegt vor eine Vase zu kaufen und kein altes Buch)

b) WE liegt vor, Vertrag ist zustande gekommen


32
Q

Der abgekämpfte Bundesligaspieler B wird von einem falschen Fan F unmittelbar nach dem Spiel um ein Autogramm gebeten, wobei ihm ein Kaufvertrag über 50 Paar Schuhe hingehalten wird. B unterschreibt ohne hinzuschauen.
Bitte skizzieren Sie kurz,
a) welche Merkmale einer WE hier vorliegen und
b) ob das Autogramm des B als WE zugerechnet werden sollte.

A

a) Äußerer Erklärungstatbestand und Handlungsbewusstsein liegt vor aber kein Erklärungsbewusstsein/Geschäftswille. B muss nicht mit Verträgen rechnen, es wurde ihm untergejubelt
 (Fan ist nicht schutzwürdig)
b) B ist schutzwürdig, keine WE

33
Q

Man unterscheidet zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen WE.

a) Bitte nennen Sie zwei Beispiele für nicht empfangsbedürftige WE.
b) Welche Auslegungsgrundsätze gelten für diese Art von WE?
c) Bitte nennen Sie zwei Beispiele für empfangsbedürftige WE.

A

a) Auslobung, Testament
b) §133
c) Angebot und Annahme

34
Q

Man unterscheidet innerhalb der empfangsbedürftigen WE zwischen WE unter Anwesenden und Abwesenden. Das BGB regelt diese Fälle, wo und wie?

A

Unter Anwesenden
§ 147: (1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden.
Unter Abwesenden
§ 130: (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird,
wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird,
in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.

35
Q

Fall: Treusorgende Ehefrau (bringt Bestellschein vom Mann zur Post)

a) Bitte subsumieren Sie die „Äußerung“ des Ehemanns unter die Merkmale der WE.
b) Sollte dem K diese Äußerung als WE zugerechnet werden können? Bitte begründen Sie auch anhand eines Fallvergleichs zur Trierer Weinversteigerung Ihre Entscheidung.

A

a) Äußerer Erklärungstatbestand liegt vor, aber Handlungsbewusstsein, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille nicht
b) Der Ehemann hat zurechenbar einen äußeren Erklärungstatbestand für eine WE gesetzt. Den Mangel konnte der Erklärungsempfänger nicht erkennen. Der Empfänger ist schutzwürdiger als der „Absender“ (§ 157 BGB). Es wäre eine Willenserklärung anzunehmen, wenn der Erklärende bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt den Anschein einer willentlichen Abgabe der Willenserklärung hätte erkennen und vermeiden können.
Die Erklärung des K wird daher als WE gewertet, kann von diesem aber angefochten werden.
Vergleich: entscheidender Unterschied auf der Subsumtionsebene, aber auf der Wertungsebene sehr ähnlich

36
Q

Es gibt dreierlei Kaufrecht. Welches und wo ist es geregelt?

A
  • Der Privatkauf BGB AT + §§ 433* 

  • Der Handelskauf §§ 373 – 382 HGB** 

  • Der Verbraucherkauf §§ 13, 14 + §§ 474 ff. + Regelungen im allgemeinen Schuldrecht: AGB + Widerrufsrechte..*** 

37
Q

Der Fall Die treusorgende Ehefrau könnte auch nach Verbraucherrecht gelöst werden.

a) warum?
b) was wären die Vorteile für den Ehemann?

A

a) Die Firma Otto ist Kaufmann und damit sicher Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Das Ehepaar handelte offensichtlich nicht geschäftlich, sind also Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
Die Bestellung erfolgte mittels Brief, also mit Fernkommunikationsmitteln.
Damit ist das Fernabsatzrecht (§§ 312 ff. BGB, also Verbraucherrecht) anwendbar.
b) wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat, ist er nicht mehr an diese gebunden. Der Ehemann muss den Vertrauensschaden nicht ersetzen

38
Q

Der Vermieter V will seinem Mieter M fristgerecht zum 31.10. kündigen. Dazu musste er spätestens am 03.08. gekündigt haben. Um diese Frist einzuhalten, wirft V dem M das Kündigungsschreiben am 03.08. abends um 20.00 Uhr in den Briefkasten. Dieser wurde von M erst am nächsten Morgen geleert, sodass er die Kündigung erst am 04.08., um ca. 10.00 Uhr in den Händen hielt.
Hat V damit fristgerecht gekündigt?

A

Nein. § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden:
–> Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.

39
Q

Der Vermieter will seinem Mieter M diesmal mittels eingeschriebenen Briefs kündigen. Die Kündigungsfrist endet diesmal am 03.11. Da der Briefträger dem M beim ersten Zustellungsversuch am 02.11. gegen 9.00 Uhr morgens nicht antrifft, wirft er einen Benachrichtigungszettel in dessen Postkasten, dem zufolge der Brief ab dem 03.11. um 9.00 Uhr bei der Post abgeholt werden könne.
M holt den Brief jedoch erst am 04.11. ab. Hat V rechtzeitig gekündigt?

A

Nach wörtlicher Subsumtion unter Definition des BGH kein Zugang am 3.11., weil WE erst am 4.11. in Machtbereich des M gelangt.
M hatte aber Gelegenheit, Brief am 3.11. abzuholen, daher wird nach der herrschenden Lehre gemäß § 242 (Treu und Glauben) so gestellt, als hätte er den Brief am 3.11. erhalten

40
Q

Wie viele Kategorien von Personen gibt es im Privatrecht und welche sind das?

A
  • natürliche Personen: alle Menschen
  • juristische Personen: eingetragene Vereine (Bsp.: AG, GmbH),
  • rechtsfähige Personengesellschaften (Bsp.: OHG, KG)
41
Q

Die Rechtsfähigkeit ist von Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden.

a) In welcher Norm ist die Rechtsfähigkeit geregelt?
b) Was ist der Unterschied?

A

a) Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen „mit der Vollendung der Geburt“
b) RF: Träger von Rechten und Pflichten (Bsp.: wenn man erbt, ist man Träger von Rechten und Pflichten oder Hypothekeninhaber)

GF: für WE braucht man Geschäftsfähigkeit §104 BGB

42
Q

Kann der geistig behinderte A Eigentümer eines Hauses sein?

A

Ja, kann er §105a BGB —> geschäftsfähig? Je nachdem wie hoch Beeinträchtigung, dann ja, kann Eigentümer sein

43
Q

Warum muss der Erbe rechtsfähig sein? 


A

weil er indirekt in Rechtsfähigkeit des Erblassers eintritt und diese besteht aus Rechten und Pflichten

44
Q

A hat bei einem schweren Autounfall seinen Sohn B verloren und ist selber schwer verletzt worden. Er weiß, dass er die Geburt seines Enkels C nicht mehr erleben wird. Kann er ihn dennoch zu seinem Erben einsetzen?

A

Nach § 1 BGB ginge dies nicht, weil C vor seiner Geburt noch keine
 Rechtsfähigkeit besitzt, Aber § 1923 Abs. 2 BGB bestimmt:

Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor
 dem Erbfall geboren. -> C kann also erben.


45
Q

Die kinderlose Witwe W möchte ihre Katze K zur Erbin einsetzen, kann sie das? 


A

Nein, Tiere sind nicht rechtsfähig. Aber W kann einen Menschen oder ein jur.
 Person (Tierschutzverein, Stiftung) zum Erben einsetzen und durch eine
 Auflage gemäß §§ 1940, 2192 ff. BGB das Wohl der K absichern

46
Q

Der fünfjährige A kurvt mit seinem Laufrad durch parkende Autos, wobei er mit Genuss lange Kratzer im Lack der Autos produziert. Haftet er für den Schaden?

A

Nein.

§104 Personen bis 7 Jahre können nicht geschäftsfähig sein.

47
Q

A ist fünf und gefährlich. Sein Vater, der bekannte Millionär M, hat zum Schutz des A und der Allgemeinheit für A zwei professionelle Leibwächter engagiert, die ihn rund um die Uhr bewachen. Doch eines Tages gelingt es A auszubüchsen. Er manipuliert die Bremsklötze des fliegenden Händlers H. Auslagen im Wert von 10.000 € landen im Wasser. H ist ruiniert, oder?

A

Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden
auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist,
hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann,
den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.

48
Q

Auf die Frage, ob ein Mensch geschäftsfähig ist, gibt es drei mögliche Antworten.

a) Welche?
b) Bei der Geschäftsfähigkeit kann es um den Geisteszustand oder das Alter gehen. Wenn es um das Alter geht, für welche Jahre gilt welche Regelung?

A
  • §104 Personen bis 7 Jahre können nicht geschäftsfähig sein
  • bis zum 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig,
  • §2 ab Volljährigkeit (ab 18. Lebensjahr) geschäftsfähig
    b)§ 106 regelt die beschränkte Gf ab dem 7. Lebensjahr
    § 2 regelt die Volljährigkeit ab dem 18. Lebensjahr
49
Q

Wo ist die Zustimmung geregelt und welche Formen erfasst sie?

A

Der Begriff der Zustimmung (§§ 182-184) umfasst
Die Einwilligung gemäß § 107
Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung (§ 183)
Und die Genehmigung gemäß § 108
Die Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung (§ 184)

50
Q

Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten unter denen ein beschränkt Geschäftsfähiger wirksam Rechtsgeschäfte abschließen kann, welche?

A

Minderjährige können wirksame WE abgeben, wenn
Eine Zustimmung (§ 182) des gesetzlichen Vertreters vorliegt
Die kann vorher erteilt werden (Einwilligung, § 107)
Oder nachher (Genehmigung, §108)
Ein sog. Taschengeldfall vorliegt (§ 110)
Oder der Minderjährige aus dem Geschäft nur einen rechtlichen Vorteil zieht (Umkehrschluss aus § 107)

51
Q

Die 17-jährige A arbeitet in einer Eisdiele, in der sie 200 € mtl. verdient. Dieser Tätigkeit geht sie mit Einwilligung ihrer Eltern nach; ihren Lohn hat sie zur freien Verfügung. Ohne Einwilligung der Eltern ließ sie sich für 50 € von B ein Kreuz auf die Innenseite ihres linken Handgelenks tätowieren. Die Eltern sind entsetzt und verlangen über ihren RA im Namen der Tochter Herausgabe der 50 €. Bitte skizzieren Sie eine Lösung bei der Sie erst nur auf der Subsumtionsebene nur prüfen, welche Fallgruppe (siehe Frage 46) vorliegt und welche nicht. Anschließend erörtern Sie bitte, ob dieses Ergebnis nach Ihrem Verständnis auch wertungsgerecht ist.

A

die A hat einen Anspruch gegen B auf Herausgabe der gezahlten 50 € gemäß § 812 I S. 1, wenn der zwischen ihnen geschlossene Vertrag wegen Minderjährigkeit der A unwirksam war. Zwar ist ein Vertrag, den ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger ohne Einwilligung oder Genehmigung des gesetzlichen Vertreters abschließt, unwirksam;
Eine Ausnahme gilt für Verträge, die der Minderjährige mit eigenen Mitteln erfüllen kann, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind, § 110 BGB.

52
Q

Verträge können aber nicht nur höchstpersönlich geschlossen werden, sondern auch durch Dritte, wie nennt man dieses Phänomen?

A

Stellvertretungsrecht

53
Q

Nennen Sie die vier Voraussetzungen der Stellvertretung und erläutern sie kurz.

A
  • Abgabe einer Willenserklärung (Die Stellvertretung bezieht sich auf eine WE, nicht auf Realakte)
  • Abgabe einer eigenen Willenserklärung (Der Vertreter muss eigene WE (in fremdem Namen) abgeben)
  • im fremden Namen (Nach § 164 I S.1 muss die WE „im Namen des Vertretenen“ abgegeben werden)
  • und mit Vertretungsmacht (gesetzliche Vertretungsmacht
    Eltern (§§ 1626, 1629)
    Geschäftsführer einer GmbH (§35 I GmbhG)
54
Q

Liegt in den folgenden Beispielen eine Vertretung vor?

a) A schickt den B mit der Bitte los, ihm eine Digitalkamera für unter 500 € zu besorgen. B entscheidet sich für eine Sony Cybershot zu 449,99 € und teilt dem Verkäufer C mit, diese für den A kaufen zu wollen.
b) A schickt den B mit der (schriftlichen) Erklärung los, bei C, die im Angebot stehende Sony Cybershot zu 449,99 € kaufen zu wollen. B übergibt den Zettel mit der Erklärung dem V; dieser bestätigt den Kauf auf dem Zettel.

A

a) Vertretung

b) Bote

55
Q

Es gibt zwei Formen der Vertretungsmacht, welche?

A

gesetzliche Vertretungsmacht

Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht)

56
Q

Es gibt zwei Arten der Vollmachterteilung, welche?

A

Innenvollmacht

Außenvollmacht

57
Q

K will bei Autohändler A einen gebrauchten Pkw kaufen. Da er von Autos nichts versteht, erklärt er dem A, er werde seinen Freund F vorbei schicken. Dieser solle für ihn den Wagen kaufen. K bittet den F, zu A zu gehen und einen VW Golf für höchstens 5.000 € zu kaufen. F kauft bei A aber einen VW für 8.000 €. A verlangt nun diesen Betrag von K.
Zu Recht?

A

F hat eine eigene WE im Namen des K abgegeben, Zweifel an einer wirksamen Stellvertretung könnten aber aus seiner Vertretungsmacht herrühren.
K hatte F nur Innenvollmacht bis 5.000 € gegeben, dies aber nicht dem A mitgeteilt.
Ergebnis: A kann von K den Kaufpreis verlangen.

58
Q

Was versteht man unter einer Duldungsvollmacht?

A

Als Duldungsvollmacht bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Form der Vollmacht, bei der ein Vertretener zwar um das Handeln einer Person, welche als sein (angeblicher) Vertreter auftritt, weiß, nicht jedoch gegen dieses Handeln einschreitet.