Öffentliches Recht Flashcards
Wie unterscheiden sich Öffentliches Recht und Privatrecht?
Privatrecht: Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander ( Bürger – Bürger)
Öffentliches Recht: Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger, sowie die rechtlichen Strukturen innerhalb des Staates selbst.
Warum gibt es einen Staat?
Instrument der Gesellschaft zur Sorge um das Gemeinwohl bzw. zur Bereitstellung von Gemeinschaftsgütern
Was ist ein Staat nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek?
Staatsgebiet + Staatsvolk + Staatsgewalt: Staat wird von der Rechtsordnung als juristische Person gedacht und damit zum Rechtssubjekt (Träger von Rechten u. Pflichten)
Woher stammt die Bezeichnung der deutschen Verfassung als „Grundgesetz“?
Spielt auf den Begriff des Fundamentalgesetzes in der deutschen Rechtstradition an. Vor allem aber sollte damit der provisorische Charakter zum Ausdruck gebracht werden. (Im geographischen Sinne, GG galt nur für die Bundesländer in der westlichen Besatzungszone)
Welche drei wesentliche Elemente kennzeichnen den modernen Verfassungsstaat? Erläutern Sie diese mit Blick auf das Grundgesetz.
Normativität der Verfassung: Verfassungen regeln verbindliche Rechtsnormen (Art. 1 Abs. 3) , die vor Gerichten eingeklagt werden können
Vorrang der Verfassung: In der Normpyramide steht die Verfassung an oberster Stelle und hat Vorrang gegenüber jeglichem staatlichen Recht, keine Parlamentssouverainität (Art. 20 Abs. 3 GG)
Verfassungsgerichtbarkeit: Die Norm des GG kann gerichtlich durchgesetzt werden, auch von Individuen, prüft Vereinbarkeit von Gesetzen mit der jeweiligen Verfassung
Welche inhaltlichen Schranken gelten für eine Änderung des Grundgesetzes?
Der änderungsfeste Kern des GG besteht einerseits in der Gliederung des Bundes in Länder, in der grundsätzlichen Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sowie in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätzen (Art. 79 Absatz 3 GG)
Erläutern Sie den Unterschied zwischen Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen
Staatstrukturprizipien: beschreibt die Struktur (Art. 1 GG und Art. 20 GG), können nicht geändert werden, prägende Elemente der verfassungsmäßigen Ordnung
Staatszielbestimmungen: Verfassungsnormen, die der Staatstätigkeit die Erfüllung bestimmter sachlicher umschriebener Ziele vorschreiben Bsp.: Umwelt- und Tierschutz- geben Ziele vor, überlassen Wahl der Instrumente
Was bedeutet der Grundsatz der Volkssouveränität?
Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.“
Staatsvolk ist das Subjekt der Volkssouveränität. Es ist die Legitimationsgrundlage und zugleich oberstes staatliches Organ.
Woraus folgt die Erfordernis einer demokratischen Legitimation der Ausübung von Staatsgewalt und welche Formen demokratischer Legitimation lassen sich unterscheiden?
Bindeglied zwischen Staatsvolk und Staatsgewalt
-jede Ausübung staatlicher Macht bedarf der Legitimation durch das Volk
-durch Legitimation gewinnt die Staatsgewalt ihre Legitimität
Formen demokratischer Legitimation:
-mittelbare Legitimation (vom Volk gewählte Abgeordnete des Bundestages wählen den Bundeskanzler, dieser bestimmt Bundesminister)
-unmittelbare Legitimation (Volk wählt die Abgeordneten des Bundestages)
-organisatorisch-personelle Legitimation (Volk -> Bundestag -> Bundeskanzler -> Bundesminister -> Behördenleiter -> Volk -> …… )
-sachlich-inhaltliche Legitimation (Volk -> Bundestag erlässt Gesetze -> Exekutive und Judikative sind an Gesetze gebunden -> konkrete Entscheidung -> Volk -> ….)
Welche Funktionen hat der Bundestag in seiner Rolle als Parlament?
- trifft zentrale Entscheidungen
- Gesetzgebungsfunktion (inkl. Budgetrecht)
- Kontrollfunktion (insb. Gegenüber der Regierung)
- Öffentlichkeitfunktion (primäres Forum politischer Auseinandersetzungen) -Kreationsfunktion (Bildung weiterer Verfassungsorgane)
Welche Prinzipien bilden den formellen und materiellen Rechtsstaat?
Formeller Rechtsstaat:
-förmliche Bindung der Staatsgewalt an das positive Recht -Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
-Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
-Unabhängigkeit der Gerichte
-Rechtssicherheit
Materieller Rechtsstaat:
-Vorgaben für den Inhalt der Rechtssätze
-insbes. Grundrechte
-Sicherung durch starke Verfassungsgerichtbarkeit
machtbegrenzende Funktion
Was besagt der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?
- Vorrang des Gesetzes (kein Handeln gegen das Gesetz) Art. 20 Abs. 3 GG (allg. Rechtsbindung)
- Unterlassungspflicht: Verwaltung darf nicht gegen Gesetze verstoßen, gilt für jegliche Verwaltungstätigkeit
- Handlungspflicht: Verwaltung muss so handeln, wie es ihr die Gesetze vorschreiben, gilt für jegliche Verhandlungstätigkeit - Vorbehalt des Gesetzes (kein Handeln ohne Gesetz) Art. 20 Abs. 3 Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, Für Eingriffe in die Rechte der Bürger ist grundsätzlich eine gesetzliche Grundlage erforderlich.
- Wesentlichkeitstheorie: Alle wesentlichen Entscheidungen muss der parlamentarische Gesetzgeber selbst entscheiden (Parlamentsvorbehalt)
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Rückwirkung? Wann sind diese zulässig?
Rückwirkungsverbot im Strafrecht (Art. 103 Abs. 2 GG): Man kann nicht nachträglich für etwas bestraft werden, was zum damaligen Zeitpunkt nicht strafbar gewesen ist.
Außerhalb des Strafrechts:
Rückwirkung ist immer dann ein Problem, wenn nachträglich in die eigenen Recht eingegriffen wird (Freiheitsbeschränkung)
Echte Rückwirkung: Gesetz knüpft Rechtsfolgen an einen in der Vergangenheit liegenden, bereits abgeschlossenen Sachverhalt (z.B. stärkere Besteuerung des Vorjahreseinkommens), unzulässig
Unechte Rückwirkung: Gesetz knüpft Rechtsfolgen an einen in der Vergangenheit begonnen und im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht abgeschlossenen Tatbestand (z.B. Einkommen aus laufendem Jahr wird mit einer höheren Steuer belegt), zulässig
- Wenn es sich um eine begünstigende Regelung handelt, sind beide Rückwirkungen zulässig
Wodurch unterscheidet sich ein Bundestaat von einem Staatenbund?
Bundesstaat: Verbindung mehrerer Staaten (Gliedstaaten) zu einer Einheit, die ebenfalls Staatsqualität besitz (Gesamtstaat)
Staatenbund: Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten zu einem völkerrechtlichen Gebilde ohne eigenes Staatsgebiet oder Staatsvolk (z.B. Deutscher Bund 1815-1866)
Erläutern Sie die grundlegende Kompetenzverteilung bei Gesetzgebung und Verwaltung zwischen Bund und Ländern
- Grundregel in Art. 30 GG: Zuständig sind die Länder, soweit das GG keine andere Regelung trifft oder zulässt
- Gesetzgebung: -Art. 70 Abs. 1 GG: Länder haben Recht der Gesetzgebung, soweit das GG nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, Art. 71 – 74 GG: lassen weitreichende Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Schwerpunkt liegt de facto beim Bund.
- Verwaltung: -Art. 83 GG: Länder führen Bundesgesetze als eigene Aufgaben aus, soweit das GG nichts anderes bestimmt oder zulässt. Schwerpunkt liegt de facto bei den Ländern.