Fragen Studydrive Flashcards

1
Q

Eine Bilanzverlängerung resultiert aus einer erfolgsneutralen Verbuchung.

A

richtig

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2
Q

Ein Aktivtausch führt zu einer erfolgswirksamen Buchung.

A

falsch (ist erfolgsneutral)

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3
Q

Die GuV nach UGB ist ein statisches Instrument, um den Bilanzgewinn/-verlust zu ermitteln.

A

falsch (Bilanz ist statisch, GuV dynamisch)

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4
Q

Im Steuerrecht ist die Bildung einer Rückstellung für ein Firmenjubiläum erlaubt.

A

falsch

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5
Q

Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten müssen mit 3,5% p.a. abgezinst werden.

A

falsch (Rst. über 14 Monate)

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6
Q

Für das Steuerrecht ist der unternehmensrechtliche Anschaffungskostenbegriff maßgeblich.

A

richtig

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7
Q

Ein Unterschied der Nutzungsdauer eines PKW zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht führt zu einer MWR.

A

richtig

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8
Q

Wird ein derivativer Firmenwert unternehmensrechtlich auf 10 Jahre und steuerlich auf 15 Jahre abgeschrieben, so erhöht sich der Gewinn bei der Überleitung vom unternehmensrechtlichen auf das steuerrechtliche Ergebnis.

A

richtig

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9
Q

Wenn der ursprüngliche Aufwand höher ist als der steuerrechtliche Aufwand, führt dies zu einer positiven MWR.

A

richtig

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10
Q

Die Grunderwerbssteuer zählt zu den Anschaffungskosten.

A

richtig

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11
Q

Eine im Zuge der Anschaffung übernommene Verbindlichkeit zählt zu den Anschaffungskosten.

A

richtig

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12
Q

Wird ein Grundstück mit einem abbruchreifen Gebäude erworben, zählen die Abbruchkosten zum Anschaffungswert des neuen Gebäudes.

A

falsch (zählen zu den Anschaffungskosten von Grund und Boden)

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13
Q

Die Anschaffungskosten eines PKWs dürfen im Steuerrecht maximal 50.000€ betragen.

A

falsch (max. 40.000€)

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14
Q

Die Grundsteuer zählt zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks.

A

falsch

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15
Q

Die Prämisse der Gewinnmaximierung verlangt eine Ermittlung der Herstellungskosten zum Höchstansatz.

A

richtig

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16
Q

Die Anwendung der Unterbeschäftigungsklausel führt zu einer Kürzung der variablen Kosten.

A

falsch (fixe Kosten werden gekürzt)

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17
Q

Die unternehmensrechtliche Nutzungsdauer eines Firmenwertes beträgt 15 Jahre.

A

falsch (nur wenn keine verlässliche Schätzung möglich ist, dann wäre es aber auch 10 Jahre und nicht 15 Jahre)

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18
Q

Die steuerrechtliche Nutzungsdauer eines Firmenwerts beträgt 15 Jahre.

A

richtig

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19
Q

Ein vom Unternehmer selbst geschaffener (originäere) Firmenwert darf im Unternehmensrecht aktiviert werden.

A

falsch (es gilt ein Verbot)

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20
Q

Denkmalgeschützte Gebäude müssen steuerrechtlich über 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden.

A

falsch (sie dürfen)

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21
Q

Wenn die betriebliche Nutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern mehr als 50% beträgt, erfolgt keine Aktivierung.

A

falsch (wenn es mehr als 50% beträgt, muss zur Gänze aktiviert werden)

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21
Q

Unternehmensrechtlich sind für zahlreiche Anlagegüter konkrete Nutzungsdauern gesetzlich definiert.

A

falsch (steuerrechtlich)

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22
Q

Wird ein Gebäude zu 90% für betriebliche Zwecke genutzt, werden 90% der gesamten AK in das Betriebsvermögen aufgenommen.

A

falsch (Aktivierung zur Gänze, AfA und laufende Aufwendungen werden in voller Höhe eingebucht)

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23
Q

Wird ein Gebäude zu 40% für betriebliche Zwecke verwendet, beläuft sich der Eigenverbrauch auf 60%.

A

falsch (es werden nur 40% aktiviert und daher gibt es keinen Eigenverbrauch)

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24
Q

Einzelwertberichtigungen von Forderungen sind auch steuerlich anerkannt.

A

richtig

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25
Q

Für das UV gilt im UGB das gemilderte Niederstwertprinzip.

A

falsch (es gilt das strenge Niederstwertprinzip)

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26
Q

Für das UV gilt im Steuerrecht das strenge Niederstwertprinzip.

A

falsch (es gilt das Wahlrecht)

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27
Q

Kapitalrücklagen gehören zur Innenfinanzierung.

A

falsch (Außenfinanzierung)

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28
Q

Die Außenfinanzierung ist ein Teilbereich der Unternehmensfinanzierung, bei dem die zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus dem Umsatzbereich, sondern von externen Kapitalgebern stammen.

A

richtig

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29
Q

Bei Personengesellschaften ist das Eigenkapital laut §224 UGB detailliert gegliedert.

A

falsch (bei Kapitalgesellschaften)

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30
Q

Das Eigenkapital ist rechtsformunabhängig immer gleich auszuweisen.

A

falsch

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31
Q

Kapitalgesellschaften müssen gemäß UGB für das Eigenkapital detaillierte Ausweisvorschriften beachten.

A

richtig

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32
Q

Die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Regelungen des EStG.

A

falsch (UGB)

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33
Q

Eine aktive Rechnungsabgrenzung verpflichtet den Unternehmer zu einer zukünftigen Leistung.

A

falsch (Gegenleistung)

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34
Q

Die Bilanz zeigt die Veränderungen der Aufwands- und Ertragskonten während eines Geschäftsjahres.

A

falsch (Bilanz zeigt die aktiven und passiven Bestandskonten)

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35
Q

Gemäß UGB dürfen nur Verbindlichkeitsrückstellungen gebildet werden.

A

falsch

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36
Q

Eine Aufwandsrückstellung wie bspw. eine unterlassene Instandhaltung führt zu keiner MWR.

A

falsch (im Steuerrecht verboten)

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37
Q

Verbindlichkeitsrückstellungen müssen im UGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet werden.

A

richtig

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38
Q

Verbindlichkeiten sind aufzuwerten, wenn der Erfüllungsbetrag im Vergleich zum Buchwert gestiegen ist.

A

richtig

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39
Q

Für die Abwertung nach einer Aufwertung bildet der ursprüngliche Schuldbetrag die Untergrenze.

A

richtig

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40
Q

Eine hohe Forderungsintensität kann zu einer Gefährdung der Liquidität im Unternehmen führen.

A

richtig

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41
Q

Gewinnausschüttungen einer GmbH an eine natürliche Person unterliegen dem KESt-Satz von 27,5%.

A

richtig

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42
Q

Personengesellschaften sind ein Steuersubjekt.

A

falsch

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43
Q

Der Körperschaftssteuertarif ist progressiv.

A

falsch (linear, Einkommenssteuertarif ist progressiv)

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44
Q

Die Werte in der Bilanz zeigen die Zerschlagungswerte der jeweiligen Posten.

A

falsch

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45
Q

Die Dauer des Geschäftsjahres kann auf maximal 14 Monate verlängert werden.

A

falsch

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46
Q

Der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise findet in der Leasingbilanzierung Berücksichtigung.

A

richtig

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47
Q

Die Gewinn- und Verlustrechnung bildet die Zahlungszu- und -abflüsse einer Periode ab.

A

falsch

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48
Q

Aufwendungen müssen berücksichtigt werden, sobald sie erkennbar sind.

A

richtig

49
Q

Land- und Forstwirte mit Gewinnen über 700.000€ sind rechnungslegungspflichtig gem §189 UGB.

A

falsch

50
Q

Ein Aktivtausch führt zu einer erfolgswirksamen Buchung.

A

falsch

51
Q

Eine Bilanzverlängerung resultiert aus einer erfolgsneutralen Buchung.

A

richtig

52
Q

Die GuV nach UGB ist ein statisches Instrument, um den Bilanzgewinn/-verlust zu ermitteln.

A

falsch

53
Q

Die Bilanz zeigt die aktiven und passiven Bestandskonten am Ende eines Geschäftsjahres.

A

richtig

54
Q

Die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung erfolgt auf Basis der Regelungen des EStG.

A

falsch

55
Q

Die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung basiert auf der Zielsetzung des Gläubigerschutzes.

A

richtig

56
Q

Wenn der unternehmensrechtliche Aufwand höher ist als der steuerrechtliche Aufwand, führt dies zu einer positiven MWR.

A

richtig

57
Q

Wenn der steuerrechtliche Aufwand höher ist als der unternehmensrechtliche Aufwand, führt dies zu einer positiven MWR.

A

falsch

58
Q

Unter anderem zählt die Grunderwerbssteuer zu den Anschaffungsnebenkosten.

A

richtig

59
Q

Im Rahmen der Gewinnermittlung gem. §4 Abs. 1 EStG darf kein gewillkürtes Betriebsvermögen bilanziert werden.

A

richtig

60
Q

Die Bilanzierung von Vermögensgegenständen setzt das zivilrechtliche Eigentum des Bilanzierenden voraus.

A

falsch

61
Q

Angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden.

A

falsch

62
Q

Die Bilanzierung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist als Wahlrecht konzipiert.

A

falsch

63
Q

Geldbeschaffungskosten dürfen in der UGB-Bilanz aktiviert werden.

A

falsch

64
Q

Eine im Zuge der Anschaffung eines VG übernommene Verbindlichkeit zählt zu den AK.

A

richtig

65
Q

Die Grundsteuer zählt zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks.

A

falsch

66
Q

Gewinne entstehen, sobald diese erkennbar sind.

A

falsch

67
Q

Die Umsatzsteuer für einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten PKW wird nicht aktiviert.

A

falsch

68
Q

Der originäre Firmenwert muss zwingend als Bilanzierungshilfe aktiviert werden.

A

falsch

69
Q

Für die Ermittlung der Herstellungskosten gilt das Maßgeblichkeitsprinzip.

A

falsch

70
Q

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist Bestandteil der bilanziellen Herstellungskosten.

A

falsch

71
Q

Die Anwendung der Unterbeschäftigungsklausel führt zu einer Kürzung der variablen Kosten.

A

falsch

72
Q

Die Prämisse der Gewinnmaximierung verlangt eine Ermittlung der Herstellungskosten zum Höchstansatz.

A

richtig

73
Q

Abnutzbares AV darf nicht außerplanmäßig abgeschrieben werden.

A

falsch

74
Q

Unternehmensrechtlich sind für zahlreiche Anlagegüter konkrete ND gesetzlich definiert.

A

falsch

75
Q

Denkmalgeschützte Gebäude müssen steuerrechtlich über 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden.

A

falsch

76
Q

Zuschreibungen korrigieren eine voranstehend geltend gemacht planmäßige Abschreibung.

A

falsch

77
Q

Werterholungen nach erfolgter außerplanmäßiger Abschreibung müssen durch eine Zuschreibung abgebildet werden.

A

richtig

78
Q

Wird ein Gebäude zu 40% für betriebliche Zwecke verwendet, beläuft sich der Eigenverbrauch auf 60%.

A

falsch

79
Q

Die planmäßige Abschreibung von PKW wird häufig von einer MWR begleitet.

A

richtig

80
Q

Ein überwiegend privat genutzter PKW kann anteilig im Betriebsvermögen ausgewiesen werden.

A

falsch

81
Q

Der Eigenverbrauch korrigiert eine zu hohe Aufwandsrechnung im Falle einer gemischten Nutzung.

A

richtig

82
Q

Zuschreibungen können nach einer Werterholung wahlweise vorgenommen werden.

A

falsch

83
Q

Pauschalwertberichtigunen von Forderungen sind ab 2021 steuerlich anerkannt.

A

richtig

84
Q

Für das UV gilt im Steuerrecht das strenge Niederstwertprinzip.

A

falsch

85
Q

Für Abwertungen im UV gilt das Maßgeblichkeitsprinzip.

A

richtig

86
Q

Einzelwertberichtigungen von Forderungen sind auch steuerlich anerkannt.

A

richtig

87
Q

Für das UV gilt im UGB das gemilderte Niederstwertprinzip.

A

falsch

88
Q

Zuschreibungen sind im UV weder im UGB noch im Steuerrecht möglich.

A

falsch

89
Q

Rechnungsabgrenzungsposten können auf der Aktiv- oder auf der Passivseite der Bilanz stehen.

A

richtig

90
Q

Die passive Rechnungsabgrenzung zeigt den Anspruch auf künftige Leistung.

A

falsch

91
Q

Eine eigene Vorauszahlung führt zu einer aktiven Rechnungsabgrenzung.

A

richtig

92
Q

Eine Mietvorauszahlung des Unternehmens für 2 Jahre führt zu einer ARA.

A

richtig

93
Q

Steuerlich sind aktive Rechnungsabgrenzungen nicht anerkannt.

A

falsch

94
Q

Privateinlagen eines Einzelunternehmers vermindern das Eigenkapital.

A

falsch

95
Q

Kapitalrücklagen gehören zum Eigenkapital von Kapitalgesellschaften.

A

richtig

96
Q

Das Eigenkapital ist rechtsformunabhängig immer gleich auszuweisen.

A

falsch

97
Q

Das Eigenkapital steht immer auf der Passivseite der Bilanz und kann auch negativ sein.

A

richtig

98
Q

Bei Personengesellschaften ist das Eigenkapital laut §224 UGB detailliert gegliedert.

A

falsch

99
Q

Verbindlichkeitsrückstellungen müssen im UGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet werden.

A

richtig

100
Q

Eine Drohverlust-RST ist zu bilden, wenn aus einem schwebenden Geschäft ein Verlust droht.

A

richtig

101
Q

Gem. UGB dürfen nur Verbindlichkeitsrückstellungen gebildet werden.

A

falsch

102
Q

Pauschalrückstellungen dürfen für steuerliche Zwecke gebildet werden, nicht aber im UGB.

A

falsch

103
Q

Eine Aufwandsrückstellung wie bspw. eine unterlassene Instandhaltung führt zu keiner MWR.

A

falsch

104
Q

Für die Abwertung nach einer Aufwertung bildet der ursprüngliche Schuldbetrag die Untergrenze.

A

richtig

105
Q

Für die Bewertung von Verbindlichkeiten gilt im Unternehmensrecht das Höchstwertprinzip.

A

richtig

106
Q

Verbindlichkeiten sind aufzuwerten, wenn der Erfüllungsbetrag im Vergleich zum Buchwert gestiegen ist.

A

richtig

107
Q

Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt für steuerliche Zwecke das Maßgeblichkeitsprinzip.

A

richtig

108
Q

Sinkt der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit nach einer Aufwertung, darf nicht abgewertet werden.

A

falsch

109
Q

Intensitätskennzahlen zeigen den Anteil einer Bilanzposition am AV.

A

falsch

110
Q

Je höher das durchschnittliche eingesetzte EK ist, desto höher ist die Eigenkapitalrentabilität.

A

falsch

111
Q

Die Anlagendeckungsgrade betrachten ausschließlich den langfristigen Teil der Bilanz.

A

richtig

112
Q

Zur Ermittlung des Cash-Flows müssen die Abschreibungen vom Jahresüberschuss abgezogen werden.

A

falsch

113
Q

Ein positiver Cashflow kann u.a. der Tilgung von Krediten oder Investitionen dienen.

A

richtig

114
Q

Eine hohe Forderungsintensität kann zu einer Gefährdung der Liquidität im Unternehmen führen.

A

richtig

115
Q

Gewinnausschüttungen einer GmbH an eine natürliche Person unterliegen dem KESt-Satz von 27,5%.

A

richtig

116
Q

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ist für das AV nicht anzuwenden.

A

richtig

117
Q

Bei Einzelunternehmern unterliegt ein Gewinn dem progressiven ESt-Tarif.

A

richtig

118
Q

Personengesellschaften sind Steuersubjekt.

A

falsch

119
Q

Der Körperschaftssteuertarif ist progressiv.

A

falsch