Skript 2 Flashcards

1
Q

Gleichheitsgrundsatz Art. 3

A

ist steuerspezifisch konkretisiert durch das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit (BVerfG)
- hat verfassungsrechtliche Verbindlichkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Leistungsfähigkeitsprinzip

A

-weltweit: Fundamentalprinzip gerechter Besteuerung

Horizontal: Personen mit gleichem Einkommen = bezahlen gleiche Steuerbeträge

Vertikal: Personen mit höherem Einkommen = werden stärker besteuert

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Vielsteuersystem

A
  • Steueraufkommen kann auf Steuerarten verteilt werden = keine Steuer wird als zu drückend empfunden
  • Mehrheit von Steuergütern: gleichmäßige Austeilung von Steuerlasten -> niemand kann sich jeder Steuer entziehen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Leistungsfähigkeitsindikatoren

A
  • Kapitalorientierte Besteuerung: wenn Vermögen entsteht oder noch nicht verwendet worden ist
  • Konsumorientierte Besteuerung: Ausrichtung an Konsum und konsumierbarem Einkommen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Nettoprinzip

A
  • verlangt Abzug aller Erwerbsaufwendungen von der Steuerbemessungsgrundlage
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Prinzip der synthetischen Einkommensteuer

A
  • fordert eine unterschiedslose Belastung verschiedener Einkunftsarten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Reinvermögenszugangstheorie

A
  • verlangt eine Besteuerung aller realisierten Vermögenszunahmen, gleichgültig ob sie regelmäßig oder unregelmäßig anfallen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Nettoprinzip: Leistungsfähigkeit

A

objektive Leistungsfähigkeit
- wird durch Summe der Einkünfte gemessen
- Erwerbsaufwendungen müssen zu versteuernde Einkünfte mindern

Subjektive Leistungsfähigkeit:
- es werden private Abzüge berücksichtigt
- unvermeidbare Privatausgaben müssen steuerlich abziehbar sein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

objektives Nettoprinzip

A
  • gebietet die uneingeschränkte Berücksichtigung von Erwerbsaufwendungen
  • Steuerlich belastbar ist das Ergebnis der Erwerbstätigkeit
  • Einkünfte: Unterschiedsbeträge zwischen Erwerbsbezügen und Erwerbsaufwendungen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Ökonomischer Grund Nettoprinzip

A
  • Produktionseffizienz
  • darf nicht aus rein fiskalischen Gründen eingeschränkt werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Problem des objektiven Nettoprinzips

A
  • Privat mitveranlasste Aufwendungen
  • z.B. Dinge die nicht als Erwerbsaufwendungen anerkannt sind
    Kinderbetreuungskosten o. Bildungsaufwendungen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Subjektives Nettoprinzip

A

als Bemessungsgrundlage (BMG) der ESt eignet sich nur das für die Steuerzahlung disponible EInkommen
- Existenzminimum und Unterhaltsverpflichtungen müssen die BMG mindern
- Es gilt Prinzip der Abziehbarkeit unvermeidbarer Privatausgaben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

subjektives Nettoprinzip: existenznotwendiger Lebensbedarf

A
  • tariflicher Grundfreibetrag (§ 32a I EStG)
  • Kinderfreibetrag (§ 32 VI EStG)
  • Freibetrag für Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

subjektives Nettoprinzip: Unterhaltskosten

A
  • § 33a EStG
  • Unterhaltsabzug für gesetzlich Unterhaltsberechtigte
  • Kinderbedingte Erleichterungen
  • Z.B.: Kinderbetreuungskosten, Schuldgeld, Entslastungsbetrag für Alleinerziehende
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly