wichtige Paragraphen (Fehler) Flashcards
Steuern Begriffsdefinition
§ 3 I AO
Gewinneinkünfte
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Überschusseinkünfte
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Einnahmen (§ 8 EstG) – Werbungskosten = Überschuss
Unbeschränkte Steuerpflicht
§ 1 I EstG
- Natürliche Personen
- Im Inland
- Wohnsitz § 8 AO
- Gewöhnlichen Aufenthalt § 9 AO
-> (+) = unbeschränkte Steuerpflicht
Welteinkommen
Sämtliche inländische und ausländische Einkünfte, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen bestehen
Beschränkte Steuerpflicht
§ 1 IV
- Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben
- Ausnahme: § 1 II, III und § 1a EstG
- Liegen inländische Einkünfte vor § 49 EstG
Immobilien: Gelegenheitsprinzip -> wo Immobilie liegt, der Staat darf besteuern
Territorialprinzip
Nur inländische Einkünfte nach § 49 EstG unterliegen der deutschen Einkommenssteuer -> Territorialprinzip
Liebhaberei
Tätigkeiten, zu Befriedigung persönlicher Neigungen
Einnahmen = nicht steuerbar (§ 3c EstG)
Steuerfreie Einkünfte
- § 3 EstG: Einnahmen, die Steuerfrei sind
- §3c -> Abzugsverbot für Werbungskosten
Vermögensminderungen
Betriebsausgaben (Gewinneinkunftsarten)
Werbungskosten (Überschusseinkunftsarten) -> § 9
Werbungskosten
- Ausgaben der letzten vier Einkunftsarten
- Schuldzinsen Vermietung & Verpachtung
- Steuern Grundbesitz: V+V
- Beiträge zu Verbänden
- Aufwendung für Weg zur Arbeit
Ermittlung Überschusseinkünfte:
Einnahmen – Werbungskosten = Einkünfte
(Zufluss-Abfluss-Prinzip (10 Tage) -> bei wiederkehrenden Einnahmen/Ausgaben)
Geldwerter Vorteil
Arbeitslohn in Form von Sachbezügen -> wie laufender Arbeitslohn zu bewerten
Bsp.: Miete -> Differenz zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete
PKW 1% Regelung
Monatlich 1 % des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung ansetzen (§ 8 II 2 i.V.m. § 6 I Nr. 4 2)
+
Wenn man Fahrzeug zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt:
Bruttolistenpreis * 0,03 % * jeder Entfernungskilometer
-> Zusätzlich zu versteuern monatlich
Werbungskosten: Entfernungspauschale
§ 9 I 3 Nr. 4
Entfernungspauschale = Arbeitstage * Entfernungskilometer * 0,3
!! Ausnahme: über 20 km -> jeder weitere km 0, 38 cent