Wiederholungsfragen Flashcards

1
Q

Wenn der Vergleichswert am Bilanzstichtag gesunken ist, muss beim Umlaufvermögen unternehmensrechtlich eine Abwertung vorgenommen werden.

A

richtig (strenges Niederstwertprinzip)

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2
Q

Das Steuerrecht sieht für die Abwertung von UV ein Wahlrecht vor.

A

richtig (andere Zielsetzung im Steuerrecht als im Unternehmensrecht)

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3
Q

Als Vergleichswert am Bilanzstichtag kommt für die Bewertung von Waren nur der Marktpreis des Absatzmarktes in Betracht.

A

falsch

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4
Q

Bei einer Forderungsabschreibung ist auch die USt zu korrigieren.

A

richtig

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5
Q

Forderungsabschreibungen führen ertragssteuerlich zu einer Mehr-Weniger-Rechnung.

A

falsch

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6
Q

Pauschale Einzelwertberichtungen sind unternehmensrechtlich möglich, steuerrechtlich werden diese jedoch nicht anerkannt.

A

falsch

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7
Q

Pauschale Einzelwertberichtigungen sind vom Bruttobetrag der Forderung inkl. USt zu berechnen.

A

falsch (immer Nettobetrag hernehmen)

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8
Q

Die Bildung einer echten Pauschalwertberichtigung im Unternehmensrecht in der Bilanz ist steuerlich ab 2021 anerkannt.

A

richtig

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9
Q

Eine Zuschreibung setzt nicht voraus, dass in einem Vorjahr eine Abwertung auf den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag erfolgte.

A

falsch

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10
Q

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gehören zum UV.

A

falsch (eigener Posten)

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11
Q

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten dienen dem Ausweis des richtigen Periodenergebnisses in der GuV.

A

richtig (GuV muss periodenrein sein)

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12
Q

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten zeigen fremde Vorauszahlungen.

A

falsch

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13
Q

Passive Rechnungsabgrenzungsposten zeigen fremde Rückstände.

A

falsch (zeigen fremde/vorschüssige Erträge bzw. eigene/nachschüssige Aufwände; Rückstände = wir haben die Leistung schon erbracht und der Kunde schuldet uns das Geld noch)

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14
Q

Einlagen eines Einzelunternehmers erhöhen das Kapitalkonto, nicht aber den Jahresgewinn.

A

richtig (keine Auswirkung auf Gewinn; Buchung: 2…an 9…)

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15
Q

Das Eigenkapital eines Einzelunternehmens ist variabel und kann auch negativ sein.

A

richtig (es kann negativ werden, da es keine Entnahmegrenzen gibt -> haftet mit Privatvermögen)

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16
Q

Für Kapitalgesellschaften ist das Eigenkapital in der Bilanz gem. §224 UGB aufzugliedern.

A

richtig

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17
Q

Für Personengesellschaften bestehen detaillierte Gliederungsvorschriften für das Eigenkapital gem. UGB.

A

falsch (detailliert nur x Kapitalgesellschaften)

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18
Q

Die Dotation einer Kapitalrücklage mindert den unternehmensrechtlichen Gewinn einer Kapitalgesellschaft.

A

falsch (Kapitalrücklagen werden von außen dotiert; Buchung Zuführung: 2 Bank an 9 Kapitalrücklage; Buchung Auflösung: 9 Kapitalrücklagen an 8 Auflösung von Kapitalrücklagen)

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19
Q

Die Dotation einer Gewinnrücklage mindert den unternehmerischen Gewinn einer Kapitalgesellschaft.

A

richtig (aus Jahresüberschüssen)

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20
Q

Im Steuerrecht sind Rücklagenbewegungen bei Kapitalgesellschaften steuerneutral.

A

richtig (steuerlich über MWR berichtigen)

21
Q

Verbindlichkeiten sind unternehmensrechtlich aus Gründen des Gläubigerschutzes am Bilanzstichtag mit dem höheren Erfüllungsbetrag anzusetzen.

A

richtig

22
Q

Das Steuerrecht sieht für die Aufwertung von Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag ein Wahlrecht vor.

A

richtig (kein Grundsatz des Gläubigerschutzes)

23
Q

Werterholungen bei Verbindlichkeiten (Sinken des Erfüllungsbetrages nach einer vorgenommenen Aufwertung) dürfen weder unternehmensrechtlich noch steuerlich angesetzt werden.

A

falsch

24
Q

Im Unternehmensrecht sind Aufwandsrückstellungen nicht zulässig.

A

falsch

25
Q

Rückstellungen für Firmenjubiläen sind steuerlich zulässig.

A

falsch (nur x Dienstjubiläen)

26
Q

Verbindlichkeitsrückstellungen dürfen unternehmensrechtlich nicht pauschal gebildet werden.

A

falsch

27
Q

Die Bildung einer Drohverlustrückstellung kommt in Betracht, wenn bei einem Einkaufsgeschäft ein Fixpreis vereinbart wurde und die Lieferung noch nicht erfolgt ist.

A

richtig

28
Q

Drohverlustrückstellungen sind steuerlich nicht anerkannt.

A

falsch

29
Q

Rückstellungen für Pensionen sind unternehmensrechtlich und steuerlich versicherungsmathematisch zu bewerten.

A

richtig

30
Q

Rückstellungen für Abfertigungen sind unternehmensrechtlich ausschließlich finanzmathematisch zu bewerten.

A

falsch

31
Q

Langfristige Rückstellungen sind unternehmensrechtlich abzuzinsen, steuerlich hingegen nicht.

A

falsch

32
Q

Das Steuerrecht sieht für die Abzinsung langfristiger Rückstellungen einen fixen Zinssatz vor.

A

richtig

33
Q

Latente Steuern sind bei allen Rechtsformen unternehmerisch anzusetzen.

A

falsch (nur bei Kapitalgesellschaften)

34
Q

Latente Steuern dürfen im Jahresabschluss ausschließlich auf der Passivseite ausgewiesen werden.

A

falsch

35
Q

Aktive und passive latente Steuern gegenüber der inländischen Steuerbehörde dürfen im Jahresabschluss nicht saldiert werden.

A

falsch (sie müssen saldiert werden)

36
Q

Latente Steuern bilden vorübergehende Unterschiede in den unternehmensrechtlichen und steuerlichen Bilanzwerten ab.

A

richtig

37
Q

Aktive latente Steuern zeigen eine zukünftige Steuerentlastung.

A

richtig

38
Q

Eine passive latente Steuer ergibt sich, wenn der unternehmensrechtliche Buchwert eines Vermögensgegenstandes höher ist als der steuerliche Buchwert.

A

richtig

39
Q

Ein Einzelunternehmer darf maximal den im Geschäftsjahr erzielten Gewinn entnehmen.

A

falsch (keine Entnahmebeschränkung)

40
Q

Unternehmensrechtlich werden Gewinnentnahmen bei Personengesellschaften über ein Verrechnungskonto in der Klasse 3 gebucht.

A

richtig

41
Q

Jede Kapitalgesellschaft muss unabhängig von ihrer Größe aus dem Jahresüberschuss eine Gewinnrücklage bilden.

A

falsch

42
Q

Die Bilanz ist ein statisches Instrument, das Mittelherkunft und Mittelverwendung zeigt.

A

richtig

43
Q

Das Vermögen lässt sich durch die Berechnung der Eigen- und Fremdkapitalquote analysieren.

A

falsch

44
Q

Für die Berechnung der Eigenkapitalrentabilität wird der Jahresüberschuss durch das Eigenkapital dividiert.

A

falsch (Ergebnis vor Steuern wird hergenommen)

45
Q

Der Cash-Flow ist eine dynamische Größe und zeigt die Zahlungsströme des Unternehmens.

A

richtig

46
Q

Zur Ermittlung des Praktiker-Cash-Flows müssen unter anderem die Abschreibungen zum Jahresüberschuss hinzugerechnet werden.

A

richtig

47
Q

Die nicht abzugsfähige VSt. erhöht die Anschaffungskosten.

A

richtig

48
Q

Die Reisekosten im Zusammenhang mit Messebesuchen zählen zu den Anschaffungskosten einer später erworbenen Maschine.

A

falsch

49
Q

Eine Software, die für spezifische Zwecke eines Unternehmens hergestellt wurde, darf beim Auftraggeber nicht aktiviert werden.

A

richtig