Schuldrecht Flashcards

1
Q

Funktionen von Treu und Glauben

A

-Schrankenfunktion
-Ergängzungsfunktion
-

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2
Q

Schuldverhältnis

A

Rechtsverhältnis, auf Grund dessen eine Person(=Schuldner) der anderen(=Gläubiger) etwas schuldet, d.h. Ihr gegenüber zur Leistung verpflichtet ist. §241 BGB

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3
Q

Gläubiger

A

hat ein relatives Recht (Anspruch) gegenüber dem Schuldner

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4
Q

relatives Recht

A

kann nur gegen eine bestimmte Person geltend gemacht werden.

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5
Q

Schuldner

A

hat eine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger

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6
Q

Schuldverhältnis im engeren Sinne

A

rechtlich geregelte Beziehung zwischen G und S, die zur bestimmten Leistungen berechtigt bzw. verpflichtet.

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7
Q

Schuldverhältnis im weiteren Sinne

A

Sonderbeziehung zwischen G und S

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8
Q

Ausprägungen des Schuldverhältnis im weiteren Sinne

A
  • Beweislast Erleichterung
  • günstigere Verjährungsstatus
  • inter partes
  • Verhaltenszurechnung
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9
Q

Grundsatz der Relativität (inter partes)

A

Verträge begründen Rechte und Pflichten, die nur zwischen den Parteien wirken

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10
Q

Leistung

A

Zuwendung eines wirklichen oder vermeintlichen Vorteils (Tun oder Unterlassen), der typischerweise einen Vermögenswert hat.

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11
Q

Inhalt der Leistung

A

muss bestimmt oder bestimmbar sein

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12
Q

Hauptleistungspflichten

A
  • wesentlich für das Schuldverhältnis
  • ergeben sich aus Parteivereinbarung oder Gesetz
  • essentialia negotii
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13
Q

Nebenleistungspflichten

A
  • bezogen auf ordnungsgemässe Erringung und Nutzung der Hauptleistung
  • Schutz des Integritätsinteresse
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14
Q

Schuldverhältnisfürsorgepflichten

A
  • können Haupt- oder Nebenpflichten sein

- dienen dem Integritätsinteresse des anderen Teils

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15
Q

Funktionen des Schuldverhältnis

A
  • Vorbereitung des Verfügungsgeschäfts

- Berechtigung zur Werterhaltung der Sache (Causa)

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16
Q

Dauerschuldverhältnis

A

auf länger andauernde oder wiederholte Leistungen gerichtete Schuldverhältnis
z.B. Miete-, Pacht-, Arbeitsverhältnis

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17
Q

Gefälligkeitsverhältnis

A
  • begründet keine Verpflichtung

- Schutzpflichten können entstehen

18
Q

Wann entstehen Schadenersatzansprüche aus Gefälligkeit?

A
  1. Grad der Entgeltlichkeit
  2. Wert des anvertrauten Gutes
  3. Wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit
  4. Interesse der Parteien
19
Q

Obliegenheit

A

“Pflicht gegen sich selbst” und im Eigeninteresse

  • begründet keine Verpflichtung
  • Nichtbeachtung => Rechtsnachteil
20
Q

Naturalobligation

A

Schuld ohne Haftung, denn der Schuldner erfüllt, die Erfüllung kann aber vom Gläubiger nicht erzwungen werden

21
Q

Ausprägungen der Naturalobligation

A
  • keine Durchsetzung vom staatlicher Gewalt

- keine Verbindlichkeit bestanden

22
Q

Schuld

A

ist das Leistensollen des Schuldners

= Verpflichtetsein, Verbindlichkeit, Leistungspflicht

23
Q

Haftung

A

Unterworfensein des Schuldners unter den zwangsweisen Zugriff des Gläubigers

24
Q

Gegenstand der Haftung

A
  1. unbeschränkte Vermögenshaftung
  2. beschränkte Vermögenshaftung
  3. Haftung des Schuldners mit seiner Person
25
Q

Wie kommen rechtsgeschäftlich begründete Schuldverhältnisse zustande?

A

Durch einseitiges Rechtsgeschäft (Auslobung, Vermächtnis) oder durch Vertrag

26
Q

Wie kommen gesetzliche Schuldverhältnisse zustande?

A
  1. Unerlaubte Handlung §823 ff. BGB
  2. Ungerechtfertigte Bereicherung §812 ff. BGB
  3. Geschäftsführung ohne Auftrag §677 ff. BGB
27
Q

Wie kommen Schuldverhältnisse durch sozialen Kontakt zustande?

A

§311 BGB Vertragsverhandlungen…

  • Haftung aus culpa in contrahendo
  • Schutzpflichten decken auch Dritte
28
Q

Anspruchsgrundlagenkonkurrenz

A

Anspruch aus Sonderverbindung + gesetzliche Bestimmung –> Haftungsmilderung und begünstigte Verjährungsfristen

29
Q

Grundsatz von Treu und Glauben

A

Generalklausel

-Rücksichtnahme des anderen Teils

30
Q

Funktionen von Treu und Glauben

A
  • Schrankenfunktion
  • Ergänzungsfunktion
  • Korrekturfunktion
31
Q

Was kann Treu und Glauben einschränken?

A
  1. Rechtsmissbräuchliches Verhalten
  2. Widersprüchliches Verhalten
  3. Verwirkung
  4. Unzumutbarkeit aus Gewissensgründen
32
Q

Rechtsmissbräuchliches Verhalten

A

Der Gläubiger fördert eine Leistung, die er dem Schuldner aus einem anderen Grund alsbald wieder Zurückerstatten hätte

33
Q

Widersprüchliches Verhalten venire contra factum proprium)

A

Der Berechtigte darf ein Recht nicht geltend machen, wenn er sich dadurch mit seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzen wurde

34
Q

Verwirkung

A

Ein Recht kann nicht mehr ausgeübt werden, obwohl es noch nicht verjährt ist (Verhalten des G, S hat sich darauf eingestellt der G wurde es nicht geltend machen)

35
Q

Unzumutbarkeit aus Gewissensgründen

A

Unter bestimmte Umstände kann der Schuldner die Leistung nicht erbringen
Abwägung –> Ausstrahlung des GG

36
Q

Leistungsort

A

=Erfüllungsort; ist der Ort, an dem die Leistungshandlung erbracht werden muss

37
Q

Erfolgsort

A

ist der Ort, an dem der Leistungserfolg eintritt

38
Q

Holschuld

A

Leistungs- und Erfolgsort am Wohnsitz des Schuldners

39
Q

Bringschuld

A

Leistungs- und Erfolgsort am Wohnsitz des Gläubigers

40
Q

Schickschuld

A

Leistungsort am Wohnsitz des Schuldners <> Erfolgsort am Wohnsitz des Gläubigers