Willenserklärung Flashcards
Willenserklärung (Definition)
Willensäusserung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Willenserklärung (Anatomie)
Erklärungstatbestand (äussere) + Willenstatbestand (innere)
Erklärungstatbestand - Rechtsbindungswille
Wille, sich konkret zu einem Geschäft zu binden und sie Rechtsfähig zu erfüllen.
Willenstatbestand
- Handlungsbewusstsein
- Erklärungsbewusstsein
- Geschäftswille
Handlungsbewusstsein
Bewusstes willensgetragenes menschliches Verhalten.
–> Wenn es fehlt = WE nichtig
Erklärungsbewusstsein
Erklärende ist von den Erklärungswert seiner Handlung bewusst.
–> Willenstheorie: wenn es fehlt = WE nichtig
Erklärungstheorie: wenn es fehlt = WE wirksam
h.M.: WE anfechtbar, wenn nicht abgegeben hätte
Geschäftswille
Wille, dass die Erklärung auf eine ganz bestimmte Rechtsfolge bestimmt sein muss.
–> Unklaren Mängel = WE provisorisch wirksam
empfangsbedürftigte WE
Wirksamkeit, wenn Abgabe und Zugang gegeben sind.
Zugang = gelangen auf den Herrschaftsbereich des Empfängers + Kenntnisnahme unter normale Umstände.
z.B. Angebot und Annahme
nicht empfangsbedürftigte WE
Wirksamkeit schon mit ihre Abgabe.
z.B. Testament, Auslobung
verkörperte WE
Materialisiert + Reproduzierbar
z.B. Papierform, Video, Silicon
unverkörperte WE
nicht reproduzierbar (Gefahren) z.B. Mündlich
automatisierte WE
Zugang bei natürliche Person, die die Prozesse steuert.
z.B. Bestätigungsmail einer Internetkauf
Vernehmungstheorie
Bei unverkörperten WE muss der Empfänger sie verstanden haben und akustisch wahrnehmen können.
Äusserungstheorie
WE wirksam schon mit ihrer Abgabe